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#11 |
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: HU
Beiträge: 4.817
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Sich bewegende Laserstrahlen können in der Lasersicherheit anders behandelt werden als statische. Das wäre ein möglicher Grund.
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#12 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.170
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Die haben sich aber nicht bewergt, jedenfalls nicht solange ich zugeschaut habe. Allerdings waren die wohl fast horizontal ausgerichtet, nicht senkrecht nach oben wie der eingangs gezeigte grüne "independence day" Laser.
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#13 |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.101
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Über der Zugspitze bzw. dem Wettersteingebirge kann man regelmäßig Laserstrahlen in den Himmel leuchten sehen. Der Flugverkehr darüber und in der Umgebung läuft ganz normal. So wirklich zu stören scheint das nicht.
Ein exemplarisches Beispielbild von vor ein paar Tage: click (Ich habe das Bild nicht hier eingestellt, weil es nur indirekt Themenkonform ist)
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#14 |
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.150
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Dafür gelten im Luftraum über Deutschland entsprechend die Paragraphen 19 und 20 der Luftverkehrsordnung.
§ 19 Verbotene Nutzung des Luftraums (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten: [...] 3. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, den Flugbetrieb an einem Flugplatz zu stören. (2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.[...] § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen der Erlaubnis: ... 5. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere von Lasergeräten, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- oder Abflugs zu blenden,[...] (2) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes. [...] (4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigte Nutzung des Luftraums nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führt.[...] Also mit Anmeldung und Genehmigung je nach örtlichen Gegebenheiten, Anlaß, Dauer und Gefährdungspotenzial möglich. Edit: Und im Umkehrschluss natürlich wenn mehr als 1,5 km vom nächsten Flugplatz weg und nicht geeignet die Piloten während An- und Abflug zu blenden, dann auch ohne Genehmigung.
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Viele Grüße, Michael Do what you can, with what you've got, where you are. Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography' Geändert von embe (10.08.2023 um 11:31 Uhr) |
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#15 | |
Registriert seit: 17.12.2007
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 22.101
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Zitat:
Bei einfachem Überflug dann wohl nicht.
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#16 | |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.080
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Zitat:
Für den Laser in Ditzingen gilt die Zone ohne Höhenbegrenzung, ist hat ein richtig dickes Ding "Up to flight level 999 Unlimited"
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... |
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#17 |
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: HU
Beiträge: 4.817
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Grundsätzlich werden bzgl. Sicherheit die Laser in verschieden Klassen eingeteilt, von 1 = harmlos bis 4 = in jedem Fall gefährlich. Dazu gibt es Tabellen. Die Klassifizierung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, im Wesentlichen:
- Laserleistung - Wellenlänge - Emissionsdauer - Pulseigenschaften - Durchmesser Da der Durchmesser auch vom Abstand zur Strahlquelle (oder nachfolgenden Optiken) abhängt (kein Laserstrahl ist perfekt parallel sondern weitet sich auf, ist daher divergent), kann sich die Laserklasse auch mit dem Abstand ändern. Der Abstand, innerhalb dessen Gefahr für die Augen besteht, nennt sich NOHD (nominal ocular hazard distance). Blenden spielt bei der Klassifizierung keine Rolle, sondern Verletzung. Wobei im Flugverkehr die Blendung sicher doch eine Rolle spielt. |
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