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» Aus dem Geissler-Sammel-Thread: Diskussion über Versandkosten/Kostenvoranschlag |
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#11 |
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
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Vielleicht muss auch nur der MA bezahlt werden, der das Paket gepackt hat...
__________________
Gruß André |
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#12 |
Registriert seit: 07.07.2012
Ort: PA
Beiträge: 243
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Die Überheblichkeit und Arroganz von Reutlingen, hat mich bewegt, in Zukunft alles über Österreich zu machen.
Ich bettle nicht am Telefon, dass mein Mail nach 2 Tg. beantwortet wird. Zudem was man über Garantie abwickeln könnte und dann doch wieder erst über Kulanzanfrage , event. Kostenvoranschlag und so bla-bla-bla. Die Dame sagte, schicken Sie ihre Sony zu uns, wird auf jeden Fall über Garantie abgewickelt und daraufhin sagte ich, beantworten Sie mir meine Mail und dann plötzlich die Absage--keine Garantie ![]()
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Schönen Gruß, Eduardo Groß u. Kleinschreibung, je nach Lust und Laune ![]() ![]() ![]() |
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#13 | |
Registriert seit: 31.12.2013
Beiträge: 257
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Zitat:
Die Firma kann im vorhinein nie wissen, ob ein Gerät ein Garantiefall ist oder nicht, der Techniker muss seine Zeit opfern um das Gerät sich anzuschauen, diese Zeit kostet und niemand ersetzt der Firma diese Kosten. Deswegen gibt's KV Kosten, und die werden verlangt wenn der Kunde die Reparatur aufgrund der zu hohen Kosten ablehnt (KV sind üblicherweise die Kosten des Versandes und Zeit des Technikers, der von der Firma bezahlt werden muss) Ich hoffe ich hab dich nicht mißverstanden ![]() Geändert von kosta88 (14.02.2014 um 09:30 Uhr) |
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#14 |
Registriert seit: 23.06.2012
Ort: Reutlingen
Beiträge: 86
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Bei mir wollten Sie auch die Kosten der Inspektion erstattet. Ich hatte den Vorteil direkt vor Ort zu sein. Habe gesagt, dass 1. die Kamera in der Annahmestelle in Stuttgart als Garantiefall angenommen wurde und 2. dass mir in keiner Weise mitgeteilt wurde, dass mir Kosten entstehen würden. Die Dame hat diese Kosten dann direkt storniert, ich habe dann nur das bestellte Ersatzteil bezahlt.
In so fern würde ich in dem Fall beanstanden, dass dies als Garantiefall angenommen wurde und kein Hinweis auf entstehende Kosten gegeben wurde (ich gehe mal davon aus, dass das so war). |
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#15 |
Registriert seit: 31.12.2013
Beiträge: 257
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Es ist grundsätzlich so:
Die KV Kosten werden vom Kunden übernommen, nur wenn der Kunde die Reparaturkosten nicht tragen will bzw. die Kamera nicht reparieren will. Wenn aber nach der Überprüfung das Gerät doch repariert wird, weil rentabel bzw. Kunde will, zahlt der Kunde keine extra Kosten für einen KV, d.h. KV Kosten, wenn sie in vorhinein kassiert worden sind (zB. weil das Gerät ausserhalb der Garantie liegt), werden vom Reparaturpreis (und das inkludiert Arbeitszeit und Ersatzteil) abgezogen. Man sollte auch grundsätzlich von eventuellen Kosten gewarnt werden, aber Vorsicht, es kann sein dass man etwas unterscheibt, wo dann steht dass man mit Reparaturbedingungen einverstanden ist, und somit ist man auch gleich mit diese eventuellen Kosten einverstanden. Weder der Händler noch die Reparaturfirma ist verpflichtet dich über alles zu informieren (ohne deiner Nachfrage), auch nicht die eventuellen KV oder Überprüfungskosten. Die meistens tun sich auf eine oder andere Weise absichern, und wenn es hart auf hart geht, sitzt du meistens auf dem kürzeren Ast. Geändert von kosta88 (14.02.2014 um 12:22 Uhr) |
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#16 |
Registriert seit: 23.06.2012
Ort: Reutlingen
Beiträge: 86
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Auch wenn das jetzt ein wenig vom Thema abdriftet, muss ich dem widersprechen. Solange es keinen konkreten Hinweis auf mögliche dem Kunden entstehende Kosten gibt, muss man nicht bezahlen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
Seriöse Unternehmer werden so einen Hinweis aber geben. Ich weiß leider nicht wie das hier war, in meinem Fall gab es keine Info und das wurde von Fa. Geissler ja auch ohne weitere Diskussion akzeptiert. Deine Aussage stimmt in so fern, als dass es üblich ist die Kosten des KVs später von der Rechnung abzuziehen, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird. |
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.04.2013
Beiträge: 300
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Darum sagte ich ja: Rechtlich okay. Aber das aus fett geschriebenen "20 Euro Gebühr" dann fast das doppelte werden ist halt etwas unschön. Ja - es steht im Internet, ja da steht auch 20 Euro + Versand + Mwst aber es hätte auch keine zweite Seite gekostet die Gesamtkosten aufzuführen.
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#18 | |
Registriert seit: 31.12.2013
Beiträge: 257
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Zitat:
Ich weiss nicht wie es beim Geissler ist, aber jede Firma hat eigene Preise und Regeln. Diese ist dir die Firma nicht verpflichtet beim Abschluss des ReparaturVERTRAGES auszuplappern. Auf deine Nachfrage aber schon. Es wäre nur NETT dich auf paar Sachen hinzuweisen, aber keinerlei Pflicht. Du siehst es einfach falsch, so wie viele Kunden die ich in letzten 10 Jahren begegnet, bedient und beraten habe. |
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#19 |
Registriert seit: 23.06.2012
Ort: Reutlingen
Beiträge: 86
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Es muss ein Preis vereinbart werden, da kann auf der Website stehen was will. Wo kommen wir den hin wenn in einem Vertrag keine Bedingungen stehen, was soll denn sonst darin stehen? Die Website ist ja kein Vertrag mit dem Kunden. Es ist doch wie in der Werkstatt, wenn es teurer wird als vereinbart, muss man nicht bezahlen.
Lies einfach selbst, auch wenn es da um klassisches Handwerk geht: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...-bezahlen.html Sogar wenn es in den agb steht genügt das nicht. Wenn du nun aus der Praxis kommst und es halt so machst ok, im Recht wäre, wenn es hart auf hart kommt aber der Kunde. Und wegen 20 Euro zieht sowieso kein vernünftiger Mensch vor Gericht, aber es soll ja schon alles gegeben haben ![]() |
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#20 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.504
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Der Thread wurde aus dem [Sammelthread] Rückmeldungen über Geissler-Service erstellt, weil die Beitäge dort unpassend sind.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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