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05.09.2016, 23:56 | #91 | |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.647
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Zitat:
Das Übernehmen der Software durch einen Dritten kostet mehrere Tausend Euro. Deshalb glaube ich nicht, dass es in Deutschland eine Obergrenze für eine Umregistrierung gibt. Die Preise bestimmt der Markt. Wenn ein Programmhersteller der Überzeugung ist, solche Summen verlangen zu können, dann verlangt er sie auch. Das hat nichts mit dem Aufwand zu tun, den eine neue Lizenznummer oder ein neuer Datensatz in der Adressverwaltung mit sich bringt. Insofern muss sich kein Hersteller auf einen niedrigeren Preis einlassen. Er hat mit dem Dritten keinen Vertrag, und muss ihn nicht zu ungewollten Bedingungen zu seinem Kunden machen. Es ist eine Rechenaufgabe, ob man zähneknirschend die für nicht gerechtfertigt gehaltene Ablösesumme zahlt, oder man lässt es einfach bleiben. Man kann die Software ja auf ganz normalem Wege erwerben, dann kostet sie vermutlich etwas mehr als die Ablösesumme plus den Gebrauchtpreis. Im Gegenzug kann man auch versuchen, den Gebrauchtpreis um die Ablösesumme herunter zu handeln. Inwiefern das Arbeiten mit einer Fremdlizenz zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber sinnvoll ist das keineswegs. Das merkt man genau dann, wenn man Service braucht, der nicht mit dem Kaufpreis abgedeckt ist, sondern für den man einen Softwarepflegevertrag mit jährlichen Kosten hat. Man merkt es auch, wenn die Software in die Jahre kommt und man schon länger keine Updates hatte, weil man nicht als Kunde registriert ist. Spezielle Software ist so ausgelegt, dass sie nicht nur durch den Verkauf von Lizenzen lebt, sondern auch von regelmäßigen Pflegeeinnahmen, und das ist ohne Kundenbindung schwierig. Letztlich bleibt es ein Abwägen und Entscheiden, was Dir niemand abnehmen kann, weil zu viele hier nicht genannte Faktoren eine Rolle spielen.
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Gruß Gottlieb Geändert von der_knipser (05.09.2016 um 23:59 Uhr) |
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06.09.2016, 16:15 | #92 |
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
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Hi,
du triffst es genau. Es "kann" aber doch nicht sein, das hier eine Lücke existiert, welches das Recht auf Wiederverkauf von Software "sinnlos" macht. Und Preise dürfen auch nicht sittenwiedrig sein. Wahrscheinlich alles zu "schwammig"... Praktisch ist es so, das die Händler solche viel zu hohen Preise definitiv nutzen, damit schlechte Software nicht wieder verkauft werden kann. Und zm Thema kommen auch noch Zwangsupdates (sonst keine Nutzung möglich)... Dbzgl. wäre eine generelle klare Info eines Rechtsgelehrten nicht verkehrt.. |
06.09.2016, 17:12 | #93 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.647
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Ich schätze, das lässt sich durch Gesetze nicht ändern.
Genauso ist es beim Möbelkauf. Sobald Du die an der Kasse bezahlt hast, sind sie nur noch 1/4 ihres Preises wert. Höchstens. Und kein Gesetz der Welt verhindert das.
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Gruß Gottlieb |
14.09.2016, 13:49 | #94 | ||
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Ort: Müllendorf
Beiträge: 738
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Zitat:
Zitat:
Gerhard
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Wenn Dich ein Laie nicht versteht, heißt das noch lange nicht, dass Du ein Fachmann bist. Sprachfüllschaummasse erstickt sinnvolle Inhalte. ... und wenn die Technik dann absolut perfekt ist, öffnet sich eine große Leere - denn dann geht es nur noch um Bildinhalte und diese sind nicht zu messen, wiegen, zählen. |
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20.02.2017, 08:51 | #95 | |
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Beiträge: 22.914
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Zitat:
Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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20.02.2017, 11:54 | #96 |
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Beiträge: 535
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Mit dem "Kauf" einer Software auf einem Datenträger ist man nicht Eigentümer der Software geworden, sonder lediglich zur Nutzung derselben berechtigt. Eine Veräußerung des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Eine Zustimmungspflicht besteht nicht. Die Erstellung einer neuen Zugangsberechtigung und Aktivierung durch den Eigentümer (Lizenzgeber) für einen dritten kann dieser berechnen. Die Kosten dafür können sehr wohl einige Hundert € betragen und unterliegen den Gesetzen der freien Marktwirtschaft.
Geändert von KHD46 (20.02.2017 um 11:58 Uhr) |
06.03.2017, 14:06 | #97 |
Registriert seit: 06.03.2017
Beiträge: 9
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Hätte ich nicht gedacht. Zumal dann jeder Zugriff auf das Kennzeichen hat.
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06.03.2017, 14:34 | #98 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.647
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edit: beitrag gelöscht, und dem troll das futter weggenommen.
darf gerne auch ganz gelöscht werden.
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Gruß Gottlieb Geändert von der_knipser (06.03.2017 um 18:13 Uhr) |
06.03.2017, 17:20 | #99 |
Registriert seit: 07.12.2006
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Beiträge: 5.957
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Nicht drauf reagieren - Tedda4 scheint momentan das Forum zuzuspamen.
Gruß Ralf
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"Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten" (Theodor Heuss). "Erinnerungen, die noch nicht stattgefunden haben, sind umgehend nachzuholen" (Matthias Brodowy) "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe": Was für eine Jahreslosung! Da kann dieses Jahr nur gut werden! |
06.03.2017, 19:13 | #100 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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Das ist eindeutig ein Spammer. Habe ich auch so gemeldet. Ich verstehe nicht wieso der nicht gelöscht wird.
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