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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Veröffentlichungsrecht von Personen hier im Forum
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Alt 12.11.2005, 10:40   #1
Henning
 
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: D-34225 Baunatal - Rengershausen
Beiträge: 622
Veröffentlichungsrecht von Personen hier im Forum

Hallo zusammen!

Ich beschäftige mich zur Zeit mit Veröffentlichungsrecht von Bildern, zum Beispiel für eine Ausstellung oder den Verkauf. Nachdem ich jetzt einige Threads hier im Forum gelesen habe, ist mir unklar, ob es überhaupt gestattet ist, Bilder von Personen, die ich nicht vorher gefragt habe und von denen ich auch im Nachhinein nicht (schriftlich) die Genehmigung bekommen habe auch nur hier im Forum zu veröffentlichen.
Beispiel, dieses Bild: oder auch dieses:

Wenn ich mir das ganze rechtliche so ansehe, ginge das wohl nicht, oder?

Andererseits: Wo kein Kläger ist... Ich finde die Fotos nicht entstellend oder diskriminierend und wenn die abgebildeten Personen nichts von der Veröffentlichung im Forum wissen...
Aber dann bleibt da noch die moralische Frage: Ist das moralisch OK so zu denken: Wo kein Kläger, da keine Anklage?

Auch wenn`s schon ein paar mal behandelt wurde, würde ich mich über eure Gedanken freuen.

Gruß
Henning
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Alt 12.11.2005, 11:08   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Hallo Henning,
solange die Personen normal dargestellt sind, habe ich bei meinen Bildern keinen Stress. Wer sich in einen öffentlichen Raum begibt wird eben auch manchmal fotografiert. Genausowenig Stress habe ich, wenn es jemand nicht will, die Bilder herauszunehmen. Beim Verkauf würde ich es nicht ohne Vertrag mit den betroffenen machen.
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2005, 12:01   #3
Henning

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: D-34225 Baunatal - Rengershausen
Beiträge: 622
Hallo Horst,

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Hallo Henning,
solange die Personen normal dargestellt sind, habe ich bei meinen Bildern keinen Stress. Wer sich in einen öffentlichen Raum begibt wird eben auch manchmal fotografiert. Genausowenig Stress habe ich, wenn es jemand nicht will, die Bilder herauszunehmen.
Das ist klar. Geht mir genauso. Aber rechtlich?


Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Beim Verkauf würde ich es nicht ohne Vertrag mit den betroffenen machen.
Beim Verkauf ist es doch eigentlich das Gleiche: Wenn die Betroffenen nicht entstellt oder diskriminiert werden und sie wissen noch nicht einmal von der Veröffentlichung...? Oder ist dabei einfach das Risiko zu hoch, dass sie es irgendwann mal erfahren und dann evtl. Sturm laufen?

Ich finde das echt ein bißchen schwierig: Jetzt im Urlaub an der Algarve habe ich Fischer fotografiert und ich glaube nicht, dass der alte Mann auf dem Bild oder die beim Kartenspielen mich verstanden hätten, hätte ich sie gefragt, geschweige denn, wenn ich ihm eine Einverständniserklärung unter die Nase gehalten hätte. Wie machen das denn professionelle Fotografen bei solchen Bildern, z.B. für Reiseprospekte?

Und dann ist da noch die Frage nach der Ausstellung (die ja sicher nur einen begrenzten öffentliches Ausehen hat).

Gruß
Henning
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Alt 12.11.2005, 12:03   #4
jottlieb
 
 
Registriert seit: 31.01.2005
Ort: Lörrach
Beiträge: 2.485
Hier steht alles was man wissen muss:
http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf
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Galerie
"Bewohnern perspektiver, fragiler Gebäude wird empfohlen beim ballistischen Umgang mit geologischen Kleinformen große Vorsicht walten lassen."
jottlieb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2005, 12:22   #5
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.923
Dann will ich mal einen Gruß nach Rostock an Stephan senden, vielleicht schaut Er ja doch ab und zu noch einmal hier vorbei!
Ditmar ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.11.2005, 12:25   #6
Funster
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Sydney, Australien
Beiträge: 2.060
Zitat:
Zitat von jottlieb
Hier steht alles was man wissen muss:
http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf
Vielen Dank für den Link, jottlieb! Hab's mal in die Linkliste getan.

Cheers,
F.
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Have a look @ f/8 | Latest Capture | Feed me!
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Alt 12.11.2005, 12:47   #7
derBlubb
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-40239 Düsseldorf
Beiträge: 1.213
zur Vertiefung:

Fotorecht
derBlubb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2005, 13:31   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Henning
Beim Verkauf ist es doch eigentlich das Gleiche:
In einer Ausstellung (also z.B. hier) möchte ich etwas zeigen, wie ich es sehe, möchte mich mitteilen. Also eine Abwägung meines Mitteilungsbedürfnisses gegen das Selbstbestimmungsrecht des anderen.

Beim Verkauf geht es ausschliesslich um materielle Güterabwägung des einen ohne Beteiligung des anderen. Das ist, so meine ich, schon ein Unterschied.

Rechtlich ist es nicht mein Thema, das ist Hornberger Schiessen in Reinkultur
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.11.2005, 16:20   #9
Henning

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: D-34225 Baunatal - Rengershausen
Beiträge: 622
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
In einer Ausstellung (also z.B. hier) möchte ich etwas zeigen, wie ich es sehe, möchte mich mitteilen. Also eine Abwägung meines Mitteilungsbedürfnisses gegen das Selbstbestimmungsrecht des anderen.

Beim Verkauf geht es ausschliesslich um materielle Güterabwägung des einen ohne Beteiligung des anderen. Das ist, so meine ich, schon ein Unterschied.

Rechtlich ist es nicht mein Thema, das ist Hornberger Schiessen in Reinkultur
Find ich nachdenkenswert und werde es in meinen Überlegungen beherzigen.

Danke Euch allen, auch für den Link: http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf jottlieb!

Gruß

Henning
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