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03.04.2014, 14:48 | #12 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.376
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Andere Länder, andere Sitten.
Bei uns ist einerseits ab einer Beschäftigung von 8h/Woche der Nichtberufsunfall mit versichert. Andrerseits leisten die Ärzte keinen Hippokratischen Eid (@Steve). Gruss, frank
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http://www.chefbossfoto.com |
03.04.2014, 15:30 | #13 | |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Zitat:
Das Urteil vom 14.05.2013 kam schon von der zweiten Instanz und eine Revision wurde nicht zugelassen: Klick!
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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03.04.2014, 17:19 | #14 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.263
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Zitat:
Du kannst ja für "Extratouren" auf dem Weg zur Arbeit eine private Unfallversicherung abschließen. Die sichert dich dann permanent ab. Hier ging es doch nur um die gesetzliche Unfallversicherung (wenn ichs richtig überflogen habe). Die Richter haben hier natürlich oberflächlich betrachtet in den "Krümeln gesucht". Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders. |
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03.04.2014, 17:23 | #15 | ||
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.783
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Zitat:
2. Wenn man aufgefordert wird auszusteigen zu verkünden: Ich tue das nur um meine Weg zur Arbeit fortzusetzen. Eigentlich ist das Thema aber zu ernst um sich darüber zu mokieren. Der Mann ist doch nur deshalb in die Situation geraten, weil er auf dem Werg zur Arbeit war. Und es ist in meine Augen keine neue Situation entstanden. Für mich ist der ursächliche Zusammenhang immer noch gegeben Ich - und ich behaupte die Mehrheit der Bevölkerung - sieht die Kausalkette - Fahrt zum Arbeitsort - Unfall - Folgeunfall nicht unterbrochen. Die Richter hier aber doch. Wenn man mal den Fall variiert und annimmt der Folgeunfall trifft das Opfer in seinem Wagen - wäre dann anders zu entscheiden? Wenn ja gibt es eine Zeitspanne, wie lange die beiden Unfälle auseinanderliegen dürfen? Zitat:
Hans Geändert von ha_ru (03.04.2014 um 17:27 Uhr) |
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03.04.2014, 17:32 | #16 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.356
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Zitat:
Klingt zynisch - ist es auch. Ich habe langsam das Gefühl, dass in diesem Land Kinder und Fussball über alles gehen, wenn es um die Neugung des Rechts geht (s.a. Lärmemissionen) Diese "Krümel" will man dann wohl nicht finden...
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Gruß aus Bayern Steve |
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03.04.2014, 17:34 | #17 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.356
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Danke für den Hinweis, hast wohl recht ! (warum schrieb ich nur Hypo....realestate)
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Gruß aus Bayern Steve |
03.04.2014, 19:21 | #18 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 5.772
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Leider hat die Sache für die Hinterbliebenen tragische Auswirkungen.
Wäre die Berufsgenossenschaft verurteilt worden, hätte diese an die Familie (Frau + 4 Kinder) vermutlich eine ordentliche Rente zahlen müssen und das viele Jahre (Arbeitsunfall gleichgestellt). Was von der Versicherung des Unfallverursachers zu holen ist?. Aber heute kam mir in einer Fuhrparkzeitschrift ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter, welches der Sache die Krone aufsetzt: Ein Fahren hart auf dem Nachhauseweg gebremst, da auf der anderen Straßenseite ein Erdbeerstand war. In diesem Moment krachte dem Fahrer ein anderes Auto hinten rein. Das BVG hob das Urteil des Landesgerichtes auf (dort war die BG verurteilt worden), mit der Begründung, die Bremsung sei ursächlich mit dem Interesse an den Erdbeeren verbunden gewesen und nicht mit der Fahrt nach Hause......... Als wenn euch so was passiert, da war ein Kind am Straßenrand, euch war schlecht oder sonst was, Einkaufen geht jedenfalls nicht. Langsam zweifle ich an der Unparteilichkeit der entsprechenden Richter Habe den Artikel leider noch nicht im Netz gefunden, wen es interessiert , kann ich es als PN senden Michael |
04.04.2014, 08:49 | #19 |
Moderator
Registriert seit: 08.05.2005
Ort: München
Beiträge: 15.381
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Ich weiß gar nicht was ihr habt.....
Die BG ist doch nicht dafür da den Versicherten was gutes zu tun. Die sind zum reinen Selbstzweck da, wenn man sich so manchen Protzbau der BG anschaut (z.B. in Dresden) ist doch klar wohin das Geld fließt. Die Versicherten stören da nur. Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten!
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Prost!!! WB-Joe Nächster Stammtisch in München: Dienstag, 01.10.2024 So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
04.04.2014, 09:45 | #20 | ||
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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Zitat:
Besteht eine Bezugsberechtigung in dem Zusammenhang. Oder ist der Berufsweg unfreiwillig beendet und eine neue, anders versicherte Situation ist entstanden. Moralisch betrachtet: eindeutig pro Bezugsberechtigung. Neutral betrachtet finde ich die Argumentation des Gerichts nachvollziehbar. Was mir fehlt, ist eine Verhaltensempfehlung. Da sehe eine Verpflichtung auf Seiten der Versicherung, des Gerichts oder des Gesetzgebers. Ich bin mit 160km täglich auch potentieller Kandidat. Zitat:
Das das Abliefern der Kids versichert ist, ist auch nur ein freundliches Entgegenkommen. Denn es ist definitiv eine Privatfahrt. Hier stellt sich dann die Frage der Zumutbarkeit einer zusätzlichen kompletten Fahrt Home/ Arbeitsplatz. bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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