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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Gesetzesänderung - in Zukunft müssen wir alle besser aufpassen!
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Alt 28.01.2015, 13:24   #11
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.654
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt,...
Endlich keine Bilder mehr aus dem Parlament!


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 28.01.2015, 14:41   #12
Franco44
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 319
... mein Tag ist gerettet!
__________________
Gruß,
Frank-Harald (alias Franco44)

R.I.P A-Mount
Franco44 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 14:45   #13
ericflash
 
 
Registriert seit: 18.04.2012
Ort: A-4981 Reichersberg
Beiträge: 4.524
Muss ich mich gleich informieren ob das auch in AT im Gespräch ist. Wir Ösis sind da ja oft ein bisschen langsamer
ericflash ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 14:47   #14
Robert Auer
 
 
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Endlich keine Bilder mehr aus dem Parlament!


Dat Ei
__________________
robert uer

Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe
(=> nur ~30km zur German Riviera )
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Alt 28.01.2015, 15:11   #15
ol-inclusive
 
 
Registriert seit: 20.03.2013
Ort: Davos Wiesen - Schweiz
Beiträge: 1.281
Sehr gut DatEi
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Mir nach, ich folge euch!

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Alt 28.01.2015, 16:22   #16
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.897
Zitat:
Zitat von Mario190 Beitrag anzeigen
das heißt ein Streetfotograf muss zuvor einen Bettler fragen, ob das Foto gemacht werden darf
Ein Bettler ist vielleicht mittellos, aber nicht "hilflos". Und Hilflosigkeit zu dokumentieren ist nicht "zur Schau stellen". Siehe Absatz 4: "Kunst" (= Street-Fotografie) und "Berichterstattung" sind ausdrücklich ausgenommen.

Man kann natürlich argumentieren, daß ein Foto, das nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist, auch nicht die Ausnahmeregelung von Absatz 4 in Anspruch nehmen kann. Es wäre also strafbar, Fotos zu machen, um sie nur zu Hause am eigenen Rechner anzugucken, aber erlaubt, wenn man sie veröffentlichen will. Ob man sie dann tatsächlich veröffentlichen darf oder doch nur am eigenen Rechner angucken muß, hängt allerdings wieder von der Zustimmung des Fotografierten ab, denn die regulären Persönlichkeitsrechte (aka "Recht am eigenen Bild") gelten ja nach wie vor.

Meiner Meinung nach betrifft das "Hilflosigkeit zur Schau stellen" eher Leute, die sich z.B. auf Partys im betrunkenen Zustand zum Gespött der anderen Gäste machen. Davon gibt es in Zukunft keine Fotos mehr auf Facebook...

Interessant finde ich die Frage, was "unbefugt in einer Wohnung" ist. Muß ich jetzt mit allen Anwesenden einen Model-Vertrag abschließen, wenn ich bei einer Geburtstagsfeier Fotos für's Familienalbum mache, oder reicht die Zustimmung des Wohnungsinhabers? Streng genommen mache ich mich sogar schon strafbar, wenn ich ein Foto mache und gleich wieder lösche, denn das "Herstellen einer Bildaufnahme" wird dadurch ja nicht ungeschehen gemacht, es wird nur die weitere Verwendung dieser Aufnahme verhindert. Da sehe ich ein gewisses Querulantenpotential auf die Gerichte zukommen.
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usch ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 16:23   #17
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Ich finde die Strafbarkeit gut, ein richtiger und wichtiger Ansatz in einer von Medien beherrschten Welt.

Zitat:
Zitat von eac Beitrag anzeigen
Interessant auch die Frage, wie dem Ansehen einer Person überhaupt geschadet werden kann, ohne daß ein Bild überhaupt veröffentlicht wird.
Also, mein Ansehen würde alleine dadurch geschädigt, dass sich bestimmte Verwandte mir nähern würden. Dazu bräuchte es noch nicht einmal einen Fotoapparat .
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 28.01.2015, 16:31   #18
Siegrid
 
 
Registriert seit: 20.08.2014
Ort: Norische Region (Kärnten)
Beiträge: 494
Hallo!

Im Össiland dürfte wohl noch eine andere Rechtssprechung vorherrschen. Mir fällt dies bei diversen TV-Sendungen auf, bei jenen aus D sind Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht, bei jenen aus Ö nicht - ein Beispiel Bauer sucht Frau, eine Sendung welche es da wie dort gibt. Bei Dokus aus den USA werden sogar Logos unkenntlich gemacht.

Personen sind ja nicht meine Motive aber ich habe auch schon davon gelesen, dass die Ohrmarken von Kühen nicht lesbar sein dürfen.
__________________
Liebe Grüße
Siegrid

ZU HAUSE IN DER NORISCHEN REGION KÄRNTENS
Siegrid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2015, 16:43   #19
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.897
Mein Eindruck ist, man darf bald eh nichts mehr fotografieren. Fotografiere ich jemanden ohne Hose, mache ich mich möglicherweise strafbar nach §201a. Fotografiere ich jemanden mit Hose, verletze ich möglicherweise die Markenrechte von Levi Strauss oder Wrangler.
__________________
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Alt 28.01.2015, 18:00   #20
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.948
auf Grund der Tatsache, daß ich es schon immer schwierig fand, Menschen zu fotografieren, hab ich es einfach fast nie gemacht und werde es wohl weiter so halten.
Schwieriges Thema und eigentlich schade, daß es zu solchen Gesetzen kommen muß, weil viele einfach ihr Gegenüber nicht mehr respektieren.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
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