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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Urteil: Ähnliche Fotoidee verletzt Urheberrecht
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Alt 27.01.2012, 18:53   #11
Fischvati
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 414
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst Beitrag anzeigen
......
Um ein Urheberrecht zu schöpfen, bedarf es einer eigenen geistigen Leistung. Allerwelts-"Plümchenfotografie" gehört mit Sicherheit nicht dazu. Wenn aber ein Busfahrer eine Blume in seine Bestandteile zerlegt, diese auf eine Unterlage ordentlich gegliedert drapiert, das Ganze noch mit einem Bauplan gerade dieser Blume als Hintergrund unterlegt, dann wird dieses Foto sicher einer Urheberschaft unterliegen. Und wer es einfach nachäfft ist dran - das kann auch heute und hier schon der Fall sein. Und das ist auch in Ordnung so.
......das finde ich nicht, dann müßte jedes Haus jeden Ding auf der Welt schützen....ich find es idiotisch.
__________________
Gruß Micha
aus Görlitz - Bilder in der FC! - Was für Aquarianer!
Fischvati ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.01.2012, 19:09   #12
Stoney
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.135
Und so sieht das bei uns in Deutschland aus: http://www.lawmas.de/database/upload...e084355a03.pdf
__________________
Gruß
Frank

http://www.foto-genuss.de - Meine Fotos
Stoney ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2012, 19:24   #13
miwiedmann
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Schwäbische Alb
Beiträge: 41
Ideenklau

Hallo Rings'rum !

Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, dass wesentliche Bildelemente in genau gleicher Weise angeordnet sind, wie es ein Fotograf zuvor getan hat.

Also im Beispiel eines Sonnenuntergangs:

Wenn man das so anordnet, dass die dunkle Landmasse unten ist, der hellere und bunte Himmel oben, die Sonne knapp oberhalb der Trennlinie und noch einzelne Wolken oben verteilt - dann wird das Urheberrecht verletzt.

Ordnet man die Elemente "Landmasse", "Sonne", "Himmel" und "Wolken" beliebig anders an, dann jedoch gibt es keine Probleme.

Hoffentlich gilt das nur für britische Sonnenuntergänge - wetterbedingt selten.

Beste Grüße vom miwiedmann
miwiedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2012, 23:22   #14
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Was das deutsche Beispiel betrifft, bin ich auch der Meinung das hier ein Plagiat erstellt wurde und dieser Fall zu Recht zu einer Verurteilung führte. In dem gezeigten Beispiel ist es zu offfensichtlich.
Bei einem diesbezüglichen Gesetzestext möchte ich nicht die Aufgabe haben, es zu formulieren.
Damit will ich sagen, es istmindestens so bedeutungsvoll für eine Beurteilung wie ein Gesetz interpretiert also angewandt wird und nicht nur auf Formulierungen zu sehen.
Ich denke, überall werden solche Gesetze nach einiger Zeit der Praxis überprüft und angepasst. In diese und auch in die andere Richtung. Es ist also unbedingt notwendig die aktuelle Rechtssprechung in GB zu kennen, um die mit dem neuen Gestz gewünschten Änderung zu verstehen. Das alles erschließt sich mir noch nicht.

Es grüßt Matthias

Geändert von fallobst (28.01.2012 um 11:10 Uhr)
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2012, 00:32   #15
Stoney
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.135
Zitat:
Zitat von miwiedmann Beitrag anzeigen
Wenn man das so anordnet, dass die dunkle Landmasse unten ist, der hellere und bunte Himmel oben, die Sonne knapp oberhalb der Trennlinie und noch einzelne Wolken oben verteilt - dann wird das Urheberrecht verletzt.
Nein, denn diese Anordnung ist keine schöpferische Leistung. Sie ist eher der Standardfall, die meisten Sonnenuntergangsfotos sind so angeordnet, weil einem diese Anordnung praktisch in den Schoß fällt.
__________________
Gruß
Frank

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Alt 28.01.2012, 00:47   #16
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Zitat:
Zitat von Stoney Beitrag anzeigen
Und so sieht das bei uns in Deutschland aus: http://www.lawmas.de/database/upload...e084355a03.pdf
Und wenn man dieses Urteil sich mal durchliest und mit dem hier "heiß" diskutiertem aus England vergleicht, fällt einem doch auf, dass sie vom Inhalt her doch sehr ähnliches bezwecken. Ich bin kein Jurist, aber tangiere fachlich die Jurisprudenz und die Auslegung von Gesetzen und Urteilen. Wie steve.hatton und DimagierHorst hier schon geschrieben haben: Durchatmen und entspannen, Urteile und Gesetze erscheinen manchmal für Laien ohne detaillierte Auseinandersetzung widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar. Das sind sie zum Teil sicherlich auch, aber hier wird sich umsonst aufgeregt.
__________________
flickr
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