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#9 |
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verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Der Steuersatz von 42% gilt aber "nur" für den Betrag, der bei Alleinstehenden oberhalb der Grenze von derzeit 57.918 Euro liegt. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt ein Alleinstehender also derzeit den Steuersatz von 42% "nur" für 2.082 € des Einkommens. Für alles was 274.612 Euro übersteigt, sind dann 45% fällig. Der Soli existiert für die allermeisten Arbeitnehmer nicht mehr.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (05.11.2021 um 18:23 Uhr) |
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