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Alt 05.01.2007, 13:25   #2
Hellraider
 
 
Registriert seit: 31.05.2004
Ort: D-NRW
Beiträge: 2.333
Du musst dem Händler (an den du die Kamera ja zwecks Gewährleistung geschickt hast) nachweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

Den Händler sollte man dann auf die entsprechenden Foren bzgl. Err58 und das bereits in der Produktion seitens KonicaMinolta verbaute stabilere Bauteil in späteren Versionen der D7D verweisen (evtl. auch auf das im Internet kursierenden Service Manul bzgl. Err58), da KM die Problematik des offenbar zu schwach ausgelegten Bauteils bereits in der Produktion bemerkt hat.

Ob der Händler sich davon allerdings überzeugen lässt ist eine andere Sache. Ich würde aber in jedem Fall darauf bestehen, dass der Händler die Kamera nach Bremen schickt und dort eine Kulanzanfrage mit Hinweis auf das Err58 Problem stellt.
__________________
Gruß aus NRW

Stefan
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