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#11 |
Themenersteller
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: D-Leverkusen
Beiträge: 31
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Danke Peter
Ich würde ja auch gerne über die A1 diskutieren und testen,
aber Topvision hat immer noch nicht geliefert. Eine andere Kundin dieses Saftladens hat angeblich innerhalb von 2 Tagen ihre A1 bekommen. Quelle: geizhals.at Händlerbewertungen. Ich kann also allen nur raten: informiert Euch besser vorher über den Onlinehändler, ruft die Hotline vorher an, kauft per Nachnahme, oder holt die Ware selber ab. Setzt in den Bestellungen Fristen für einen Rücktritt und bestellt per Fax, falls kein Feld für Sonderwünsche frei ist. |
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#12 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Re: Danke Peter
Zitat:
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#13 |
Themenersteller
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: D-Leverkusen
Beiträge: 31
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Das Fernabsatzgesetz kann auch danach ausgelegt werden, dass erst durch die Annahme und Möglichkeit zur Prüfung der Ware die Zeit läuft.
Ansonsten hat man erstmal einen Kaufvertrag abgeschlossen, wenn der Händler die Bestellung bestätigt. Davon muss man sich erstmal durch Fristsetzung lösen. |
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#14 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Also Erbsen zählen: ab da läuft die Frist; daraus wird lediglich das Fristende abgeleitet. Auslegen kannst Du natürlich alles wie Du möchtest.
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#15 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Öhm, wenn ich einem Lieferanten eine Stornomail zusende, dann ist er doch selber Schuld, wenn er danach noch liefert! Er muß doch wissen, das die Ware zurückkommt, so oder so, da ist ein zusenden doch nur schlecht für ihn und er darf im Prinzip noch drüber glücklich sein, das er durch die Stornomail nicht noch Kosten durch das zurücksenden hat!
Die Frist selber startet natürlich erst mit Erhalt der Ware! |
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#16 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Im Prinzip richtig, Torsten. Das praktische Problem ergibt sich dann, wenn Du z.B. eine Vorauszahlung geleistest hast. Du willst ja Dein Geld wiederhaben, und da agieren einige Verkäufer mit Rhetorik zur Einschüchterung. Der Rücktritt muss vor dem Ablauf der Frist erklärt werden. Und wenn der Rücktritt zwei Sekunden nach Empfang der Bestellbestätigung erklärt wird, ist das im angedachten Fall _immer_ vor dem Ablauf der Frist. Da gibt es überhaupt nichts zu deuten.
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#17 | |
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 120
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Re: Topvision liefert nicht - bei mir problemlos
Zitat:
Ich finde, das geht in Ordnung ![]() Gruß Wolfram |
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