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06.12.2021, 20:17 | #8461 |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
Beiträge: 4.442
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Fragt Du für den Bund oder für ein Land?
z.B. für Bayern: Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)[1] Vom 23. November 2021 (BayMBl. Nr. 816) BayRS 2126-1-19-G
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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06.12.2021, 20:19 | #8462 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Warum sollen dreifach Geimpfte keine Maske tragen? Selbstermächtigung der Geimpften?
Dat Ei PS: vor wenigen Monaten hätte man gefragt, warum zweifach Geimpfte eine Maske tragen sollen...
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
06.12.2021, 20:25 | #8463 |
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.988
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Weil Geimpfte zwar insgesamt weniger infektiös sind, aber dennoch grundsätzlich zur Verbreitung des Virus beitragen könnten, die Maskenpflicht, die sowieso nur für bestimmte Situationen gilt, grundsätzlich keine unzumutbare Einschränkung des Lebens darstellt, und weil man das anders gar nicht kontrollieren könnte.
P.S.: Ich trage derzeit ca. 20 Minuten in der Woche eine FFP2-Maske. Als ich in der wärmeren Jahreszeit noch ab und zu den ÖPNV nutzte, waren es etwas über 60 Minuten. P.P.S.: Ich habe mich mit Bekannten in England ausgetauscht, und da gibt es Leute, die die dortige Abschaffung des Maskengebots alles andere als gut finden.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (06.12.2021 um 21:14 Uhr) Grund: Ergänzungen |
06.12.2021, 20:58 | #8464 | |
Gesperrt
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
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Zitat:
"§ 2 Maskenpflicht (1) 1In Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht). 2Die Maskenpflicht gilt nicht 1. innerhalb privater Räumlichkeiten, 2. am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, 3. für Gäste in der Gastronomie, solange sie am Tisch sitzen, 4. bei Dienstleistungen, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt, 5. für das Personal, soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, 6. aus sonstigen zwingenden Gründen. 3 § 12 bleibt unberührt. (2) 1Unter freiem Himmel besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen nach § 4. 2Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bis 6 gilt entsprechend. (3) 1Von der Maskenpflicht sind befreit: 1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag; 2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss. 2Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. 3Die Maske darf abgenommen werden, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist. 4Für Beschäftigte gilt die Maskenpflicht während ihrer dienstlichen Tätigkeit nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen. (4) Veranstalter sind verpflichtet, die Einhaltung der Bestimmungen zur Maskenpflicht sicherzustellen." Offensichtlich eine Selbstermächtigung, denn es wird nirgendwo begründet, warum dreifach Geimpfte sich der allgemeinen Maskenpflicht beugen müssen. |
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06.12.2021, 21:01 | #8465 |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 10.494
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Nun, auch Besitzer von Autos mit Airbags und ABS sind nicht von der Anschnallpflicht befreit...und das macht durchaus Sinn..
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Viele Grüße Ingo ____________________________ Kober? Ach der mit den Viechern! |
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06.12.2021, 21:08 | #8466 | |
Registriert seit: 06.03.2015
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Zitat:
Begründung: Es ist das Gesetz. Wenn Du nach weiteren Begründungen suchst, wird Dir die bayrische Staatskanzlei sicherlich Auskunft erteilen. Beim Bund kannst Du Dich jederzeit an einen Abgeordneten Deines Vertrauens wenden.
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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06.12.2021, 21:16 | #8467 |
Registriert seit: 28.08.2009
Beiträge: 952
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Bei der Maskenpflicht halte ich es auch nicht für sinnvoll, da groß zwischen Geimpften und Ungeimpften zu differenzieren. Gleich aus ein paar Gründen: Z.B. Geimpfte können auch das Virus verbreiten und die Maskenpflicht wäre noch schwerer zu kontrollieren/durchzusetzen.
Allerdings sollten die Politiker mal ihre Regelungen nach Plausibilität überprüfen. Beispiel 2G+. Regelung in Rheinland-Pfalz. Menschen mit Booster-Impfung sind von der Testpflicht befreit. Menschen die gerade zum zweiten mal geimpft wurden nicht. Alle Menschen deren 2. Impfung nicht länger als 6 Monate zurück liegt ebenfalls nicht. Was soll der Quatsch? Wirkt die Impfung jetzt wenigstens innerhalb eines gewissen Zeitraums, oder nicht? Immerhin: In Baden-Württemberg hat man das erkannt und entsprechend geregelt. Ob man in anderen Bundesländern auch zu solch einfachen Erkenntnissen fähig ist? |
06.12.2021, 21:22 | #8468 |
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Das gilt natürlich auch für die Landesgesetzgebungen, wobei dann natürlich die Landtagsabgeordneten die Ansprechpartner sind. In seltenen Fällen ist es in Bayern evtl. auch der Nachbar bzw. die Nachbarin, die bei einem Volksentscheid anders als man selbst votiert hat.
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06.12.2021, 21:49 | #8469 | |
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Zitat:
Die Regeln mit 3G, 2G, 2G+, 3G mit PCR-Test u.s.w., die sich bzgl. Gültigkeit noch dazu andauernd ändern, sind für die Allgemeinheit kaum noch nachvollziehbar und werden auch nicht wirklich klar und allgemeinverständlich zeitnah kommuniziert.
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06.12.2021, 22:06 | #8470 |
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Meine eigene Erfahrung aus den letzten Wochen: wir hatten in unserer Schule von September bis Ende Oktober nur Maskenpflicht am Gang. 100% der Lehrer und 80% der Schüler sind 2x geimpft. Im September hatten wir gar keine positiven Fälle. Im Oktober ging es dann los und innerhalb kürzester Zeit hatten wir einige positive Schüler und gegen Ende Oktober begannen die Impfdurchbrüche bei den Lehrern. Insgesamt ca. 10 von 150 Lehrern wurden positiv getestet. Meist asymptomatisch oder leichte grippeähnliche Symptome. Bei zwei KollegInnen gab es 3 Wochen Krankenstand...
Seit drei Wochen haben wir wieder FFP2-Maskenpflicht auch in der Klasse! Keine Impfdurchbrüche bei den Lehrern mehr und wenige positive Schüler (bis auf eine Ausnahme alle ungeimpft). Für mich steht fest, dass eine konsequente FFP2-Maskenpflicht extrem viel bewirken kann! Und ja, ich trage diese 4x pro Woche zwischen 6 und 15 Stunden am Tag.
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