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Alt 23.06.2007, 19:10   #1
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Denen kannst Du immer noch eins reinwürgen, indem Du ein Modelrelease für alle Fotos, auf denen Du / Deine Familie abgebildet bist, verweigerst und mit Unterlassungsklage drohst.
Also, wenn vom Verein kein Fotograf bestellt war, haben die doch gar nix zu flöten. Den Zeitungsleuten ist es eh wurscht. Und "auf gut Glück" angereiste Profis haben eh pech gehabt.
__________________
Gruß, Tobias
-TM- ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.06.2007, 19:52   #2
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Denen kannst Du immer noch eins reinwürgen, indem Du ein Modelrelease für alle Fotos, auf denen Du / Deine Familie abgebildet bist, verweigerst und mit Unterlassungsklage drohst.
Also, wenn vom Verein kein Fotograf bestellt war, haben die doch gar nix zu flöten. Den Zeitungsleuten ist es eh wurscht. Und "auf gut Glück" angereiste Profis haben eh pech gehabt.
Also das TM...halte ich für sehr bedenklich
sind doch gerade hier im Forum dauernd Leute unterwegs die rechtlich gesehen "Hobbyknipser" sind,
...sich aber häufig genug wie Oberprofis gebärden und...

wahrscheinlich keine Gelegenheit auslassen würden...mit ihren Bildern Kohle zu machen...oder habe ich die ganze Foren-Beiträge hier völlig falsch vetrstanden?

ich mach diesen Unterschied nicht, denn allein weil ich hier poste, sollte zeigen das ich Amatuere und Profis anspreche...und alles was dazwischen ist!

nur Geld verdienen mit Bilder setzt eben die üblichen Grundlagen voraus wie...:

1)Gelegeheits Verkäufe....müssen gemeldet werden wenn sie den gesetzten Freiraum überschreiten( welcher das ist bitte beim Steurberater oder Finanzamt erkundigen)

2) wenn das mehr wird...ist ein Gewerbeschein nötig mit alles Konsequenzen

3) gilt für Webseiten ebenso...muss ich nicht erklären!

das Problem liegt ja wieder mal darin, das zwischen Verein und Beteiligen ein Vertrag zustande kommt/ kommen muss....auch mündlich ist das möglich!!!

die Beteiligten...müssen sich einverstanden erklären gerade bei MINDERJÄHRIGEN "in niedlichen Bodys oder sonstiger Turnkleidung"....

es kann, muss aber nicht ...irgendein "Verstörter" auf die idee komemn...diese Bilder "zu sammeln"....???

ich frage mich dann...wie du das dann Eltern erklären möchtest???

und ich sage euch, auch wenn wahrscheinlich sich alle "wegducken"....
...SIE sind alle unter uns, die "die Kinderbilder lieben"
...und die die dir eins auswischen wollen( mal knallhart formuliert)
...statistisch gesehen wohlbemerkt

also, ich würde mich entsprechend ...absichern(...auch wenns im Moment übertrieben scheint!)

und nochmal...
was "andere" machen, also Zeitungsleute, Reporter, Fotografen...
interessiert keinen wenn DU abgemahnt oder vor den kadi gezerrt wirst

( habe selbst 2 Mädchen, wie die in der Schule fotografiert wurden...habe ich entsprechende Unterlagen einsehen und unterschreiben dürfen!...anders wäre das nicht gelaufen!!!)

(und noch was....wobei nicht daselbe Thema
wenn "irgendwie" rauskommt das einer Minderjährige fotografiert....
MUSS die Gewerbaufsicht informiert werden...
die kommen z.B ins Studio und überwachen das ganze!
...meist geht das automatisch über Modellagenturen)
Mfg gpo

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
Ein weit verbreiteter Irrglaube. Ein Verein ist nichts weiter als eine besondere Gesellschaftsform, wie eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH. Ein Verein kann verdienen so viel er will, kann seine Mitarbeiter bezahlen wie andere Firmen auch, und kann seine Gewinne verwenden, wie er will. Er wird normal besteuert wie andere Gesellschaften auch.

Daneben gibt es Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Das kann ebenfalls ein Verein sein, oder eine GmbH, oder eine Aktiengesellschaft. Die Gemeinnützigkeit ist nicht an die Rechtsform eines Vereins gebunden, und ein Verein ist nicht zwangsläufug gemeinnützig. Um aber die Gemeinnützigkeit zu erlangen, darf die Gewinnverwendung nicht beliebigen Zwecken dienen, und die Gewinnentstehung darf die "normale" Wirtschaft nicht behindern.

Wenn also einer einen Fotohandelsverein e.V. aufmacht, ist es noch lange kein uneigennützig handelnder Mensch . Und ein gemeinnütziges Unternehmen oder Verein darf auch Gewinne machen....

ja ja ja...du/ihr wißt ja wie ich es meinte)
ändert nu nix an der beschrieben Sachlage!
Mfg gpo

[EDIT by Teddy: Folgeposting angefügt.]
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2007, 21:38   #3
Nilsen
 
 
Registriert seit: 27.02.2007
Ort: Oberkirch CH
Beiträge: 409
völlig übertrieben

Hallo zusammen

Also ich finde die Diskussionen immer amüsant.
Sobald man auf einem öffentlichen Platz ist, muss man heute damit rechnen, dass man drauf kommt.

Ich selber fotografiere viel für den Verein und den Verband inkl. Homepage.
Den Leuten ist es *******-Egal ob man diese fotografiert.
Denn auf den Bildern ist ja nichts verwerfliches... und wenn sie ein verheirateter Mann mit seiner Geliebten trifft, dann ist er selber schuld, wenn ers zu auffällig macht.

Wirklich interessant wird es erst, wenn man Promis fotografiert und du diese Fotos zu einem guten Preis verkaufst. Dann hast du vom Bekanntheitsgrad der Promis profitiert und da sieht alles ein bisschen anders aus.
Nilsen ist offline   Mit Zitat antworten
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