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Alt 30.04.2006, 13:23   #11
GooSe
 
 
Registriert seit: 03.11.2004
Ort: D - Leverkusen
Beiträge: 1.958
Also ich nehm für sowas immer mein 16mm Zenitar, auf ca 4-5,6 abgeblendet und fertig, Manueller Fokus auf unendlich und dann ab die Post
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Alt 30.04.2006, 13:27   #12
Cappuccino
 
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: 92637 Weiden
Beiträge: 246
Zitat:
Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.

Fote in der Disse auschließlich mit dem 28-75 KoMi meist mit Blende 5,6 ISO 200 bis 400, TTL Blitzmessung und Blitz auf dem 2. Vorhang.
Somit hat man teilweise noch die Bewegung der Leute mit drin.

Versteh eigentlich gar nicht warum man hierfür mehr WW benötigt.
Nachdem die meisten Bilder bei mir dann Hochformat sind, benötige ich eher mal einen VC-D7 da es auf die dauer ganz schön anstrengend wird
Hier ein paar Beispielbilder mit diesem Objektiv in sehr schlechten Lichtverhältnissen

Bilder

Gruß
__________________
---> PIXXGALLERY <---
Cappuccino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 13:39   #13
ManfredK
 
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Niederösterreich
Beiträge: 799
Zitat:
Zitat von Cappuccino
Zitat:
Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.
Und was ist mit den Personen im Hintergrund (wie im Beispielbild oben)?
__________________
Grüße,
Manfred
ManfredK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 13:45   #14
Snert
 
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 379
Hallo auch!
Zitat:
Zitat von Cappuccino
Zitat:
Wie verträgt sich eigentlich die Veröffentlichung dieser Partybilder im Internet mit dem "§ 22 KunstUrhG - Recht am eigenen Bilde"?
Nachdem die abgebildeten Personen ja wissen, für was man die Bilder macht und die Leut ja selbst abgebilet werden wollen, gibts hierbei weniger ein Problem.
Genau das frage ich mich eben,... reicht das wirklich? Was ist wenn einer am nächsten Tag (wieder nüchtern ) unter Amnesie leidet, schlechte Laune hat und per Anwalt ne Abmahnung schickt? Sowas kann ziemlich ins Geld gehen.

Aber um auch noch was zum eigentlichen Beitrag zu schreiben. Extreme Weitwinkel habe ich bei solchen Gelegenheiten auch noch nicht vermißt, zumal Weitwinkel im Nahbereich bei Portraits nicht gerade schöne Nasen hervorbringt . Bin bisher mit meinem Minolta 24-105mm auch sehr universell gefahren.

Gruß Ivo
Snert ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 13:56   #15
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Normalerweise steht das auf der Eintrittskarte drauf, daß man fotografieren und veröfffentlichen zustimmt. Wenn nicht, wird es schwierig.
Auch wenn jemand posiert, will er sich vielleicht nicht am nächsten Tag im Internet finden. Und so eine Klage wird dann recht teuer. Und die Erfolgsaussichten recht gut.

@cappucino:
Du arbeitest wohl mit dem 5600er o.ä. weil die Leute recht oft die Augen zu haben.

markus
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.04.2006, 13:56   #16
Cappuccino
 
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: 92637 Weiden
Beiträge: 246
hmm... also das mit dem "dahinter Personen" hab ich auch nicht so bedacht, wobei ich aber meist die Leute eh kenne und sich da noch keiner beschwert hat.
Aber rein rechtlich könnte das schon sein das man hierbei Probleme bekommen könnte.
Heisst ja oft so schön: "sehen und gesehen werden" ;-)

Gruß
__________________
---> PIXXGALLERY <---
Cappuccino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 14:21   #17
Snert
 
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 379
Hallo auch!
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Normalerweise steht das auf der Eintrittskarte drauf, daß man fotografieren und veröfffentlichen zustimmt. Wenn nicht, wird es schwierig.
Das reicht meines Wissens nach deutschem Recht nicht aus, denn man braucht von der abgebildeten Person eine explizite Einverständniserklärung. Zudem tummeln sich auch viele Partyfotografen auf Stadtfesten, die ohne Eintrittskarten sind.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer
Auch wenn jemand posiert, will er sich vielleicht nicht am nächsten Tag im Internet finden.
Wobei er dann wohl schlechte Karten hat... KLICK!!!

Gruß Ivo
Snert ist offline   Mit Zitat antworten
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