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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Kundenfrust mit Kodak
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Alt 15.01.2009, 19:15   #1
TommyK
 
 
Registriert seit: 24.05.2005
Ort: Australien
Beiträge: 1.246
Das war fast schon selbst eingehandelt

Diese 24 Monate Gewährleistung sind eines der Meist Falschverstandenen Dinge die es gibt. Leider wissen das auch einige Händler/Verkäufer nicht und sagen es währe Garantie.

In dem Fall hättest du auf der Webseite oder sonst wo bei Kodak/deiner Kamera nachlesen sollen wie lange die Garantie wirklich ist!
Vermutlich nur 1 Jahr.

Was du hättest machen können am Anfang war dir Schriftlich die 2 Jahre Garantie geben zu lassen. Dann hätten die nix sagen können. Dass die Kameras vertauscht wurden ist schlecht weg die Schuld von Kodak und NICHT Saturn! Die senden die Kamera nur an Kodak weiter. Ein "toller" lokaler Händler hätte auch nix anderes machen können.
Ich war mal in Ähnlichen Situation und war beide male Heilfroh bei Mediamarkt (gleicher Konzern) gekauft zu haben. Die haben sich am Ende Kulant gezeigt und mir weiter geholfen. Näheres will ich nicht posten.

Noch was zum gemotze von Schnuffel:
Stell dir vor du währest in der selben Lage in einem anderen Land. Ich wohne in Irland und weiß inzwischen Deutschen Service sehr gut zu schätzen.
Die Händler bei Saturn können auch nix weiter tun als ihre Arbeit. Der einzige der dort was falsch gemacht hat war der der dir (falls überhaupt) von 2 Jahren Garantie erzählt hat.

And die anderen Servicewüsten Motzer:
Meine Alpha 100 zum Beispiel war für über nen Monat in Frankreich wegen nem Wackelkontakt(Abgesendet in Dublin). Das soll dann wohl ServiceOase sein oder?
__________________
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Alt 15.01.2009, 20:15   #2
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zur Begriffserläuterung:

Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler

Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller

Für die Rechenkünstler: 24 + 12 = 36 Monate Gewährleistung/Garantie??? Aber nicht doch.

Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.

Uwe
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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Alt 16.01.2009, 02:17   #3
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Zur Begriffserläuterung:

Gewährleistung - Gesetzlich - 24 Monate - gibt der Händler

Garantie - freiwillige Leistung - meist 12 Monate - gibt der Hersteller

Im ersten Jahr laufen Garantie und Gewährleistung gleichzeitig nebenher, im Zweiten nur noch die Gewährleitung. Macht also 24 Monate.
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2009, 09:10   #4
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Richtig. Das ist auch so ein Ding, was die Verkaüfer gerne verschweigen bzw. gar nicht wissen.

lg
Uwe
__________________
Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
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Alt 16.01.2009, 12:23   #5
Hanseat
 
 
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Richtig. Das ist auch so ein Ding, was die Verkaüfer gerne verschweigen bzw. gar nicht wissen.

lg
Uwe
...was mich als Käufer im Gewährleistungsfall ja nicht weiter stört :-)
Hanseat ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.01.2009, 12:36   #6
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
...was mich als Käufer im Gewährleistungsfall ja nicht weiter stört :-)
Wie meinen??
__________________
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Alt 16.01.2009, 12:48   #7
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Moment. Wer hat denn nun die falsche Kamera heraus gegeben? Ist die falsch von Kodak zurück gekommen, oder hat Saturn den Zettel vertauscht? Wenn Letzteres: umgehend die Kamera wieder abgeben, natürlich gegen entsprechenden Beleg. UNBEDINGT den Zustand feststellen lassen, nicht dass Du während des Besitzes plötzlich was kaputt gemacht haben sollst Einen Freund als Zeugen mit nehmen!

Gleichzeitig schriftlich bei Saturn die Rückgabe Deiner Kamera bis eine Woche nach Abgabe des Schreibens fordern. Auch hier am besten einen Zeugen dabei haben, den Empfang vielleicht sogar bestätigen lassen.

Vorher wäre es natürlich eine Möglichkeit, friedlich zu versuchen, die Situation zu klären. Saturn hat die Kamera entgegen genommen, ist also verantwortlich dafür. Nicht auf Kodak abschieben lassen! Saturn ist haftbar! Dir kann nicht viel passieren, wenn die Kamera weg ist, bekommst Du Ersatz, keine Sorge. Wahrscheinlich aber ist Deine Kamera nun bei dem anderen Kunden ...

Wenn Du harsch abgewiesen wirst: klar machen, dass Du die Kamera bereitwillig raus rücken wirst, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die Kamera also nicht als Druckmittel benutzen, sondern Deine Bereitschaft zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer deutlich machen. Dann kann Dir keiner was.
eggett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2009, 13:34   #8
Hanseat
 
 
Registriert seit: 09.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Wie meinen??
Nun, wenn der Verkäufer nicht weiß, daß sich die Beweislast nach 6 Monaten Gewährleistung umkehrt und meine Reklamation annimmt, dann ist es doch von Vorteil für mich.
Hanseat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2009, 12:39   #9
agent-dj
 
 
Registriert seit: 09.01.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 148
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Nicht zu vergessen die Beweislastumkehr ab dem 7. Monat bei der Gewährleistung.
Ab diesem Zeitpunkt muß der Kunde beweisen, daß der Fehler/Mangel schon von Anfang an bestanden hat oder die Grundlage dazu bereits gelegt war.
In der Regel ist das aber sehr selten zu beweisen, so daß man die letzten 18 Monate Gewährleistung auf "good will" des Händlers angewiesen ist.
Was aber bei einer Garantie der Fall ist. Und die so der Gesetzgeber will 1 Jahr ist....

Also Gewährleistung 24Monate (Pflicht)
Garantie 12 Monate (Pflicht)

alles andere ist die Kür! so z.B. gibt Sigma auf einige Objektive 3Jahre Garantie wen man sie registriert.
agent-dj ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2009, 12:43   #10
Oldy
 
 
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
Zitat:
Was aber bei einer Garantie der Fall ist. Und die so der Gesetzgeber will 1 Jahr ist....
Und das steht wo (gesetzliche Grundlage)?

fragende
Uwe

PS: http://www.finanztip.de/recht/sonsti...antiefrist.htm
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Geändert von Oldy (16.01.2009 um 12:45 Uhr)
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