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Alt 30.05.2013, 23:44   #11
zoowilli
 
 
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Bad Malente-Gremsmühlen
Beiträge: 282
Laut BGB § 439 ist der VERKÄUFER zur Nachbesserung und weiteren Folgen verpflichtet, nicht der Hersteller. Das sichert dem Käufer die leichtere Duchsetzung seiner Rechte, denn der Hersteller kann seinen Gerichtsstand im Ausland haben und da wird es nicht leicht sein ein deutsches Gesetz gerichtlich geltend zu machen.
Dann gilt auch noch die AGB des Verkäufers, der kann durch aus verlangen, dass ihm der Mangel angezeigt wird, denn nur dann kann er den Mangel auch erkennen und beseitigen.
Hier ist also durchaus einiges schiefgelaufen.
Erst wenn der Hersteller eine längere Garantie als die gesetzliche verspricht, kann dieser durch seinen Service herangezogen werden. (Soweit mir bekannt ist) In wie weit, das tatsächlich schon ausgeklagt ist, weiß ich nicht genau.
Ich würde es immer über den Verkäufer laufen lassen.
zoowilli ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.05.2013, 00:47   #12
Chris|K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 15.03.2013
Ort: Lörrach
Beiträge: 34
Zitat:
Wenn Du also nach den 5 Wochen zu Deinem Fachhändler marschiert wärst, hättest Du jetzt vermutlich eine neue Kamera.

Wenn Du auf Dein Gewährleistungsrecht verzichtest und Dich einem für Dich schlechteren Verfahren unterwirfst, kann Sony als Letztes was dafür.
Ich habe mich zuerst mit dem Verkäufer in Kontakt gesetzt, dieser hat mir ganz klar Dargestellt, dass er genau das gleichen macht, was ich auch gemacht hätte.
Er hätte es zu Geissler gesendet. Dies wäre mit mehr Aufwand verbunden gewesen, daher habe ich mich entschieden die Kamera direkt selber einzusenden.

Ich hätte nie gedacht, dass sich das noch zwei mal wiederholen würde, sonst hätte ich diese natürlich gleich getauscht.
Ich bin keinesfalls pingelig und renne wie andere wegen jedem kleinen "sch..." zum Händler und versuche gleich zu profitieren von Gutschriften, Geldrückgabe oder Austausch.
Jedes Gerät kann defekte haben und diese auch bekommen aber wie oben schon geschrieben, konnte ich nicht vorhersehen, dass die Kamera nach dem einen Fehler gleich noch zwei mal eingeschickt werden muss.

Jemand der das hier so locker sieht und die Meinung vertritt, das wäre alles so OK wie das abgelaufen ist, der hat Entweder zuviel Geld in der Tasche oder man weiß etwas teures nicht zu schätzen.
Chris|K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 07:47   #13
seven of9
 
 
Registriert seit: 28.04.2006
Ort: Salzburg/Österreich
Beiträge: 306
Ich denke mir, dass du da zu viel erwartest. Dein Gerät war defekt. Drei mal - was ein wenig viel ist, aber manchmal hat man eben Pech... Und es wurde jedesmal repariert. Kostenlos, weils ja in der Garantie war. Jetzt funktioniert dein Gerät wieder und du hast das, was du wolltest.

Es ist mir schon klar, dass es für dein Gefühl netter wäre, du hättest ein "unberührtes" Gerät. - Aber das ist eben nicht mehr der Fall. (Manchmal hat man Pech...). Jetzt vom Hersteller ein neues Gerät zu fordern, finde ich überzogen. Warum auch... Du hast ein Gerät, das funktioniert! Vergiss nicht, ein neues könnte auch einen Schaden haben (was zwar sehr unwahrscheinlich ist, aber möglich)...

Ich kenne da den Falle eines Freundes, der leider auch so ein Pech mit seinem Auto hat: Nagelneu gekauft. Und von Abeginn an, macht das Auto massive Probleme! Solche, wo du dann Tage wieder auf das Auto warten mußt. - Wo du im Winter auf den Allradantrieb verzichten mußt, weil er nicht funktioniert... Sämtliche Reparaturen wurden auf Garantie durchgeführt, trotzdem ist prognostieziert, dass er sich mit dem Auto noch viele Jahre ärgern wird - bis er es verkauft... Auch ihm wurde, trotz Ansuchen, das Auto nicht komplett getauscht - machmal hast einfach ein Pech!

Freu dich an deiner Kamera und mach viele schöne Bilder!

LG
seven
seven of9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 08:05   #14
cee
 
 
Registriert seit: 20.11.2012
Ort: Fellbach
Beiträge: 87
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Ich würde gerne mal wissen, wo dieser hartnäckige Irrglaube herkommt, dass man den Verkäufer mehr als einmal an seine Kaufsache ranlassen muss, du bist ja nicht der einzige, der das vertritt :rolleyes:
Hier her: § 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
[...] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Chris
__________________
cee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 08:14   #15
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Gnaaa ich wusste, dass das kommt. Das ist aber nur eine Fiktion, das heißt nicht, dass die Nacherfüllung nicht schon vorher fehlgeschlagen sein kann. Außerdem regelt das nur das Erfordernis der Fristsetzung nach § 323 BGB, das dann entfällt. Mit Fristsetzung kann man aber schon nach dem ersten Nacherfüllungsversuch zurücktreten. Es ist schlichtweg falsch, dass der Verkäufer drei Nacherfüllungsversuche hat. Denn auch in der von dir zitierten norm heißt es ja "gilt nach dem 2. Versuch...", dann muss es ja schon denklogisch kein drittes Mal geben.
__________________
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 31.05.2013, 08:47   #16
frigo75
 
 
Registriert seit: 19.04.2009
Ort: Lüneburg
Beiträge: 483
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine nunmehr heile Kamera und verbuchte den Rest unter dumm gelaufen...
__________________
Meine Flickr Bilder siehst du hier
frigo75 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 09:01   #17
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Zitat:
Zitat von frigo75 Beitrag anzeigen
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine..
Also ich genieße da lieber die Ausführungen einer Juristin.
__________________
dandyk.de
cdan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 09:28   #18
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Zitat:
Zitat von frigo75 Beitrag anzeigen
Also bevor wir in juristische Feinheiten versuchen das nicht vorhandene Ei des Kolumbus zu finden...
Geniesse deine nunmehr heile Kamera und verbuchte den Rest unter dumm gelaufen...
Es ist nur leider immer wieder zu lesen, dass bei Geissler kaputt repariert wird. Da wird eine Kamera mit defektem Verschluss eingeschickt und anschließend funktioniert dies oder das nicht mehr, wie hier der USB Anschluss. Mir wäre das möglicherweise gar nicht aufgefallen, weil ich diesen so gut wie nie nutze.
Wenn dann nach einer gewissen Zeit nach der Reparatur der USB Anschluss gebraucht würde und er nicht ginge, würde ich das als Defekt und nicht als gescheiterten Reparaturversuch verbuchen und müsste für eine Reparatur zahlen, die gar nicht nötig wäre.
Man bringt doch auch nicht sein Auto in die Werkstatt, lässt die Bremsen erneuern und danach funktioniert die Klimaanlage nicht mehr, was ich aber erst im Sommer feststelle, da ich diese momentan nicht brauche.

Sicher ist eine Kamera ein überaus komplexes Gerät und schnell ist mal beim Zusammenbau der Stecker des USB Anschlusses an die Hauptplatine vergessen. Allein das gehäufte Auftreten solcher Fehler nach Reparatur durch Geissler macht mir das Reparaturverhalten überaus suspekt.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 09:39   #19
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.908
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Man bringt doch auch nicht sein Auto in die Werkstatt, lässt die Bremsen erneuern und danach funktioniert die Klimaanlage nicht mehr
Oh doch, genau sowas passiert auch - mir schon zweimal. Und dann kann man hingehen und allen möglichen Leuten Absicht oder Unfähigkeit unterstellen oder man kann es als "war halt so - doof, aber passiert halt mal" abbuchen.

Es kann sein, dass Geissler Fehler gemacht hat beim Reparieren. Die kriegen unglaublich viele Kameras pro Tag und da ALLE einen schnellen Service haben wollen, sind die Mitarbeiter drauf getrimmt, so schnell wie möglich zu arbeiten. Wer weiß, was da passiert ist. Deine Kamera hatte auch mit Sicherheit nicht immer denselben Reparateur. So ein Gerät ist unglaublich komplex und schwubbs hat mal ein Finger was ausgelöst, was der Techniker übersieht, während er das andere Problem zügig für dich löst oder ein Teilchen wurde vergessen.

Ja, es ist blöd, dass die Kamera mehrfach bei der Reparatur war. Ja, es ist blöd, dass du sie immer wieder hergeben musstest und immer wieder was nicht ok war. ABER Geissler hat es ohne Murren jedesmal repariert, schnell repariert und gut repariert und Sony hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.

Als so ein riesen Konzern musst du klare Richtlinien haben. Und wenn diese Richtlinien besagen: "Wir nehmen eine Kamera dann aus Kulanz zurück, wenn sie einen Fehler mehrfach aufweist", dann ist das eine klare Aussage, die auch logisch ist. Denn auch Sony muss sich schützen. Man muss immer überlegen, dass man ja nicht alleine mit einer Sonykamera ist und dass es sicher auch andere Problemfälle gibt, die Sony sonst die Türe einrennen.

Wenn man eine Kamera beim Händler kauft, sollten meiner Meinung nach ALLE Reklamationen über diesen laufen, denn bei Alleingängen erlischt wahrscheinlich dann auch sofort jegliche Verpflichtung für ihn. "Ja, Sie haben die Kamera ja nicht durch mich reparieren lassen, da kann ich jetzt auch nichts mehr machen"...wäre jedenfalls für mich so absolut nachvollziehbar und verständlich.
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 09:40   #20
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.702
Wenn man versucht, es sachlich zu betrachten, dann hat der Hersteller zweimal die Chance, den Fehler zu reparieren. Erst dann steht dem Käufer ein Recht auf Rückgabe, Wandelung, Austausch usw. zu.
Hier musste die Kamera dreimal repariert werden - den dritten Reparaturversuch hätte der Käufer meiner Meinung nach also nicht zulassen müssen, sondern er hätte z. B. sein Geld (was macht er dann mit seinen Objektiven mit Sony-Anschluss?) zurückverlangen oder ein Neugerät als Ersatz (dann könnte er die Objektive weiter verwenden) fordern können.

Ein solcher Wunsch wurde aber nicht nach dem erfolglosen 2. Reparaturversuch geäußert, sondern die Kamera wurde ausdrücklich mit der Bitte um Reparatur (und nicht mit der Bitte um Erstattung des Kaufpreises oder Austausch gegen ein Neugerät) an den Hersteller bzw. dessen Vertreter (Geissler) geschickt.
Erst nachdem die Kamera repariert dem Käufer vorlag, wurde der Wunsch nach Austausch gegen ein Neugerät laut. Zu diesem Zeitpunkt lag meiner Meinung dafür kein zwingender Grund vor: die Kamera war (und ist es wohl immer noch) zu diesem Zeitpunkt voll funktionstüchtig, mit dem 3. (geglückten) Reparaturversuch war der Käufer einverstanden, die Kamera wurde seitdem benutzt (sonst hätte man ja kaum feststellen können, dass sie funktionstüchtig ist).
Einen durchsetzbaren Anspruch auf Wandlung hat der Käufer meiner Meinung nach deshalb nicht (mehr).

Die Rückantwort von Sony bzw. deren Begründung, weshalb eine Rücknahme des Geraätes nicht möglich ist (es muss 3 x derselbe Feher auftauchen) ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar. Der Käufer hat Anspruch auf ein funktionstüchtiges Gerät. Während der Garantiezeit kann (und wird) er verlangen, dass das Gerät vom Hersteller ohne Kosten für den Käufer repariert wird - ausgenommen davon sind natürlich Mängel wegen falschem Gebrauch oder mutwillig Zerstörung usw.
Die Argumentation von Sony würde dazu führen, dass eine Rückgabe des Gerätes nur dann möglich ist, wenn derselbe Kondensator/Transistor usw. defekt wäre. Eine solche Argumentation halte ich für nicht sinnvoll.

Meiner Meinung nach muss Sony das Gerät nicht zurücknehmen. Da dies wohl der aktuellen Gesetzgebung entspricht, muss man das wohl oder übel hinnehmen (oder die entsprechenden Gesetze entsprechend ändern oder ändern lassen).
Insofern halte ich den Titel "....nicht hinnehmbar" für etwas zu reißerisch (müssen wir jetzt mit was auch immer bewaffnet einen Sternmarsch auf das Sonycenter in Berlin vornehmen?) und würde ihn eher in "...ist völlig unverständlich" oder "...ist nicht vorhanden" oder ähnlichem umbenennen.

Geschickter wäre es von Sony gewesen, neben einer Ablehnung des Kundenwunsches mit Blick auf den zwischenzeitlich auch vom Kunden geleisteten Aufwand (3 x zur Post wegen Kamreaversand und 3 x für jew. rd. 1 Woche nicht mit der Kamera arbeiten können) ein Trostpflaster zu verteilen, z. B. zeitlich befristete Einkaufsmöglichkeitn im Sonycenter (auch online) mit 20% Rabatt (wie ihn die Besucher vom Alphafestival ja auch haben) o.ä. Das tut Sony nicht wirklich weh und den Käufer hätte es gefreut.
Aus einem "Sony ist doof Beitrag" wäre dann vielleicht ein "Sony ist klasse Beitrag" geworden (naja, vermutlich wäre eher gar kein Beitrag dazu gechrieben worden).

Auch wenn die Nichtrücknahme des Gerätes seitens Sony rechtlich korrekt sein sollte, kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
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