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#31 | |
Registriert seit: 03.12.2005
Ort: Köln
Beiträge: 795
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Zitat:
![]() Nachfragen ist imho bei Waren in der Preisklasse von Linsen schon Pflicht. Bei meiner letzten ersteigerten Linse war der Verkäufer erstaunt, das es überhaupt so etwas wie Linsen-Pilz gibt, und hat es sich erklären lassen (btw: Danke an das Forum für die anschaulichen Beispielbilder). Er meinte nichts zu finden, hat mir aber zur Sicherheit ein Rückgaberecht eingeräumt. So fair macht ebay dann auch wieder Spaß.
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Grüße aus Köln David |
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#32 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.547
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Passend zum Thema habe ich dieses Angebot APO G Tele 300mm in der Bucht gefunden.
Hier stellt sich mir als Laie die Frage: Kann ein gewerblicher Verkäufer in der Zustandsbeschreibung "Linsen haben Pilzbefall, keine Gewährleistung/Rücknahme" schreiben und damit ja wohl auch das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ausschließen, oder gilt dieses unabhängig von der in der Zustandsbeschreibung gemachten Aussage? PS. Ich habe kein Interesse an diesem Sonder-Angebot. ![]() |
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#33 | |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Zitat:
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