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#11 | ||
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
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Zitat:
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#12 | |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Re: Dreistigkeit kennt keine Grenzen....
Zitat:
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#13 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#14 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
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ich werde es ganz genauso machen, wie LFB vorgeschlagen hat. Hab mich schon bei einem Anwalt meines Vertrauens informiert. Das scheint dann sogar ganz nett Geld zu geben
![]() und nein, ich werde hier den Kandidaten nicht nennen ![]() Viele Grüße Tina
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#15 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Immerhin beiweist Du ja mit Deinem Beitrag hier, daß Du Kenntnis von der Anfrage hattest. Ok, zur Not ließe sich dieser Thread ja killen, wozu ist man ja Teamler.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#16 |
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
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Es ist doch egal, ob sie nun Kenntnis davon hat oder nicht.
So eine Frist ist einfach nur Unfug. Tobi |
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#17 | |
Registriert seit: 11.10.2003
Beiträge: 1.240
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Zitat:
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#18 |
Registriert seit: 30.11.2005
Ort: Münster
Beiträge: 338
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Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Inhabers.
Solch ein Ultimatum kann vielleicht im Bereich des Freizeitsports gut angewendet werden, wo es Sachen wirklich verkürzt, erleichtert und sich niemand dadurch in seiner persönlichen Freiheit eingeengt fühlt, aber nicht in solchen Fällen wie hier. Tina hat sich ja bereits bei ihrem Anwalt erkundigt. Der wird auch nicht auf den Kopf gefallen sein und sie bei dieser Entscheidung in der falschen Richtung hin unterstützen ![]() Halt uns auf dem Laufenden! Wäre sicher interessant, falls solch ein Fall wirklich von demjenigen durchgeführt wird und möglicher Weise häufiger vorkommt! |
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#19 |
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Aber diese 1000€ sind eher scherzhaft gemeint? Habe aktuell auch so einen Fall: in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin. Die kriegen Rechnung - aber nach meinen Recherchen kann ich bestenfalls ca. 200€ (100€ Honorar, davon ausgehend, dass das Bild auch in der gedruckten Ausgabe erschien, +100%, weil mein Name nicht genannt wird) verlangen (dju-Honorarempfehlungen).
Gehe aber nicht davon aus, dass die zahlen - schließlich wissen die auch, dass ich für den geringen Streitwert kaum einen Anwalt nach Tallinn schicken kann... Oder gibt es andere Berechnungsgrundlagen? Schmiddigrüße, ganz viele |
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#20 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Oder liest du die regelmäßig?
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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