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Alt 14.01.2014, 12:51   #1
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Dann hast allerdings eine Sysiphos Aufgabe übernommen. Spätestens mit Google Glass merkst nicht mal, dass eine Kamera da ist. Das ist schon entglitten.
Nebenbei kannst auch nicht verhindern, dass du auf einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wirst. Nur eine Aufnahme des nasenbohrenden Filius ohne Bezug zur Veranstaltung ist verbietbar. Allerdings gibts hier Grauzonen, wieweit Details erlaubt sind. Aber da gehst das Klagsrisiko ein. Auch gegen eine Veröffentlichung kannst nicht unternehmen, soweit es Presse ist.
Aber auch hier gilt, im künstlerischen Umfeld gibt es durchaus mehr Freiraum und den sollten wir auch nutzen. Sonst braichst irgendwann keine Kamera mehr.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.01.2014, 18:07   #2
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Oh Gott, irgendwie bin ich erstaunt, welche Emotionen sowas weckt.
Wir sind doch bitte Fotografen, also kann unser Interesse nur sein, dass wir alles fotografieren können, das uns irgendwie anspricht. Selbstzensur im Kopf oder voreilender Gehoram, wir wissen wohin das geführt hat und führt.
Und genau das ist gesetzlich ganz klar geregelt, ich brauche niemanden zu fragen, ob ich ihn fotografieren darf und wenn er blöd kommt, kann ich die Polizei rufen und er wird eine Nötigung ausfassen. Was anders ist gewerbliche Nutzung und Veröffentlichung. Hier sind der Regeln enger und ich kann im künstlerischen Umfeld praktisch alles veröffentlichen, im gewerblichen Umfeld nichts ohne eine Model Release.

Viel dramstischer ist, dass mittlerweile überall fehlgeleitete Gutmenschen, private Securitys usw. gesetzeswidrig Aufnahmen verbieten wollen und damit nicht nur das Hobby erschweren, sondern auch das Aufdecken von Missständen zu verhindern suchen. Schauen wir doch nach England, was da abgeht.
http://photographernotaterrorist.org/about/
Da machst harmlos in der U-Bahn ein Fotos, weil dich die Architektur fasziniert und der Resturlaub ist gelaufen, weil du den bei der Polizei verbringt. Oder Paris, nicht viel anders. Das macht mir mehr Sorgen. Und das sind ja noch demokratische Länder und normale Fotos und nicht verdeckte Reportagen,

Geändert von mrieglhofer (14.01.2014 um 18:10 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2014, 18:17   #3
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
...Selbstzensur im Kopf oder voreilender Gehoram, wir wissen wohin das geführt hat und führt.
Hier hat doch gar keiner von Selbstzensur geredet. Es ging immer um die Veröffentlichung von Bildern, wo eine Person bildbestimmend drauf ist. Künstlerisches fotografieren für sich selbst steht doch auf einem anderen Blatt.
raul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2014, 18:54   #4
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Künstlerisches Fotografieren ist per se nicht für einen selbst sondern für Dritte. Und das beinhaltet auch die Veröffentlichung im künstlerischen Umfeld.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2014, 21:45   #5
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
Knackpunkt ist doch der, dass das künstlerische Umfeld früher die Diaschau daheim oder die Austellung einmal im Jahr im Fotoclub war, mit max. hundert Besuchern.
Heute ist das künstlerische Umfeld das internet mit potentiell Millionen von Zuschauern inkl. aller möglichen Dataminern.
Problemlos wäre imho die Ausstellung in einem Forum in dem die Bilder nur von registrierten Mitgliedern gesehen werden, das entspräche dem Fotoclub, nur halt etwas größer.
__________________
Gruss Knut

500px Flickr
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Alt 14.01.2014, 22:29   #6
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Die bisherigen Urteile inkludierten z.B. den Verkauf der Bilder allerdings über eine Galerie. Hier wurde mit kommerzieller Verwertung argumentiert. Da aber die Verwertung im künstlerische Umfeld, Ausstellungen und Verkauf über die Galerie erfolgte, erkannte das Gericht dies an.

Internet ist natürlich nicht 1:1 umlegbar. Also für Ausstellungen usw. gibt es eher wenig Probleme, eine Veröffentlichung auf einer Website künstlerischer Fotografie wird wohl eher auch durchgehen, aber da bleibt ein Restrisiko, weil ein Meuchelbild auf einem Fotoportal nicht zwingend künstlerisch sein muss. Und das wird dann der Richter im Einzelfall entscheiden.

Das Daten sammeln ist ein anderes Thema. Wenn ein Galerist auf seine Bilder nicht aufpasst, ist das fahrlässig. Wenn jemand Bilder mit allen EXIFs indizierbar ins Netz stellt, auch. Ich kann aber dem Galeristen nicht das ausstellen verbieten, weil es Fahrlässigkeit in der Welt gibt.

Die Ängste sind zu verstehen, nur ohne Freiheit der Fotografie und ohne Veröffentlichung keine Meinungsfreiheit. Und auch keine kritische Berichterstattung. Genauso wie bei den Fotos gilt ja auch dort, dass die Freiheit die Meinung zu sagen, nicht inkludiert, jemanden zu diffamieren.
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