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Alt 31.05.2013, 00:01   #1
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
Marie darf weitermachen )
Würde ich ja gerne, aber dieser Beitrag war sogar für deine Verhältnisse zu kryptisch... Was hat denn das schuldrechtliche Verhältnis (Werkvertrag) mit der Übertragung der Nutzungsrechte zu tun? Das ist ein ganz eigenes Rechtsverhältnis, das natürlich auch im zugrundeliegenden Werkvertrag vereinbart sein kann, aber keine vertragstypische Pflicht ist. D.h. Werkvertrag ist nicht gleich automatisch Übertragung von Nutzungsrechten. Wenn ich zum Fotograf um die Ecke gehe und Passbilder machen lasse, darf ich die ja auch nicht automatisch kopieren, so oft ich will. Und ein Verzicht auf das Urhebernennungsrecht wurde auch nicht vereinbart, ganz im Gegenteil... Ich denke, die Richter würden das ein bisschen anders sehen, als du es grad geschildert hast
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Alt 31.05.2013, 12:09   #2
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Würde ich ja gerne, aber dieser Beitrag war sogar für deine Verhältnisse zu kryptisch...
Moin

Marie....ich bin Fotograf und kein Jurist
nur ist ein großer Bestandteil der M-Prüfung eben nicht nur tolle Bilder zu machen,
sondern es werden typische Rechtslagen vermittelt,
alles quer Beet, was zur Selbstständigkeit gehört

meine Anmerkungen betreffen die Realität....also das was Jahrelang Usus ist,
das mag abweichen oder nicht aber>>>
der Knackpunkt ist> was alle NICHT gesagt und verhandelt wurde

da der Doc aus diversen Gründen nicht alles zu dem Fall gesagt hat....
bleiben dann auch in meinem Beitrag gewisse Spekulationen

das du die besseren Erklärungen zum Werkvertrag hast...ist OK
die Frage ist dann aber nur, ob das nicht genauso kryptisch ist...

also welche Teile können angewendet werden...welche nicht

# Namensnennung...
das es einige Medien gibt wo man einen Namen setzen kann ist klar...
in Magazinen und Geschäftsberichten ist es üblich im Imperessum die Autoren zu nennen,

bei Postkarten "kann" es üblich sein, allerdings kenne ich genug,
wo gar nix hinten draufsteht

ich sehe hier einen etwas kruden Ablauf zwischen Kunden und Autor....
der wohl mehr unbewust zustande gekommen ist

welcher Standpunkt von allen vertreten wird, scheint mir in solche Fällen auch egal...
wenn die Geschichte vor Gericht kommt,
würde wohl verglichen, oder wegen minimalem Streifall....eingestellt.

# Nutungsrechte....
werden meist bei Verlagssachen angewendet, daher stammen auch die Medienlisten die durch Internet geistern...
es war eben üblich Fotos billig einzukaufen und wenns sie doch erfolgreich waren,
wurde mit Zweit-Dritt-Mehrfachverwertungen nachgebessert.

nur offenbar wurde hier versäumt.....irgendwas zu vereinbaren und man macht dicke Backen
Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.05.2013, 12:12   #3
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von gpo Beitrag anzeigen
Moin

der Knackpunkt ist> was alle NICHT gesagt und verhandelt wurde
Absolut d'accord, siehe mein Standpunkt in Post Nr. 2
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Alt 02.06.2013, 21:42   #4
doc_snyder

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Habe jetzt meinen Anwalt mit dem Fall betraut.
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