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#21 |
Registriert seit: 22.10.2008
Beiträge: 9
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Griff ist heute angekommen.
Bezüglich der Frage ob das der Travor S350 ist, kann ich dies nun bestätigen. In der Anleitung steht drin: "Thank you for purchasing this Travor product" In der Anleitung ist auch immer die Rede vom S350 Pro Grip. Ich denke das der Griff in China in Massen produziert wird und einfach nur unter verschieden Labels verkauft wird. (Trevor, Ansmann....) Zur Qualität kann ich nur sagen, dass ich anscheinend ein mechanisch gut gefertigten Griff bekommen habe. Der Akkuschacht lässt sich ohne Probleme schliessen. Auch ansonsten ist der Griff für 60 EUR absolut in Ordnung. Die Möglichkeit AA-Zellen zu nutzen ist aber nicht gegeben. Bin mal gespannt was eure Anfragen an den Verkäufer bringen. Gruß Dee |
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#22 |
Registriert seit: 22.07.2008
Ort: Region Hannover
Beiträge: 239
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50 € werden als Preisvorschlag leider nicht akzeptiert.
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#23 |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Böblingen
Beiträge: 41
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Danke für die Antwort
Das ist ja super !
Der Travor soll ja gut sein - mit dem AA Bateriefach nehme ich mal an das dass nichts wird man bräuchte ja einen speziellen Adapter um die "Sony Kontakte" (~die 'Dornen') kompatibel für Batterien zu machen. Grüßle Max Geändert von David_91 (15.01.2009 um 21:29 Uhr) |
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#24 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
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@ David 91
Mal kurz eine Frage, für was willst du Schadenersatz? Welcher Schaden ist dir denn wiederfahren? Soweit ich das weiss, kannst du erst mal auf Nachlieferung des Adapter pochen. Oder vom Widerruf gebrauch machen. Falls du allerdings Schadenersatz bekommst, gib bescheid, den nehm ich dann auch gerne mit. |
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#25 | |
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Hohenbrunn
Beiträge: 359
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Zitat:
Alle Funktionen sind ok. Und wer nicht zusätzliche Handschlaufe benötigt, der ist damit gut Bedient. Allerdings wird die Kamera mit Blitz, Batteriegriff und Zoom schon richtig schwer. Aber trotzdem empfehlenswert! |
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#26 |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Böblingen
Beiträge: 41
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Schadensersatz
Auszug § 280 I S.1 BGB:
"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen." Also: Der Adapter war ja im Angebot inbegriffen (so verstehe ich das Angebot) also eine Pflicht des Schuldners (Verkäufers), diese er nacherfüllen muss bzw. eben den Schaden "ausgleichen". Und auf deine Frage zurückzukommen natürlich wäre es besser dem Verkäufer anzusprechen, ob er diese Nacherfüllung leisten kann. Er kann aber auch erst eine Ersatzlieferung schicken die dann hoffentlich den Mangel nicht mehr vorweißt. (Wenn nicht dann könntet ihr eine Preisminderung verlangen) Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt (gleich als Warnung ! - Wer es besser weiß kann mich gerne kritisieren) Max Geändert von David_91 (16.01.2009 um 16:16 Uhr) |
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#27 |
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
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egal wie... der Verkäufer meint das der Text nur kopiert war und würde den Griff zurück nehmen...
Ich hoffe er lässt sich auch auf einen Preisnachlass ein. ![]() Gruß DJ |
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#28 |
Registriert seit: 22.10.2008
Beiträge: 9
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#29 |
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
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Hallo,
Habe heute von dem händler bescheid bekommen das er mir 10€ per Paypal zurück gebucht hat... So zahle ich für den Griff 60€. ist OK! ![]() Gruß DJ |
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#30 |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Böblingen
Beiträge: 41
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@ FuriosoCybot
so ist die Frage damit endgültig beantwortet ? = Immerhin 10 € Übrigens auch gleich glückwunsch an Dee wenn er jetzt auch noch die 10 € bekommt hat er den Griff doch noch für 50 € bekommen !!! Max |
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