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Alt 25.03.2020, 00:00   #1
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.084
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.

Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.
__________________
Gruß Hans
--------------------
Hans1611 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.03.2020, 00:16   #2
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.

Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.

Schau mal hier:

https://wirhelfen.eu/suche

Ich habe Gießen eingegeben. Dort gibt es ein diesbezügliches Hilfsangebot von Flo.

Geändert von Conny1 (25.03.2020 um 00:19 Uhr)
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 00:22   #3
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.084
Zitat:
Zitat von Conny1 Beitrag anzeigen
..Ich habe Gießen eingegeben. Dort gibt es ein diesbezügliches Hilfsangebot von Flo.
Danke Dir; aber hier bei mir auf dem Dorf gilt Nachbarschaft auch noch was. Trotzdem ist das problematisch, wenn man auf die Hilfe Anderer angewiesen ist.
__________________
Gruß Hans
--------------------
Hans1611 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 00:52   #4
hajoko
 
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Lüneburg
Beiträge: 1.007
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...id=mailsignout

ja gehts noch?
__________________
Gruß aus Lüneburg chim
hajoko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 10:25   #5
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.149
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.
Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.
Wenn das jetzt die Runde macht

Vielleicht bekommen wir bald den Griff zum Wegwerfen zugeschickt
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.03.2020, 10:43   #6
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
(...)

Vielleicht bekommen wir bald den Griff zum Wegwerfen zugeschickt
Möglich! Grau-und Weißhaarige sollten sich beim Einkauf und anderen Besorgungen
vielleicht zunächst sowas überziehen, dann passiert es ihnen auch nicht, dass empathielose oder/und dumme Jugendliche mit dem Ausruf „Corona!“ auf sie zustürzen, so kürzlich in einem anderen Forum berichtet:

https://www.amazon.de/Morphsuits-STS...NrPXRydWU&th=1
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 11:52   #7
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.

Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.
Die temporäre Isolierung von Risikogruppen, ist eine Möglichkeit, wie die Nicht-Risikogruppen eventuell wieder einen geregelten Alltag hinbekommen könnten. Das sollte man aber sicherlich nicht so leichtfertig Verordnen wie Herr Johnson das macht (oder nur vor hat?), da wie Du richtig anmerkst, dass nicht so trival ist, wie so eine Anordnung dies erscheinen lässt und wie in England 3 Monate wären schon ein recht großer Einschnitt in die persönliche Freiheit und birgt sicherlich durchaus auch gesundheitliche Risiken.

Welche andere Möglichkeiten sehr ihr? Alles wieder aufheben, schauen was mit den Fallzahlen passiert und dann gegebenenfalls wieder in einen großen Lock down? oder ist der eher unwahrscheinlich, da die aktuellen Maßnahmen die Fallzahlen soweit drücken, dass nach aufheben aller Einschränkungen, diese vom Gesundheitssystem leistbar sind?
Nur wie lange will man das Gesundheitssystem an der Belastungsgrenze fahren lassen?

Teilaufhebungen? Was könnte man aufheben, was eher nicht?

Die Entscheidungen, die demnächst anstehen werden, werden sicherlich nicht leichter werden.
__________________
Gruss Knut

500px Flickr
KSO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 12:17   #8
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Zitat:
Zitat von KSO Beitrag anzeigen
(...)

Welche andere Möglichkeiten sehr ihr?

Die Entscheidungen, die demnächst anstehen werden, werden sicherlich nicht leichter werden.
https://www.zdf.de/gesellschaft/mark...-2020-100.html

Lauterbach zuhören, insbesondere etwa ab 1Std, 10 Min.. Lanz einfach versuchen gedanklich ausblenden. Das ist schwer, nicht unmöglich.
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 12:26   #9
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.165
Zitat:
Zitat von Hans1611 Beitrag anzeigen
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.

Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.
So, jetzt ist diese Verfügung auch online erhältlich.
Dort steht in 1. f)
'... Es ist sicherzustellen, dass keine Person die Geschäftsräume betritt, die an einer Erkrankung mit akuten respiratorischen Symptomen leidet....'
(Hervorhebung durch mich)

Alles andere (so wie es in den Zeitungen stand : ' ...Personen mit Atemwegserkrankungen dürfen die Einrichtung nicht betreten....') wäre auch sehr seltsam gewesen.
Das heisst wenn Du akute Symptome hast (im weiteren Sinne Husten, Niesen, Schnupfen, laufende Nase, Atemnot) darfst Du die Läden nicht betreten.

Eine grundlegende Atemwegserkrankung (COPD, Belastungsasthma, allergisches Asthma) ohne akute Symptome zählt da nicht.
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'

Geändert von embe (25.03.2020 um 12:43 Uhr) Grund: ich kaufe ein 'a'
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2020, 18:47   #10
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.084
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
So, jetzt ist diese Verfügung auch online erhältlich.
...
Vielen Dank!
__________________
Gruß Hans
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