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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Topp oder Flopp, neue A77 um 850,--?
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Alt 26.02.2012, 13:54   #11
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Zitat:
Zitat von Sofian Beitrag anzeigen
Wie in vielen anderen Lebenssituationen auch, sollte man vor solch einem (möglicherweise folgenschweren) Klick den gesunden Menschenverstand und/oder die eigene Risikoneigung zur Rate ziehen.
Dem ist nichts hinzuzufügen...
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.02.2012, 22:18   #12
dieliebeschlange
 
 
Registriert seit: 23.10.2011
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 322
Bei solchen Auktionen einfach anfragen ob man Barzahlung bei Abholung machen kann, auch wenn man dies nicht vor hat. Wenn der Verkäufer seriös ist kann man den Artikel in der Regel auch Vorort abholen.
Ansonsten Finger weg oder auf Paypal Käuferschutz verlassen.
dieliebeschlange ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 22:31   #13
tino79
 
 
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
Wenn es Diebesgut war dann nützt das in einem wie zu vor geschilderten Fall leider auch nicht.

Dass ein solcher Fall eintreten könnte, hatte ich glatt vergessen. Das wäre dann halt der eintretende Ausfall, den man bei entsprechender Risikobereitschaft immer mal einplanen muss.
tino79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 23:33   #14
klaga
 
 
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
Zitat:
Zitat von dieliebeschlange Beitrag anzeigen
Bei solchen Auktionen einfach anfragen ob man Barzahlung bei Abholung machen kann, auch wenn man dies nicht vor hat. Wenn der Verkäufer seriös ist kann man den Artikel in der Regel auch Vorort abholen.
Der Verkäufer ( oder besser angeblicher Verkäufer) lockt Dich zu einer fingierten Adresse und Du bekommst einen über die Rübe. Dann haste auch noch einen anderen Schaden.

Im schlechtesten angenommenen Fall interessiert sich XY dafür.
__________________
Liebe Grüße Klaus
klaga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.02.2012, 23:47   #15
Tom_89
 
 
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Luxemburg
Beiträge: 100
Hey,

Desshalb geht man so einen Artikel auch nicht selbst abholen, sondern zu dritt Im besten Fall mit 2 kräftigen Kollegen

mfg Tom
Tom_89 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 29.02.2012, 00:51   #16
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Was auch nicht hilft, wenns davor vom Lastwagen gefallen ist;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2012, 01:51   #17
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
Zitat:
Zitat von ddd Beitrag anzeigen
... Es könnte ein gehackter Account sein.
...
Die Vermutung eines gehackten Accounts habe ich auch. Ich habe so etwas mit eigenem ebay-Acount vor ein paar Jahren erlebt, die Masche war genau die gleiche. Damals wurden in meinem Account 6 Nitendo Wii angeboten, innerhalb weniger Stunden 3 davon "verkauft", bevor ich es gemerkt habe. Bin ohne Schaden, allerdings mit einigem Aufwand, da schadlos rausgekommen.
Warum gibt sonst ein gewerblicher Verkäufer 2 verschiedene Telefonnummern an? Die Handynummer für die Rückfragen wird Prepaid sein und damit nicht (oder fast nicht) nachverfolgbar.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
jrunge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2012, 02:56   #18
ddd
Moderator
 
 
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
moin,

bitte haltet Euch mit konkreten Verdächtigungen etwas zurück, auch wenn sich einiges regelrecht aufdrängt.

Der im o.g. Angebot im Klartext mit Namen und Adresse und Festnetz-Tel-Nr. genannte Verkäufer ist vmtl. an der Sache nicht beteiligt, da bin ich ganz bei Jürgen.
Wer nett sein möchte, macht diesen auf den möglichen Missbrauch seines Accounts aufmerksam. Oder stellt die Angebote im Security-Forum von ebay zur Diskussion, da gibt es Accounts, die nur für das Anpaulen oder Blockieren dubioser Angebote benutzt werden. Ich habe leider im Moment keine Zeit, dort reinzulesen, war länger nicht mehr dort drin. "Pappen"verkäufer waren damals das Primärziel der Aufmerksamen dort.

Klartext ganz allgemein: gestohlenes Gut kann man zwar besitzen, aber man kann kein Eigentum daran erwerben. Der Besitz zieht i.d.R. ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei nach sich, das Gut wird auf jeden Fall ersatzlos eingezogen und PayPal-Käuferschutz oder irgendeine Versicherung o.ä. darf nicht (und will auch nicht) zahlen. Gutgläubiger Erwerb (nur dann kommt man aus dem Hehlerei-Vorwurf raus) scheidet bei offensichtlich marktunüblichen Preisen regelmäßig aus bzw. ist sehr schwer glaubhaft zu machen. Ermittlungsbeamte und Richter leben halt auch nicht hinterm Mond und haben ggfs. selbst schon mal die Seiten einer bekannten Handelsplattform angeschaut oder gar benutzt ...

Anders bei Nichtlieferung, in dem Fall kann man sich mit PayPal rumschlagen und hat einige Aussicht auf Erfolg. Fragt sich nur, ob das auch bei recht offensichtlichen Fake-Angeboten dauerhaft klappt.

Besuche in Begleitung kräftiger Herren sollte man sorgfältig planen, nicht dass die "Gegenseite" noch mehr "Freunde" zum Treffpunkt mitbringt Ausserdem ist hier das Copyright eines bekannten "Zahlungsmoralverbesserungs"dienstleisters zu beachten, der es gar nicht gern sieht, wenn sein Geschäftsmodell kopiert wird und dann gern mal seine "Freunde" vorbeischickt
__________________
gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister.
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ddd ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2012, 10:59   #19
oglala
 
 
Registriert seit: 16.03.2011
Ort: Raum Mainz
Beiträge: 405
Zitat:
Zitat von ddd Beitrag anzeigen
Gutgläubiger Erwerb (nur dann kommt man aus dem Hehlerei-Vorwurf raus) scheidet bei offensichtlich marktunüblichen Preisen regelmäßig aus bzw. ist sehr schwer glaubhaft zu machen.
Das kann man gar nicht deutlich genug sagen! Das gilt auch für Produktpiraterie.

In unserem System gilt der Grundsatz "there is no free lunch" und die Gerichte gehen davon aus, dass einem jeden dies bekannt ist. Bei offensichtlichen Ausreißern in Sachen Preis kommt man mit der ahnungsloses-Undschuldslamm-Nummer nicht durch.
__________________
Bildchen? Ja bitte!
oglala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2012, 11:17   #20
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Das kann man gar nicht deutlich genug sagen! Das gilt auch für Produktpiraterie.
Ist zwar so, aber das ist eigentlich unfair, weil da wirklich nur Unbedarfte gestraft werden. Wie soll bitte ein Laie feststellen, dass die "schiachen" Louis Vutton Plastiktaschen mehr als 10 € wert sind. Oder RayBan Sonnenbrillen am Strand. Ich meine, wer kennt diese Marken denn. Ich nicht und viele andere auch nicht. Rolex um 10€ mal außen vor, die sollte ja mittlerweile jeder kennen;-) Und die Käufer würden sich ein Original eh nicht kaufen, also ist der Schaden bei Null. Also da fehlt mir auch jedes Unrechtsbewußtsein.
Dass die Verkäufer bestraft werden sollen ist ja klar, die wissen es logischerweise.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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