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#141 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.421
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Zitat:
![]() Eigentlich birgt die Sache eine tolle Gelegenheit, den Beschnutzer seiner Hauswand ausfindig zu machen: 1. Künstler verschönert ungefragt eine Hauswand. 2. Man bietet ein Foto davon für eine bemerkenswerte Summe zum Kauf an, möglichst mit viel Tam-Tam und lokal-öffentlich. 3. Der Künstler meldet sich und fordert die Wahrung seiner aufgrund der Schöpfungshöhe gegebenen Urheberrechte. 4. Der Künstler bekommt eine Strafanzeige an die Backe und eine Bürste in die Hand zum Mauerschrubben. ![]() Wer jetzt den Kopf schüttelt, hat erkannt, wie realitätsnah ganze Thema ist. |
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#142 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Das war mir schon klar.
Absurd wir es spätestens dann, wenn der "Künstler" ein höhere Summe zugesprochen gekommt, als sich die Schadenshöhe beläuft. Dann zahlt der Haus/Wand-Besitzer bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise nämlich trotzdem noch drauf... |
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#143 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Sachbeschädigung verjährt nach längstens 10 Jahren, auch wenn der Schädiger nicht bekannt wurde. Sonst 3 Jahre. Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also kann dir der Urheber 10 Jahre nach der Tat gepflegt eine Rechnung schicken und wenn es tatsächlich eine entsprechende Schöpfungshöhe hat, wirst auch zahlen müssen ;-) Na ja, wie du richtig schriebst, nicht praxisnah. |
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#144 | |
Registriert seit: 17.10.2007
Ort: südwestliches Oberbayern
Beiträge: 716
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Zitat:
Zu unterscheiden ist zwischen dem Urheberrecht an sich und dem aus dessen Verletzung abgeleiteten Schadenersatzanspruch. Das Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren; gegen die Forderung des Künstlers kann aber nach Ablauf des zweiten Kalenderjahres sehr wohl die Einrede der Verjährung erhoben werden (Einrede bedeutet, dass die Forderung zwar grundsätzlich noch bestehen würde, sie ist nicht erloschen(!), aber sie kann nicht mehr -- auch nicht gerichtlich -- durchgesetzt werden). Die eingangs genannten Summen, die solche "Kunstwerke" wert sein sollen, erinnern mich übrigens immer etwas an einen älteren Onkel, der mich in jungen Jahren zum Briefmarkensammeln animieren wollte: "Da sind vielleicht Marken dabei, die später mal ein Vermögen wert sind!" -- Das sind aber immer nur ganz spezielle Einzelfälle (z.B. wenn man Musterbögen aus der Bundesdruckerei zur Frankatur verwendet), aber der weitaus überwiegende Rest ist Massenware und nicht das Albumblatt wert, in dem es steckt. Analog dazu: Bei den meisten Graffiti, die ich so sehe, ist es schade um die schöne Farbe ... Welcher Forum-User hatte doch gleich wieder die schöne Signatur "Ist das Kunst, oder kann das weg?" ...
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Wirklichkeit heißt Spesen - Träume sind Ertrag (Georg Kreisler) - Meine Fotoseite |
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#145 |
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Borken
Beiträge: 72
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Da wir nun bei der realitätsnahen Rechtsprechung sind hier ein Fall ... natürlich aus den USA der im Jahre 2004 wirklich passiert ist:
Sachverhalt: In Charlotte/NC kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren, und versicherte diese dann - unter anderem - gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf, und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen; mit der einleuchtenden Begründung, die Zigarren seien vom Versicherungsnehmer bestimmungsgemäss verbraucht worden. Entscheid Der Rechtsanwalt klagte - und gewann! Aus der Urteilsschrift: Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptiere die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren im Rahmen der "Serie kleiner Brandschäden" verloren hatte. Doch der Anwalt hatte nicht mit der Cleverness seines Gegenanwaltes bei der Versicherung gerechnet: Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag wegen Brandstiftung ("arson") in 24 Fällen verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klageschrift und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 21.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt. ![]() Ist doch fast gleichzusetzen mit dem 'Künstler' und dem Eigentümer ![]()
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Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten ![]() Gruß Dirk |
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#146 |
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 987
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![]() wo bleibt der to mit den antworten? War am ende schon die frage der Polizei zu stellen rechtswidrig? ![]() |
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#147 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Zitat:
Bei der Polizei war ich noch nicht... das koimmt schon noch!! Aber gerade beim Thema seit ihr ja auch nicht mehr... Hier wird was ganz anderes disskutiert als meine Frage... Beim fotografieren sind wir ja schon lange nicht mehr... schade.... werde aber schon noch mit der polizei darüber sprechen... |
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#148 |
Registriert seit: 02.08.2010
Beiträge: 987
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ok, da bin ich ja beruhigt. Danke für das Lebenszeichen.
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#149 | |
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Zitat:
Schon alleine der Fall der "verbrannten" Zigarren, war diesen Thread auf jeden Fall wert und das kann man in letzter Zeit von nur wenigen Threads in diesem Forum behaupten ;-) Vielleicht weiß ja doch noch wer einen Fall zu übermalten "alten Meistern". - Mensch, da fällt mir ja gerade ein: "Wie ist das eigentlich, wenn Graffitikünstler Werke andere Künstler übersprühen?" - "Nein, Tags zählen nicht, nur Werke, die auch Schöpfungshöhe erreichen." Kann es sein, dass hier die Graffiti als Graffito behandelt werden müssen, also einzeln? - Der zweite Künstler hat die Urheberrechte des ersten Künstlers verletzt. Kann der eventuell sein Graffito wieder herstellen lasssen? Das Thema hat was, irgendwie sind Graffiti einfach fazinierend. Und wenn jetzt ein Fotograf das erste Graffito fotografiert hat, darf er es dann vertreiben, sobald das zweite Graffito an der Wand ist? |
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#150 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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