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Alt 17.05.2007, 11:37   #13
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@Ponti
Zitat:
Wenn jemand anderes deine Kamera beschädigt hat, dann hast du ein Recht auf Schadenersatz. Sollte derjenige eine Haftpflichtversicherung besitzen, ist das sicher auch kein großes Problem.
Mit dem ersten Satz hast Du recht, mit dem zweiten nur vielleicht.
Hatte der Kumpel die Kamera ausgeliehen, gibt´s von der Versicherung gar nichts.

@neo2006
Zitat:
Ich denke die Versicherung müßte eher den Wiederbeschaffungspreis zahlen.
Da denkst Du falsch.
Zitat:
bei meiner Haftpflicht- und Hausrat- Versicherung wird der Wiederbeschaffung oder gegef. auch der Neuwert gezahlt.
Das bezweifle ich beides, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Normalerweise zahlt die Haftpflicht den Zeitwert, die Hausrat den aktuellen Neuwert (=Wiederbeschaffungspreis).
Im Klartext: Läßt ein Bekannter in Deiner Wohnung seine Zigarette auf´s Sofa fallen und es brennt (brennt=offene Flamme, kein schmoren oder schwelen) dann unbedingt Deiner Hausratversicherung melden.
Was die dann mit der Haftpflicht des Schädigers verhackstückt ist nicht Dein Bier!
Sofern Deine Versicherungen bessere Bedingungen aufweisen (wie gerade von Dir erwähnt), poste bitte Gesellschaft und Tarif.
Vielleicht wechsle ich...

@jsinger
Zitat:
Jetzt lasse ich erst mal von Sony den wahren Schaden schätzen und dann seh ich weiter.
Zitat:
Das Gutachten der Versicherung kommt mir schon komisch vor.
Wieso? Die Versicherung hat Dir doch quasi den Totalschaden schon bestätigt?
Wenn die Versicherung zahlt, dann zahlt sie letztendlich auch das, was SONY abrechnet. Es sei denn, SONY liegt höher, siehe Totalschaden - dann ist die Leistung natürlich darauf begrenzt.
PS: die würde ich mir auch als Ersatz holen. Oder Variante 2: Versicherungsleistung kassieren, gebrauchte A1/A2/A200 holen und für den Rest das DSLR-Zubehör aufstocken...
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben

Geändert von Sonnenkind (17.05.2007 um 13:25 Uhr)
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