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#11 | |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Zitat:
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__________________
LG Matthias |
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#12 |
Registriert seit: 23.10.2011
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 322
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Bei solchen Auktionen einfach anfragen ob man Barzahlung bei Abholung machen kann, auch wenn man dies nicht vor hat. Wenn der Verkäufer seriös ist kann man den Artikel in der Regel auch Vorort abholen.
Ansonsten Finger weg oder auf Paypal Käuferschutz verlassen. |
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#13 |
Registriert seit: 16.10.2010
Ort: Vogelsbergkreis
Beiträge: 1.159
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Wenn es Diebesgut war dann nützt das in einem wie zu vor geschilderten Fall leider auch nicht.
Dass ein solcher Fall eintreten könnte, hatte ich glatt vergessen. Das wäre dann halt der eintretende Ausfall, den man bei entsprechender Risikobereitschaft immer mal einplanen muss. |
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#14 | |
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
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Zitat:
Im schlechtesten angenommenen Fall interessiert sich XY dafür. ![]()
__________________
Liebe Grüße Klaus |
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#15 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Luxemburg
Beiträge: 100
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Hey,
Desshalb geht man so einen Artikel auch nicht selbst abholen, sondern zu dritt ![]() ![]() mfg Tom |
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#16 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Was auch nicht hilft, wenns davor vom Lastwagen gefallen ist;-)
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#17 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.544
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Die Vermutung eines gehackten Accounts habe ich auch. Ich habe so etwas mit eigenem ebay-Acount vor ein paar Jahren erlebt, die Masche war genau die gleiche. Damals wurden in meinem Account 6 Nitendo Wii angeboten, innerhalb weniger Stunden 3 davon "verkauft", bevor ich es gemerkt habe. Bin ohne Schaden, allerdings mit einigem Aufwand, da schadlos rausgekommen.
Warum gibt sonst ein gewerblicher Verkäufer 2 verschiedene Telefonnummern an? Die Handynummer für die Rückfragen wird Prepaid sein und damit nicht (oder fast nicht) nachverfolgbar. |
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#18 |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin,
bitte haltet Euch mit konkreten Verdächtigungen etwas zurück, auch wenn sich einiges regelrecht aufdrängt. Der im o.g. Angebot im Klartext mit Namen und Adresse und Festnetz-Tel-Nr. genannte Verkäufer ist vmtl. an der Sache nicht beteiligt, da bin ich ganz bei Jürgen. Wer nett sein möchte, macht diesen auf den möglichen Missbrauch seines Accounts aufmerksam. Oder stellt die Angebote im Security-Forum von ebay zur Diskussion, da gibt es Accounts, die nur für das Anpaulen oder Blockieren dubioser Angebote benutzt werden. Ich habe leider im Moment keine Zeit, dort reinzulesen, war länger nicht mehr dort drin. "Pappen"verkäufer waren damals das Primärziel der Aufmerksamen dort. Klartext ganz allgemein: gestohlenes Gut kann man zwar besitzen, aber man kann kein Eigentum daran erwerben. Der Besitz zieht i.d.R. ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei nach sich, das Gut wird auf jeden Fall ersatzlos eingezogen und PayPal-Käuferschutz oder irgendeine Versicherung o.ä. darf nicht (und will auch nicht) zahlen. Gutgläubiger Erwerb (nur dann kommt man aus dem Hehlerei-Vorwurf raus) scheidet bei offensichtlich marktunüblichen Preisen regelmäßig aus bzw. ist sehr schwer glaubhaft zu machen. Ermittlungsbeamte und Richter leben halt auch nicht hinterm Mond und haben ggfs. selbst schon mal die Seiten einer bekannten Handelsplattform angeschaut oder gar benutzt ... Anders bei Nichtlieferung, in dem Fall kann man sich mit PayPal rumschlagen und hat einige Aussicht auf Erfolg. Fragt sich nur, ob das auch bei recht offensichtlichen Fake-Angeboten dauerhaft klappt. Besuche in Begleitung kräftiger Herren sollte man sorgfältig planen, nicht dass die "Gegenseite" noch mehr "Freunde" zum Treffpunkt mitbringt ![]() ![]()
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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#19 | |
Registriert seit: 16.03.2011
Ort: Raum Mainz
Beiträge: 405
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Zitat:
In unserem System gilt der Grundsatz "there is no free lunch" und die Gerichte gehen davon aus, dass einem jeden dies bekannt ist. Bei offensichtlichen Ausreißern in Sachen Preis kommt man mit der ahnungsloses-Undschuldslamm-Nummer nicht durch.
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Bildchen? Ja bitte! |
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#20 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Dass die Verkäufer bestraft werden sollen ist ja klar, die wissen es logischerweise. |
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