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Registriert seit: 26.05.2010
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Bei Kauf der Garantieverlängerung für Ihre Alpha DSLR haben Sie zugestimmt, dass Sony Sie via Post, E-Mail oder Telefon ausschließlich zu vertragsrelevanten Themen kontaktieren darf. Sie werden von Sony nicht zu Marketingzwecken kontaktiert, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen. Bei Interesse können Sie Ihr Produkt einfach bei My Sony (www.sony.de/mysony) registrieren. Als Mitglied erfahren Sie alles über neue und aufregende Sony Produkte sowie exklusive Neuigkeiten, Support-Informationen und vieles mehr.
Im Garantiefall sowie bei Fragen zu Ihrer Garantieverlängerung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 01805252586* oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.sony.de . *0,14 EUR / Min. aus dem deutschen Festnetz. Maximal 0,42 EUR / Min. aus Mobilfunknetzen. Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland Kemperplatz 1 – 10785 Berlin Registergericht: Berlin-Charlottenburg HRB 129332 B Hauptniederlassung: Sony Europe Limited, Sitz: The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW, Großbritannien Companies House Cardiff 2422874 Geschäftsführung: Fujio Nishida, Serge Foucher, Kazuhiko Takeda, Gildas Pelliet Sony digitale Foto- und Video Produkte (Alpha Gehäuse oder Objektiv) Bedingungen der Sony Garantieverlängerung Garantieverlängerung für das 3., 4. und 5. Jahr mit 5 Jahren Pannenschutz A. Geltungsbereich Für den Fall, dass Ihr Produkt innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums mit Pannenschutz wider Erwarten einen Defekt aufweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler oder unsere beauftragten und autorisierten Fachbetriebe (nachfolgend „Fachbetrieb“ genannt) im europäischen Wirtschaftsraum oder in anderen in dieser Garantiekarte oder den Begleitbroschüren aufgeführten Ländern (Geltungsbereich der Garantie). Einzelheiten zu unseren Fachbetrieben finden Sie beispielsweise im Telefonbuch, in unseren Produktkatalogen und auf unserer Webseite www.sony.de unter dem Link „Support/Service“. B. Umfang und Voraussetzungen 1. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz stellt eine Erweiterung der Sony Standardgarantie für das 3. Bis 5. Jahr nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg sowie einen fünfjährigen Pannenschutz dar. “Panne” ist ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis, das durch einen physikalischen oder elektronischen Defekt hervorgerufen wird. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz gilt nur für das Sony Produkt, für das die Garantieverlängerung mit Pannenschutz erworben wurde, soweit dem Produkt eine Garantie-Informationsbroschüre beilag, das Produkt im Geltungsbereich der Garantieverlängerung mit Pannenschutz erworben wurde und das Datum des Ersterwerbs des Produktes gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg zum Zeitpunkt des Erwerbs der Garantieverlängerung mit Pannenschutz nicht länger als 180 Tage zurück lag. Zudem gilt die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur, wenn das Produkt bei der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland bzw. einem Handelspartner der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland (Sony Deutschland Partner) käuflich erworben wurde. Ferner gilt die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur, wenn Sie das Produkt innerhalb von 2 Monaten bzw. der Handelspartner das Produkt innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf unter dem Weblink www.sony.de/Garantie registrieren/t haben/hat, soweit das Produkt in der Garantiezeitentabelle 1 der Sony Standardgarantiebedingungen aufgeführt ist. Wurde die Garantieverlängerung mit Pannenschutz nach dem Produktkauf erworben, kann der Pannenschutz frühestens 30 Tage nach dem Erwerb der Garantieverlängerung mit Pannenschutz in Anspruch genommen werden. Mit dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz gewährleistet Sony für das 3. bis 5. Jahr nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Ersterwerbs keine Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist. Das Sony-Unternehmen, das die Garantieleistung erbringt, ist in dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz bzw. in der dem Produkt beiliegenden Garantie-Informationsbroschüre für das Land angegeben, in dem Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen. 2. Sollte sich das Produkt während des verlängerten Garantiezeitraums (3. bis 5. Jahr) auf Grund von Material und/oder Verarbeitungsfehlern als defekt (zum Zeitpunkt des Ersterwerbs) erweisen oder während des gesamten Garantiezeitraumes (1. bis 5. Jahr) aufgrund einer Panne ausfallen, wird Sony bzw. ein Fachbetrieb das Produkt bzw. dessen defekte Teile im Geltungsbereich der Garantieverlängerung mit Pannenschutz unter Übernahme der Arbeits- und Materialkosten nach eigenem Ermessen und entsprechend der nachfolgenden Bedingungen reparieren oder austauschen. Sony bzw. der Fachbetrieb können defekte Produkte oder Teile durch neue oder neuwertige Produkte oder Teile ersetzen, wobei die ersetzten Produkte oder Teile in das Eigentum von Sony übergehen. 3. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz deckt nicht: a) die regelmäßige Wartung und Reparatur oder Ersatz von Teilen bedingt durch normalen Verschleiß; b) Verbrauchsmaterialien (Komponenten, die erwartungsgemäß im Laufe des Produktlebens regelmäßig ersetzt werden müssen, z.B. nicht aufladbare Batterien, Druckerpatronen, Nadeln, Lampen, usw.); c) Schäden oder Defekte, die durch Gebrauch, Betrieb oder Behandlung des Produktes verursacht wurden, die nicht dem normalen privaten Gebrauch entsprechen; und d) Schäden oder Veränderung am Produkt verursacht durch: I. unsachgemäßen Gebrauch, einschließlich: - einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Behandlung, die physische oder Oberflächen-Schäden oder Schönheitsfehler des Produkts oder Schäden an Flüssigkristallen zur Folge hat; - Schäden durch Anschluss oder Nutzung des Produktes für einen anderen als seinen vorgesehenen Zweck oder Nichtbeachtung unserer Bedienungs- und Installationsanleitungen; - Schäden durch Nichtbeachtung der Pflege- und Wartungsanleitungen bei Wartung und Pflege des Produktes; - Installation oder Nutzung des Produkts entgegen den geltenden technischen Standards oder Sicherheitsvorschriften im Land, in dem das Produkt installiert oder verwendet wird; II. Schäden durch Viren oder durch Einsatz von Software, die nicht im Lieferumfang enthalten war oder unsachgemäß installiert wurde; III. Schäden durch Verwendung des Produkts mit anderen Systemen oder Geräten als Sony-Produkten, die nicht auf den Einsatz mit diesem Produkt ausgelegt sind; IV. Verwendung des Produkts mit Zubehörteilen, Peripheriegeräten und/oder Komponenten anderen Typs, nach anderer Norm oder unter anderen Bedingungen als von Sony zugelassen; V. Reparaturen bzw. Reparaturversuchen durch andere als Sony bzw. Fachbetriebe; VI. Anpassungen oder Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sony, einschließlich - Upgrades des Produkts über die Spezifikationen oder Merkmale hinaus, die in der Bedienungsanleitung beschrieben sind; - Modifikationen des Produkts, um es an nationale oder örtliche technische Normen oder Sicherheitsstandards in Ländern anzupassen, für die das Produkt nicht ausdrücklich vorgesehen und hergestellt wurde; VII. vorsätzliche oder grob fahrlässige Unfälle; VIII. Höhere Gewalt wie beispielsweise Überflutungen, Erschütterungen, übermäßige Hitze, ungenügende Belüftung, Spannungsschwankungen, übermäßige oder nicht vorschriftsmäßige Versorgungs- oder Netzspannungen, Strahlung, elektrostatische Entladungen wie Blitze; und IX. Schäden oder Veränderungen am Produkt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht durch Flüssigkeiten, Chemikalien, andere Substanzen, externe Kraft- und Stoßeinwirkungen." 4. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz erstreckt sich nur auf die Hardware-Komponenten des Produkts. Sie erstreckt sich nicht auf Software (weder von Sony noch Dritten) für die Endverbraucher-Lizenzvereinbarungen beigelegt oder gesonderte Garantiedokumente oder –ausschlüsse vorgesehen sind. 5. Für VAIO Produkte gilt überdies folgendes: Die zulässige Anzahl fehlerhafter Pixel bei Flachbildschirmen, die den Anforderungen von ISO 13406-2 genügen, beläuft sich auf weniger als 0,0005% der Gesamtanzahl. Auf der Webseite www.vaio-link.com finden Sie unter dem Link hotnews/data/pixels die „Richtlinie für fehlerhafte Pixel“, in der Sie die für Ihren VAIO-Computer zulässige Pixelfehleranzahl überprüfen können. C. Bedingungen der Inanspruchnahme 1. Garantieleistungen mit Pannenschutz werden nur erbracht, wenn das defekte Produkt innerhalb des verlängerten Garantiezeitraums (3. bis 5. Jahr) bzw. im Falle einer Panne während des gesamten Garantiezeitraumes (1. bis 5 Jahr) zusammen mit der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg (unter Angabe von Kaufdatum, Modellbezeichnung und Händlernamen) sowie dem Garantieverlängerungsvertrag mit Pannenschutz vorgelegt werden. Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz endet fünf (5) Jahre nach dem Datum des Ersterwerbs gemäß der Originalrechnung bzw. dem Kassenbeleg. Sony und der Fachbetrieb behalten sich das Recht vor, die kostenfreie Garantieleistung mit Pannenschutz abzulehnen, wenn der Kaufbeleg oder der Garantieverlängerungsvertrag mit Pannenschutz nicht oder nur unvollständig bzw. unleserlich vorgelegt werden. Ferner besteht kein Garantieanspruch, wenn die Modellbezeichnung oder die Seriennummer auf dem Produkt geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht worden ist. 2. Um Schäden an abnehmbaren Datenspeichermedien oder Zubehörteilen oder den Verlust bzw. die Löschung von Daten zu vermeiden, müssen Sie diese entfernen, bevor Sie das Produkt zur Durchführung von Garantieleistungen mit Pannenschutz übersenden. 3. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz deckt nicht die Transportkosten und –risiken für den Transport Ihres Produkts zu und von Sony bzw. einem Fachbetrieb. 4. Sony bzw. der Fachbetrieb stellt Ihnen eine pauschale Untersuchungsgebühr in Rechnung, - wenn die Untersuchung Ihres Produkts durch Sony bzw. den Fachbetrieb ergibt, dass Ihnen, gleich aus welchem Grund, kein Garantieanspruch bzw. Pannenschutz zusteht; oder - bei der Untersuchung Ihres Produkts kein Fehler gefunden wurde und Ihr Gerät fehlerfrei funktioniert. D. Garantieausschlüsse und Einschränkungen 1. Mit Ausnahme der oben erwähnten Punkte übernimmt Sony keine Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Produkts oder der dem Produkt beiliegenden bzw. damit verbundenen Software. 2. Sony verpflichtet sich unter dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz nur zur Reparatur oder zum Austausch von Produkten, die diesen Garantiebedingungen mit Pannenschutz unterliegen. Sony ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch: I. Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch Defekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich bei Sony oder einem Fachbetrieb befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen; II. Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Produkts oder der damit verbundenen Produkte; III. Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder IV. Virusbefall und anderen Ursachen. 3. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien und Gefährdungshaftung (selbst wenn Sony oder ein Fachbetrieb auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden). 4. Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt Sony die Garantieleistung mit Pannenschutz bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Beispielsweise untersagen einige Ländergesetze den Ausschluss oder die Einschränkung der Schadenersatzhaftung wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten, Betrug und ähnlichen Handlungen. Jede Haftung, die nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wird auf die Dauer dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz begrenzt, sofern das geltende Recht dies zulässt. Die Haftung im Rahmen dieser Garantieverlängerung mit Pannenschutz ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt. Sieht das geltende Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, gilt diese höhere Haftungsbeschränkung. E. Vorbehalt des gesetzlichen Verbraucherrechts Verbrauchern können nach den nationalen Gesetzen betreffend den Verkauf von Konsumgütern gesetzliche Rechte zustehen. Diese Garantieverlängerung mit Pannenschutz beschränkt weder Ihre möglichen gesetzlichen Rechtsansprüche noch Ihre vertraglichen Rechte gegenüber dem Händler, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben. Diese Rechte können Sie nach eigenem Ermessen geltend machen. F. Garantiegeber Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz für Ihr Produkt – außer Sony VAIO Produkte – wird Ihnen von der Sony Europe Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Kemperplatz 1, 10785 Berlin eingeräumt und erfüllt. Die Garantieverlängerung mit Pannenschutz für Sony VAIO Produkte wird Ihnen von Sony Belgium, bijkantoor van Sony Europe Limited, The Corporate Village, Da Vincilaan 7 – D1, B-1935 Zaventem – Belgien eingeräumt und erfüllt. Sie können Sony bzw. Sony VAIO auch über das Kontaktformular auf www.sony.de und dem Link Service/Support sowie. Zitat aus dem Garantievertrag Gruß,Alex
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Flickr: http://www.flickr.com/photos/alexandru-streza/ http://portfolio.fotocommunity.de/combonattor 500px: http://500px.com/combonattor Geändert von DonFredo (07.07.2013 um 16:09 Uhr) Grund: Text zur besseren Lesbarkeit editiert |
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#12 |
Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Südsteiermark
Beiträge: 2.194
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so ein Müll
![]() ich hab 5 Brillen und bei jeder war um 5 Euro eine Brillenversicherung dabei 2 meiner Brillen haben selbsttönende Rodenstock Gläser drinnen und die kosten pro Glas >250€ auf eine bin ich drauf gestiegen und das Glas war im Eimer und die Fassung total verbogen, 3 Tage später hatte icheine Brille die wie neu war ![]() wo hat da die Bank jetzt gewonnen ![]() |
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#13 |
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: 67269 Grünstadt
Beiträge: 2.762
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Global betrachtet gewinnt die Bank/Versicherung tatsächlich immer, sonst würde sie keine Glastürme bauen können und auch keine Mitarbeiter beschäftigen.
Die großen AGs können sogar Gewinne an die Aktionäre ausschütten, da kann man durchaus kritisch diesen Banken/Versicherungen gesinnt sein. Siehe z.Bsp. hier, Seite 3, 5.1 Milliarden an die Anteilseigner! Das ist per se nichts schlechtes, es ist "nur" das Geschäft mit der Angst (zweitältestes Gewerbe, das älteste kennt man ja, und ich vermute es war die "Ausbildungsversicherung" für den/die Kleine/n die Grundlage für Versicherungen ![]() ![]() Ich versichere "nur" elementare Schäden, da gehört eine Kamera, eine Brille etc. sicherlich nicht dazu. Ist ein Herstellerfehler -> da gibt es eine Lösungen (von Gewährleistung bis zur Kulanz) War ich dappisch -> muss ich halt wieder kaufen! So einfach halte ich es. Für den Einzelnen kann sich das schon mal Rechnen, insofern ist Deine Aussage für Dich betrachtet schon richtig. Viele Grüße Gerd Geändert von GerdS (07.07.2013 um 16:45 Uhr) Grund: Tipp-/Rechtschreibfehler korrigiert |
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#14 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 13
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Sony Pannenschutz
Hallo,
vielen Dank für die vielen Stellungnahmen, welche ich mit Interesse lesen werde. Da ich etwas ängstlich bin mit teuren Geräten, neige ich zu solchen "Absicherungen". Danke fürs Erste Gruß Daniel |
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#15 |
Registriert seit: 08.08.2005
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Beiträge: 5.473
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Ich kenne die Preisgestaltung deines Optikers nicht, aber in den 250 EUR/Glas ist sicherlich ein erklecklicher Restteil deiner "5-Euro-Versicherung" enthalten. Sieht doch auf dem Tresen so viel besser aus wie 150 EUR/Glas + 100 EURO für die Versicherung. Kein normaler Mensch würde eine Versicherung kaufen, deren Prämie 2/3 des zu versicherten Objektes beträgt.
Am Ende macht's immer die Masse. Der Optiker wäre längst pleite, würde er für großzügige 5 Euro dir nach jedem Fehltritt zu einer neuen Brille verhelfen. Das macht doch keinen Sinn ![]() meshua
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#16 | |
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Gailingen am Hochrhein
Beiträge: 577
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Zitat:
Außerdem: Versicherungen per se schlecht zu reden hilft nicht, was aber hilft, sich die AGB's durchzulesen und auch danach zu handeln, sprich, wenn das Angebot passt abschließen und wenn nicht, nicht. Wenn Wasserunfälle nicht abgesichert sind, die Kamera eben nicht ins Wasser fallen lassen (haben werden). vg |
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#17 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.112
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Um auf die eigentliche Frage zurückzukommen – ich schätze, ihr meint das hier:
http://www.sony.de/product/dsa-waranty Die zukaufbare Garantieverlängerung findet man nicht unter "Garantie", sondern unter "Zubehör". ![]() ![]() Der Schutz bei Missgeschicken, d.h. gegen eigene Dummheit wird aber anscheinend nur für Objektive angeboten, nicht für Kameras. Da gibt es nur die Verlängerung der normalen Garantie auf 5 Jahre.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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#18 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Irgendwo erstaunt mich immer, das einzelne Poster aus ihrer individuellen Situation ableiten, dass Versicherungen Wohltäter sind und mehr zahlen als eingezahlt wird. Es wird sehr genau der Schadensverlauf analysiert und wenn sichs nicht mehr rechnet, dann wir die Versicherung einfach gekündigt. Oder es wird einfach nicht gezahlt. Dann kann man wegen ein paar hundert Euro eine Deckungklage zivilrechtlich durchfechten.
Aber gut, sei ihnen gegönnt. Irgendwer muß ja die Ausschüttungen finanzieren. Wirtschaftlich gibt es nur einen Gewinner, und das ist die Versicherung. Alles andere würde zur Pleite führen. Zitat:
Letztlich war und ist der Sinn der Versicherung, Risken abzudecken, die der einzelne nicht tragen kann (Haus, ev. Autoschaden,..). Das ist auch der Aufpreis für das Risiko dann nicht das Thema. Und das ist dann auch die einzige Möglichkeit, etwas abzusichern, was man sicher definitiv nicht finanzieren könnte. |
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#19 | |||
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Beiträge: 5.473
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Nochmals: Wenige Versicherungen sind durchaus sehr sinnvoll. Schau dir ab und an mal die Werbung an: Da wird entweder um Neukunden gebuhlt (KFZ-Versicherung) oder die CashCow schmackhaft gemacht (Mietkautionen, Rechtsschutz, Unfall...). Privat-HP oder KV sieht/liest man eher selten. Warum wohl!? meshua
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#20 |
Registriert seit: 09.01.2005
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Vielleicht hilft bei der Betrachtung auch, dass z.B. der Mediamarkt zur Zeit alles finanziert.
Ich (ich betone ICH) wüsste nicht, was ich z.B. aus dem Mediamarkt benötige (oder möchte) was man finanzieren müsste. Wenn man dann natürlich für z.B. eine Kamera einen Kredit abschließt, dann ist man natürlich auch für Versicherungen empfänglich, wenn sie nicht der MM direkt mit verkauft. Ja, verkauft ist das richtige Verb. Versicherung ist ein Geschäft, und eine GmbH oder eine AG darf man nur gründen, wenn man "Gewinnerzielungsabsicht" nachweisen kann (schöne Grüße vom Finanzamt ![]() "Elementarschäden" sind eben auch sehr individuell ![]() Viele Grüße Gerd |
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