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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
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Besten Dank!
Du bestätigst meine bisherige Meinung. Das gibt eine schöne Flasche Rotwein Grand Cru!! ![]() Wetten sind was schönes, Rainer |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Vorsicht wegen der Rückgabe: Der Händler kann eine Nutzungsgebühr bzw. einen Ersatz für die Wertminderung/geringeren Verkaufspreis verlangen! Ggf. mal in die AGB schauen!
Hatte das nämlich mit meiner Grafikkarte erlebt, die ich nach ca. 10-14 Tagen wieder zurückgeeben hatte, die wollten erst 15,- Euro haben (30,- = 20% hätten sie laut AGB verlangen können!) obwohl ich eine 100,- Euro bessere dafür mitnehmen wollte! (Haben uns dann auf ~5,- Euro geeinigt!) Nachtrag: Ist ein großer Internethändler! |
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#3 |
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
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Wenn ein Einelhändler neuwertige, unbenutzte und originalverpackte Ware zurücknimmt, dann nur aus kulanz.
Müssen muß er es bei Ladenkäufen nicht, es sei denn, er bietet es an. Gerade bei hochwertigeren Gütern sollte man daher unbedigt vor dem Kauf einen evtl. Umtausch wg. nichtgefallen mit dem Händler abklären, sonst gibt es ggf. Stress. Liebe Grüße Roland
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Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-) Aber das einzig wichtige: Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild |
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