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#11 | |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Zitat:
![]() Prinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum. Egal, ob man nur den Entriegelungshebel am Fahrersitz zieht oder die Zentralverriegelung per Knopf im Innenraum betätigen kann oder man halt einfach die Rücksitzbank umklappt. Insofern gibt's entweder überhaupt keinen fest umschlossenen Raum in einem Auto oder es reicht ein einfacher Laderaum mit Stoffabdeckung. Davon halte ich letzteres für wahrscheinlicher! Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Einsehbarkeit potentiell wertvoller Gepäckstücke den springenden Punkt darstellt. Man kriegt ja immer wieder gesagt, daß nichts aber auch wirklich garnichts offen liegengelassen werden soll. Ich gehe mal davon aus, daß die Versicherung sogar die Zahlung verweigern würde, wenn die Ausrüstung tatsächlich unsichtbar verstaut gewesen wäre und das Auto nur wegen einer Jacke/Handtasche aufgebrochen worden wäre und der Dieb die Fotoausrüstung beim Stöbern quasi "als Bonus" eingesammelt hätte. Was die Bedingungen der Versicherung angeht, könnte die Sachlage nicht klarer gegen Dich stehen. Sorry, aber ich sehe da keinen Ausweg.
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Gruß, Tobias
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#12 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Rainer |
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#13 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
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Beileid für Deinen Verlust, Kamishi!
Ich fürchte, die Versicherungsbedingungen sind gegen Dich, Du hattest zwar den Rucksack verdeckt, aber damit nur den Sinn und nicht den Wortlaut der Bedingungen erfüllt. Ich gehe davon aus, dass tatsächlich jeder abgedekcte Kofferraum oder auch ein Handschufach die Versicherungsbedingungen erfüllt hätte, aber mich wundert Eure Überzeugung, dass in jedem Auto eine Verbindung zwischen Innenraum und Kofferaum besteht, zwigt mir wie alt ich bin, ich kannte viele Autos, die einfach hinter dem Rücksitz ein Blech hatten. Dann kam der Kofferaum, der durcheine Klappe zu erreichen war. Beste Grüße Jan |
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#14 | |
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
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Zitat:
Konkret kann ich es nur vom aktuellen Mazda MX-5 sagen. Wenn über die Zentralverriegelung (Fernbedienung) doppelt verriegelt wird, kannst Du bei offenem Verdeck Entriegelungsknöpfchen drücken wie Du willst. Vom Innenraum gibt es auch keine Verbindung zum Kofferraum. Die doppelte Verriegelung gibt es auch bei anderen aktuellen Modellen dieses Herstellers. Das verhindert zwar keinen Einbruch, aber der Bösewicht müsste zumindest durch das Fenster klettern, da sich keine Türen durch Knöpfe im Innenraum entriegeln lassen. Gruß Elric |
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#15 |
Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
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Hallo zusammen,
das käme einer Klage gegen die Versicherungsbedingungen gleich, viel Spaß beim Prozess. Natürlich ist das sehr unbefriedigend, aber wenn der Passus in den Versicherungsbedingungen drinsteht und Christoph den Vertag unterschrieben hat, dann stehen die Chancen ganz ganz schlecht, dagegen etwas gerichtlich zu unternehmen. Es ist mit schon klar, dass Christoph, und auch wohl sonst kaum jemand, sich das komplette Kleingedruckte des Vertrags durchgelesen und auch verstanden hat. Das dürfte wohl auf einen verschwindend geringen Teil der Menschheit zutreffen, aber letztlich hat er gegen die ihm auferlegten und von ihm akzeptierten Bedingungen verstoßen. So leid mir sein Verlust auch tut, bei einem Rechtsstreit dürfte er, meiner Erfahrung nach, keine Leistung erhalten. Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks. Als Einzelner gegen einen Versicherungskonzern vorzugehen............ Gruß Uwe
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Erfahrungsgemäß ist die Ursache schlechter Bilder fast immer hinter der Kamera zu suchen! |
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#16 | |
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
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Hallo Udo,
Zitat:
Ich beschäftige mich auch gerade damit und ich denke ich werde mir das vor der Unterschrift schriftlich bestätigen lassen, die Klausel ist mir zu wachsweich und ich erinnere mich auch an Fälle aus der Presse wo es genau mit Kombis solche Probleme gab.
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Dies ist meine Signatur Frank |
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#17 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Offen einsehbare Gegenstände laden zum Diebstahl geradezu ein. Horst hat das völlig zutreffend beschrieben. Und, daß man nichts sichtbar im Auto liegen lassen soll, sollte eigentlich auch bekannt sein. Wäre das im Leistungsumfang enthalten, dann wären die Prämien nicht mehr bezahlbar. Es war halt leider allzu fahrlässig. Rainer |
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#18 | |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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Zitat:
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#19 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Wenn du ein Cabrio mit defektem Kofferraumdeckel hättest, könntest du auch nicht sagen, besser ging es halt nicht. Und wenn du dein Fahrrad nicht ankettest oder vielleicht nur ein Seil benutzt, interessiert die Versicherung auch nicht, wenn du sagst, besser ging es leider nicht, da ich kein Fahrradschloss habe. Meine Kameraausrüstung würde ich nie auch nur eine halbe Minute unbeaufbesichtigt im Wagen lassen.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#20 |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Ich fahre auch einen Kombi und der hat eine Laderaumabdeckung. Hatte Dein Kombi sowas nicht?
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Ciao, Cl ![]() |
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