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#11 | |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Zitat:
Tut mir leid, wenn ich das jetzt so offen sagen "muss", aber wenn Du einem Anhörungsbogen von der Polizei keine Beachtung schenkst, dann solltest Du dringend an Deinem gesunden Menscherverstand arbeiten. Dein gesunder Menschenverstand sollte Dir sagen, dass etwas, bloß weil es Dir lächerlich vorkommt, für jemanden anderen noch lange nicht lächerlich sein muss. Und wenn Nachbar A es lächerlich gefunden hätte, dann hätte er gewiss keine Anzeige bei der Polizei erstattet. |
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#12 | |
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
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Zitat:
Ich war letzthin bei einem Kollegen zu besuch. Da er an einer (sehr stark befahrenen) Nebenstrasse wohnt, habe ich einfach auf die Gegenfahrbahn rübergezogen (also auf die Seite der Strasse, auf der er wohnt) und dort den Wagen am Strassenrand abgestellt. Es ist mehr als breit genug dort, sehr übersichtlich, Parkplätze sind absolute Mangelware (da ausserhalb geschlossener Ortschaft). Gesetzlich gesehen also völlig ok. Zwei, drei Damen, die einfach nicht Auto fahren konnten, haben dann schon mal den Kopf geschüttelt und sind mit Schritttempo (auf einer langen Geraden mit Tempolimit 60) vorbeigefahren. Und dann kam er Ein aufgeblasener deutscher (sorry) Schnösel in seinem Opel Astra. Silberfarben und Automatikgetriebe. Fuhr ziemlich schnell ran, machte eine Vollbremsung, blieb ca. 10cm vor meiner Stossstange stehen und drückte erst mal auf die Hupe (so 10sek). Ich in aller Ruhe zu ihm hinspaziert und ihn gefragt, was denn los sei. Er meinte, ich solle meine verdammte Schrottkarre da wegfahren. Ich würde auf der falschen Strassenseite parkieren, das würde eine Strafverfolgung mit sich ziehen. Ausserdem würde ich den Verkehr behindern. Ich machte ihn dann sehr höflich darauf aufmerksam, dass er die Grenze zur Schweiz schon vor über 50km überquert hatte und hier nicht die Regeln gelten, die er zu kennen glaubt. Er sagte mir, ich sei ein dummes, egoistisches, A****L*** und ich soll mich verp*****, sonst würde er die B***** rufen und die würden mir dann schon zeigen, wos langgeht. Ich wünschte ihm einen schönen Tag und ging zu meinem Kollegen. Er legte den Rückwärtsgang rein (er war ja zu nahe aufgefahren, um vorbeizukommen) und gab mächtig Stoff. Der kleine Golf hinter ihm konnte gerade noch hupend ausweichen, sonst hätte mein Kollege (er besitzt ne Autowerkstatt) was zu tun gehabt... Mit quitschenden Reifen bewegte der nette Herr dann seinen P****ersatz in Richtung 50er - Tafel. Ich hoffe nur, der dort angebrachte Radarkasten war scharf... ![]() Gruss Christoph
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„It is not birth, marriage, or death, but gastrulation, which is truly the most important time in your life.“ (Lewis Wolpert) |
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#13 |
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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Ja, die deutschen Opel Astra-Fahrer benehmen sich bei den Eidgenossen wie zuhause.
![]() Gruß: Joachim
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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#14 |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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#15 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Zum ersten Fall...
Sieh es einmal so: Person A hat gegenüber der Staatsmacht eine Anzeige gemacht, die schriftlich fixiert ist. Person B wird aufgefordert eine schrfitliche Darstellung abzugeben. Folgt B dieser Aufforderung nicht, steht nur eine Aussage gegen keine Aussage. Denn was B da mündlich vor Ort der Polizeit mitgteilt hat ist völlig irrelevant, solange die Polizeit nicht in einem Verfahren aufgefordert wird, z.Bsp eine schriftliche Aussage von B zu bestätigen. Fazit: B sollte in jedem Fall den Anhörungsbogen bearbeiten, sonst steht er im Fall der Fälle immer schlecht da. |
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#16 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Hallo,
ich glaube das ist etwas falsch rübergekommen: 1. Würde ich mir keine Gedanken darum machen, hätte ich euch nicht gefragt... die Frage war für mich halt nur was besser ist. Antworten, abwarten oder Anwalt aufsuchen... also mein Menschenverstand ist schon in Ordnung. ![]() Dieser Anhörungsbogen ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Ich muss mich ja nicht äußern, so steht es ja da auch drauf... das hat also Beileibe nix mit Ignorieren zu tun, eher mit der richtigen Reaktion auf sowas. 2. Lächerlich finde ich hingegen, dass sich die überlastete deutsche Justiz mit sonem Quatsch rumschlagen muss. Ich bin der Meinung Steuergelder könnten sinnvoller verwendet werden, als so. @Teddy: das ist doch mal ne Information die mir hilft. Warum habe ich dann eigentlich mit den Polizisten geredet wenn das eh alles irrelevant ist? Ich werde meine Antwort formulieren, die Zeugen noch mal benennen und gut ist. Grüße und Danke Andreas
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abgedunkelt.de |
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#17 | |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Zitat:
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#18 | ||
Registriert seit: 16.10.2006
Ort: CH-9244 Niederuzwil
Beiträge: 870
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Total OT an:
Zitat:
Wenn ein Schweizer, der das Gesetz recht gut kennt, dir sagt, das er korrekt parkiert hat, so darfst du es ihm glauben. Aber bitte sehr: Den Ungläubigen soll bewiesen werden: Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz Absatz 2, Artikel 37, Verkehrsreglementverordnung, 1. Teil, 2. Abschnitt, Artikel 19: Zitat:
2a) das Halten ist dort nicht verboten 2b) es ist eine Nebenstrasse ausserorts 2c) siehe 2b 2d) der Radstreifen befand sich in Fahrtrichtung, d.h. dort wäre das Parkieren dann verboten 2e) der nächste Bahnübergang ist ca. 5km entfernt 2f) mein Kollege wohnt weder auf noch unter der Brücke 2g) Zufahrten gibt es dort im Umkreis von 20m keine 3) schmal ist die Strasse nicht (zwei LKW können problemlos mit 60 kreuzen) 4) andere Fahrzeuge gab es nicht und ich stand ca. 3cm vom Randstein entfernt Du darfst mich gerne mal besuchen kommen in diesem Bananenstaat. Dann darfst du auch vor meinem Haus an der Nebenstrasse parkieren... Gruss Christoph Total OT aus.
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#19 | ||
Registriert seit: 28.10.2003
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#20 | ||
Registriert seit: 16.10.2006
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Zitat:
Zitat:
![]() ![]() Gruss Christoph
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