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#1 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Ja nicht mit einfach "Ja" antworten. Hör´ Dir erst an, was er zu bieten hat. In diesem Fall gibt es durchaus vorstellbare "Zwei-Gewinner-Modelle"!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#2 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Einiges hier liest sich ein wenig wie die Urteilsauszüge im "Das Goldenen Blatt" :-)
Rechtslage: Der Vermieter braucht einen Grund zur Kündigung. Veräusserungsabsicht als solche ist keiner. Da ist der Regelfall, dass durch den Verkauf der neue Erwerber stumpf in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt und fertig. Veräußerung ist nicht Eigenbedarf. Aber: 1. Der neue Eigentümer könnte Eigenbedarf haben. Das ist ein Kündigungsgrund. 2. Der alte Eigentümer kann einen Grund bekommen, wenn er die Hütte in vermietetetem Zustand trotz ausreichenden Bemühens nicht verkauft bekommt, aber unvermietet einen Interessenten nachweisen kann. Die sogenannte angemessene wirtschaftliche Verwertung ist ein Grund. Legt er ihn dar und kann er ihn beweisen hat er einen KGrund. Aber selbst wenn er den hat: Mit einem Anwalt, der sich die Hose nicht gerade mit der Kneifzange zumacht, schleppst Du einen Kündigungsrechtstreit leicht über 2 bis 3 Jahre. Ich sage das, obwohl mir der Vorteil dieser Verzögerung (bei vorhersehbarem Unterliegen am Ende) nicht so recht einleuchtet. Viele Mieter faseln da was von "Prinzip". Ist ein teures und welches genau das sein soll ist mir auch nicht klar. Mir leuchtet nicht mal der Wunsch, wohnen zu bleiben, ein, wenn ich weiß, dass ich unerwünscht bin, denn ärgen kann mich der V schon nett. Soviel zur Rechts- und Motivlage. Fazit: Lasst Euch auf intelligente Verhandlungen ein. Das füllt das Portemonai und schont die Nerven. Lasst Euch Umzugskosten und Renovierungsaufwand entschädigen, sein schlechts Gewissen wird zahlen. Einigt Euch auf ne angemessene Räumungsfrist und gut ist. Der Kampf ums Prinzip, von dem profitiert pekuniär und nervlich nur Euer Anwalt Geändert von simply black (24.06.2007 um 01:15 Uhr) |
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#3 | ||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@simply black
Zitat:
Soll das jetzt die Rechtfertigung dafür sein, daß Du weiter unten lediglich alles wiederholst? Es hat nie jemand etwas Abweichendes von dem behauptet, was Du schreibst! Das "Goldene Blatt" wirst Du ja kaum aufwerten wollen... Zitat:
Das kann allein zwei Jahre betragen, ohne Rechtsstreit.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (24.06.2007 um 07:55 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 03.10.2006
Ort: Hambühren
Beiträge: 83
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also ich würde mich um meinen eigenen vorteil bemühen.
Ahnt ihr wie schön ein Umzug ist, den eine Firma für euch macht? Eine Wohltat sag ich euch. Oder stellt euch vor, der Vermieter kümmert sich um eine neue Wohnung für euch. Die Vermieter kennen sich untereinander und schachern und kunkeln was das Zeug hält. Ich würde dem Vermieter deutlich signalisieren, dass man durchaus unterschreiben würde, aber das man für einen Umzug und die Wohnungssuche aus beruflichen Gründen keine Zeit habt. Ihr wisst schliesslich nicht was der neue Vermieter für einer ist und was der mit der Wohnung vor hat bzw. mit euch
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mfg NightCruiser ..ich war das nicht.... |
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#6 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
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