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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Hilfe, Dimage A1 defekt?
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Alt 15.08.2005, 13:52   #11
Sunny
Erleuchter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
Zitat:
Zitat von A2 Freak sein Schatz
die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück!
Martina,

für die Gewährleistung ist aber der Händler zuständig
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.08.2005, 13:59   #12
foxl
 
 
Registriert seit: 05.08.2005
Ort: Remstal
Beiträge: 882
[quote=Wenn die Kamera aber noch keine 2Jahre alt ist gilt ja sowieso noch die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück![/quote]

Und wieder verwechselt!... Minolta gibt nur 1 jahr GARANTIE!
foxl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 17:05   #13
mhmorles

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Garantie vs. Gewährleistung

Also, es kann sein, das ich mich da irre, aber hier kommt mal meine Definition von Garantie und Gewährleistung:

Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Innerhalb der Garantie, werden Produkte, wenn Sie nicht grob fahrlässig zerstört oder beschädigt worden sind, vom Hersteller kostenfrei repariert, bzw. ersetzt.

Gewährleistung: Laut Gesetz muss der Verkäufer (Also der Händler nicht der Hersteller) in Deutschland 24 Monate Gewährleistung auf alle verkauften Artikel geben. Bei gebrauchten Artikeln verkürzt sich die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr. In den ersten 3 Monaten (oder 6 Monaten, ich bin mir nicht ganz sicher), liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das heißt, falls er sich im Falle eines Schadens rausreden will, muss er nachweisen, das der Schaden durch äußere Einflüsse entstanden ist.
Nach diesem Zeitraum ändert sich die Beweislast, und falls der Käufer die Gewährleistung nutzen möchte, muss er beweisen, das der Fehler NICHT durch äußere Einflüsse entstanden ist. Eigentlich recht schwer, aber in der Praxis sieht das alles meistens so aus:

Entweder der Verkäufer zeigt sich Kulant, und repariert bzw. ersetzt den Artikel. Dies ist für den Verkäufer meißt günstiger, da er keine Verwaltungsarbeit auf sich nehmen muss, und des weiteren sein Image stärkt bzw. nicht schädigt.
Oder er sagt, das es sich bei dem Schaden nicht um einen Garantiefall handelt und will Euros sehn.

So is das nach meinen Informationen.
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 17:21   #14
mhmorles

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Danke ********

Tja, also eigentlich wollte ich auch die Kamera sofort zurückgeben, deshalb habe ich mich Sicherheitshalber gleich beim Verkäufer (Übrigens ********) gemeldet. Die Antwort von ihm is recht lustig, er meint das der Sensor nicht aus heiterem Himmel kaputt gehn würde. Somit unterstellt er mir wohl, das ich den Sensor zerstört habe. Aber wenigstens hat er mir per Mail zugesichert, das er die Kosten der Reparatur übernehmen würde.
Wie auch immer, mein Händler hat mir Unterstützung zugesichert und nach einem Gespräch mit Minolta (durch einige Connections) eine Kostenfreie Reparatur ausgehandelt. Des weiteren bekomme ich für die Übergangszeit eine andere A1. Das nenn ich mal Kulanz und Einsatz.
Was man ja nun von Forumsmitglied ******** nicht behaupten kann. Ich bin sehr enttäuscht. Mir geht es in erster Linie darum, das ich die Kamera JETZT brauche. Ich hatte ********* sogar vorgeschlagen das ich mich um die Reparatur kümmere, er sie doch bitte danach zurücknehmen soll. Ich hätte Ihm auch noch 16 Euro geschenkt und nur 300 zurückverlangt. Mehr kann ich da wohl nicht entgegen kommen.
Doch leider habe ich von ********** nichts weiter gehört !!
Wie auch immer, ich habe sämtliche Konversation gespeichert, Das Verkaufsangebot im Forum gesichert, den Namen, Adresse etc von ********** und ständigen Kontakt zu meinem Anwalt.
Falls die Kamera von Minolta nicht einwandfrei und kostenlos zurückkommt, bekommt der nette Herr *. Post von den netten Anwälten. Und bei denen habe ich kein bedenken das ich mein Recht durchsetzten kann. Und ich bin nunmal definitiv im Recht.

Ich melde mich weiter
Marco

[EDIT] by ManniC

Name des Verkäufers unkenntlich gemacht. Wir wollen doch in einem "schwebenden Verfahren" bitte niemanden vorschnell an den Pranger stellen.
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 18:01   #15
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
mhmorles hat folgendes geschrieben:
(...) Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay). (...)

Da hat die Anwältin sicher Recht.
Das wage ich zu bezweifeln. Dieses blabla bei ebay is nämlich m.E. nach wirklich nur blabla. Etwas zu verkaufen und dabei einen Defekt zu verschweigen ist Betrug und kein Ausschluß von Gewährleistung!

ICH BEHAUPTE AUSDRÜCKLICH NICHT, DASS DIES IN DIESEM FALL SO WAR!

Und außerdem ist es eine Frechheit, hier im Forum Namen zu nennen, bevor die Angelegenheit geklärt ist. Hoffe, der Moderator greift schnellstens ein.
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.08.2005, 18:06   #16
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hallo
Verschwiegene Defekte sind natürlich zu ersetzen. Aber ob das so war? Wenn ich mir als Privatmann sicher bin, dass die Kamera in Ordnung ist und ich schliesse die Gewährleistung aus, dann ist das rechtlich in Ordnung. Schliesslich bin ich kein Fachmann, der die Kamera vor Verkauf auf Herz und Nieren prüfen kann. Das ist leider das Risiko, das man als Privatkäufer eingeht und ja meist auch billiger ans Gerät kommt.
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 18:23   #17
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Und außerdem ist es eine Frechheit, hier im Forum Namen zu nennen, bevor die Angelegenheit geklärt ist. Hoffe, der Moderator greift schnellstens ein.
Naja, "Frechheit" ist vielleicht auch nicht gerade der richtige Ausdruck .

Bei allem Verständnis für Frust und Ärger, das geht auch meiner Meinung nach ein wenig zu weit. Wir wollen doch in einem "schwebenden Verfahren" hier niemanden namentlich öffentlich an den Pranger stellen. Ich habe deshalb oben im Posting den Namen des Verkäufers unkenntlich gemacht.

Also bitte: Cool Down, sonst laufen Euch womöglich noch die Motive weg
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 18:30   #18
mhmorles

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 10
Entschuldigung...

Ok, ich sehe ein das es ein Schritt zu weit war, aber ihr könnt sicher verstehen, das ich überaus verärgert bin, wenn ich nicht mein zustehendes Recht bekomme.

Zu Ebay, die Gesetzeslage ist so: Wenn ein Verkäufer arglistig ihm bekannte Fehler verschweigt, und dann ist der Gewährleistungsverzicht wirklich nur blabla. Deswegen auch Schwachsinn.
Wenn jedoch ein Artikel verkauft wird, der wirklich einwandfrei ist, und erst Tage oder Wochen später Fehler aufweist, dann ist der Gewährleistungsverzicht rechtens, und man kann auch nichts anfechten. So siehts aus.

Und nochmals Entschuldigung für den Ausrutscher
Marco
mhmorles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 18:46   #19
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Re: Entschuldigung...

Zitat:
Zitat von mhmorles
....aber ihr könnt sicher verstehen, das ich überaus verärgert bin, wenn ich nicht mein zustehendes Recht bekomme.
Hi Marco,

das kann ich verstehen (wie ich bereits oben geschrieben habe), das können sicherlich wir alle verstehen.

Ok, Entschuldigung akzeptiert, Schwamm drüber -- nun weiter im Thema, hoffentlich auf dem Weg zu einer schnellen und zufriedenstellenden Lösung.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2005, 19:00   #20
patrizio
 
 
Registriert seit: 10.09.2004
Beiträge: 13
also vieles ist schon manchmal sehr merkwürdig..

durch die bekannte Geiz ist Geil Mentalität versucht ja nun jeder sein Schnäppchen zu schlagen.
In diesem Wahn, ja um Himmels Willen nicht auch nur 1 Euro zuviel zu bezahlen, geht gar oft der Blick für die Realität verloren.

Stimmt mal etwas nicht, was werden da gleich für Geschütze aufgefahren.
Da werden Anwälte eingeschaltet, prozessiert, gedroht und weiß der Teufel was noch.

Es ist doch eigentlich immer die Frage, was man wie kauft. Und man kann sich ruhig darüber im klaren sein, das viele auf ebay verhökerte Ware mit den reißerischen Zustandsbeschreibungen "top", "neuwertig" etc blabla, nach z.B. knapp 2 Jahren nicht wirklich so sein kann, auch mit bester Pflege. Wer "neuwertig" verkauft, hat sich demnach seine Cam wohl nur gekauft, um sie in der Vitrine bis zum Weiterverkauf zwischenzulagern. Ein Lacher.

Mit ein bisschen kühlem Kopf kann man viel Ärger vorab vermeiden.
Denn: Wer billig kauft, kauft meist zweimal. Im Geiz ist Geil Wahn unserer Gesellschaft ist dieser Spruch aktueller denn je.

PS: dieser Text ist nicht auf den aktuellen Fall vom Marco bezogen, sondern ist mehr allgemein zu verstehen, da man ja in vielen Foren den Gebrauchtkauffrust lesen kann. Es passt aber eben gerad wieder mal so gut.

Deswegen gilt für mich: höherwertige (auch gebrauchte) Sachen nur noch in Märkten/beim Fachhändler. Stimmt etwas nicht, steh ich bei dem auf der Matte. Und das ist mir auch paar Euronen mehr wert.
patrizio ist offline   Mit Zitat antworten
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