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Alt 25.04.2006, 11:21   #11
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Aber achte auf die Leerungszeiten, nicht dass dann die Frist zu kurz ist
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 25.04.2006, 12:12   #12
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Schade ist nur die negative Bewertung, die es bestimmt gibt. Ich würde zähneknirschend das Teil noch mal abschicken. Das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein ,ist zwar da, aber eine negative Bewertung oder der daraus resultierende Stress wegen Rücknahme derselben wäre mir das nicht wert. Wenn du das Teil in die Tonne wirfst, hast du ja auch Verlust, weil du das Geld ja zurück überweisen musst.

So sehe ich das jedenfalls.
__________________
Grüße, Heinz
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Alt 25.04.2006, 12:53   #13
astronautix
 
 
Registriert seit: 01.02.2004
Ort: Herzebrock-Clarholz
Beiträge: 7.944
Hallo Kerstin,
die Vorgehensweise von Horst scheint mir sehr vernünftig und praxisnah zu sein.
Auch keinen Fall würde ich das Paket ein zweites mal versenden. Nicht, wenn klar ist,
dass die gute Frau die Anschrift bei ebay zu dem Zeitpunkt nicht geändert hat.
Wenn sie es haben möchte, soll sie Dir das zusätzliche Porto überweisen.
Setzt ihr eine angemesse Frist zur Erledigung.
__________________
Grüße aus HC,
Frank

www.franks-fotos.de
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Alt 25.04.2006, 12:59   #14
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Zitat:
Zitat von HeinS
Schade ist nur die negative Bewertung, die es bestimmt gibt. Ich würde zähneknirschend das Teil noch mal abschicken. Das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein ,ist zwar da, aber eine negative Bewertung oder der daraus resultierende Stress wegen Rücknahme derselben wäre mir das nicht wert. Wenn du das Teil in die Tonne wirfst, hast du ja auch Verlust, weil du das Geld ja zurück überweisen musst.

So sehe ich das jedenfalls.
Das eigentlich dumme an der ganzen Sache ich doch, dass ebay in solchen Fällen rein gar nichts unternimmt. Da bekommt man wegen einer solchen Schweinerei ne negative Bewertung (kenne ich aus eigener Erfahrung) und ebay sagt nur, dass sie nichts machen können. Sowas ist in meinen Augen ungerecht.

Ich hatte neulich auch wieder so einen ähnlichen Fall, der Käufer zahlt erst ewig nicht, beschwert sich dann bei mir, dann schicke ich nach Geldeingang das Teil weg, kommt's ein paar Tage später wieder zurück, weil der Käufer es nicht abgeholt hat. Daraufhin hat er mir mitgeteilt, dass er das Porto nochmals überweist (von sich aus!), das hat wieder gut zwei Wochen gedauert, aber jetzt ist das Päckchen scheinbar bei ihm angekommen. So kann's dann auch gehen, wenn man den "richtigen Käufer" erwischt...
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 15:02   #15
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.04.2006, 18:02   #16
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.875
Zitat:
Zitat von Hellraider
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut
verdammt gute Idee, vermutlich hat sie sie ja aber in der Zwischenzeit schon selbst korrigiert? Sie ist im Dez. umgezogen, ihre Kontaktdaten waren zum Kaufzeitpunkt noch nicht geändert, trotzdem behauptet sie das jetzt ... da kann man eigentlich nur dran sehen wie blöd die ist.

Wenn sie mir eine negative Bewertung gibt - wofür denn? Ich laufe der seit Wochen hinterher, ich kann doch nichts dran ändern wenn man ihr das Teil nicht zustellt, und wenn sie jetzt noch erwartet dass ich nochmals 4,30 zahle um es ihr auf meine Kosten zuzusenden dann irrt sie aber gewaltig. Entweder sie zahlt oder es gibt gar nichts ... meine Bearbeitungskosten sind ja wohl deutlich höher, dann soll sie mir die erstatten *g* .... ok, das ist albern aber nee, ohne Kohle mache ich gar nichts.
__________________
Ciao - Kerstin - NO MATTER HOW YOU FEEL... GET UP. SHOW UP. DRESS UP. AND NEVER GIVE UP.
Der Klügere kippt nach
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Alt 25.04.2006, 18:42   #17
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Zitat:
Zitat von Kerstin
Zitat:
Zitat von Hellraider
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut
Wenn Du das nachweisen kannst, ist doch alles in Butter In der Mail die Du nach Auktionsablauf von eBay bekommst, steht die Adresse des Käufers drin, die zu diesem Zeitpunkt hinterlegt war.

Allerdings gilt es auch folgenden Punkt innerhalb dieser Mail zu beachten:

Zitat:
(Lassen Sie sich bitte die Adresse vom Käufer bestätigen.)

Das Risikio, eine negative Bewertung reingewürgt zu bekommen, ist leider immer gegeben. Aber zur Not gibt es ja auch noch die Anmerkungsfunktion. Ich bin zum Glück (bei mehr als 360 Bewertungen) bisher immer noch von neutralen und negativen Bewertungen verschont worden, obwohl ich selbst schon das ein- oder andere Mal in die Negativ- bzw. Neutral-Kiste greifen musste. Zur Not kannst Du ja auch die 90 Tage zur Bewertung abwarten und am letzten Tag Abends kurz vor Ablauf der 90 Tage noch bewerten, so dass die Gegenseite keine Chance mehr hat, ebenfalls eine Bewertung abzugeben.
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
Hellraider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 19:02   #18
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.875
*lach* - der Tipp ist in der Tat gut ... werde mal gleich meinen Wecker stellen .... andererseits - natürlich hab ich mir die Adresse NICHT bestätigen lassen ....
__________________
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Der Klügere kippt nach
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Alt 25.04.2006, 19:56   #19
Perlitz
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-40599 Düsseldorf
Beiträge: 186
Hallo,

übrigens, uns ist es WOCHEN nach einer Adr. Änderung auch schon passiert, das Ebay immer noch unsere "alte" an die Käufer / Verkäufer geschickt hat!

Das Problem war, wir wussten es nicht, den die E-Mail sieht ja nur der Empfänger!

Welchen Vorwurf kann man also einem Käufer machen, wenn er gar nicht weis das dem Verkäufer eine falsche (alte) Adr. übermittelt wurde?

Da würde ich mich auch weigern, erneut für Porto aufzukommen. Sicherlich müsste ebay die Gebühr zahlen. Wobei die Chancen darauf wohl eher gering sind

Die Chancen stehen übrigens recht gut, das Ebay DIR ne Abmahnung schickt, weil Du die ware nicht verschickt hast Ist uns so ergegangen! Und bis heute ist weder die Ungerechtfertigte negative Bewertung noch die Abmahnung zurückgezogen. Trotz zig E-Mails an ebay...

Hoffe Du hast mehr Glück!

Gruß
Andreas
Perlitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 20:12   #20
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.875
Dann hätte der Käufer versicherten Versand wählen müssen, da wäre es für ihn leichter gewesen, das Risiko, dass die Ware verloren geht oder schlimmstenfalls nichtmals abgesendet wird trägt er ja mit dieser Entscheidung mit ..... ich wende mich mal am besten an ebay.....was für ein Theater für den Kleinkram ....
__________________
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Der Klügere kippt nach
Kerstin ist offline   Mit Zitat antworten
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