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#11 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Hallo!
Diesen Eintrag kennst Du sicher auch, oder? (Ist auch über "Unstimmigkeiten online klären" zu finden!) http://pages.ebay.de/help/tp/unpaid-item-process.html |
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#12 |
Gesperrt
Themenersteller
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Ja, natürlich hatte ich überhaupt nicht in Betracht gezogen. Ist ja eigentlich klar die Vorgehensweise.
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#13 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Noch ein Vorteil: sollte er sich in der Woche gar nicht rühren, wird eine später ggf. von ihm abgegebene Bewertung nicht ins Profil aufgenommen. Sehr sinnvolle Neuerung, um die nervigen "Rachebewertungen" zu verhindern. Ich würde auch dringend empfehlen, den Weg über Ebay zu gehen - oft rühren sich die Käufer dann doch, ansonsten gibt's halt die Provisionsgebühren zurück und man ist aus der Nummer raus. Dauert etwas, ist aber auf jeden Fall empfehlenswert. Es ist zwar extrem nervig, aber egal ob Käufer oder Verkäufer, man kann mit Ebays Hilfe schon zu seinem Recht kommen (meistens), man muß sich nur auskennen und ggf. etwas Geduld haben. Und wenn's ganz hart auf hart kommt, bleibt noch der Anwalt, aber der Aufwand lohnt sich natürlich meist nicht.
__________________
Gruß Jens |
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#14 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Noch ein Vorteil: sollte er sich in der Woche gar nicht rühren, wird eine später ggf. von ihm abgegebene Bewertung nicht ins Profil aufgenommen. Sehr sinnvolle Neuerung, um die nervigen "Rachebewertungen" zu verhindern.
Das gilt aber nur dann, wenn der Handel nicht zu Stande gekommen ist, oder?
__________________
LG Matthias |
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#15 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Wenn das Geschäft abgeschlossen wird, gibt's ja idR. auch keinen Grund für schlechte Bewertungen.
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Gruß Jens |
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#16 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Wenn das Geschäft abgeschlossen wird, gibt's ja idR. auch keinen Grund für schlechte Bewertungen.
Denkste, ich musste letztens deswegen auch eine kleine Rachevewertung (neutral) hinnehmen... ![]()
__________________
LG Matthias |
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#17 |
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
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Hallo Ron,
ich habe erst heute so einen Fall über Ebay abgewickelt. Folgender Sachverhalt: Ich hatte bei Ebay eine Gegenlichtblende für ein Objektiv angeboten Der Ebayer war Höchstbietender 5 Minuten nach Auktionsende kam eine Email, das er den Artikel nicht haben möchte. Angeblich hatte er gedacht, es handele sich um das komplette Objektiv (Ofenrohr 70-210 für 12 Euro ![]() Also über Ebay einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und dort angegeben, das wir uns gegenseitig auf den Fehlkauf geeinigt haben. Vorteil für mich, ich bekomme meine Gebühren erstattet. Netter Nebeneffekt, der Ebayer hat mich positiv bewertet, bevor die Einigung durch Ebay bestätigt wurde. So etwas klappt in aller Regel sehr stressfrei bei Ebay. Versuch es einfach mal so. See ya, Maic.
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