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#21 |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
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Dieser Rechtstaat soll dann resoluter reagieren und den Verkauf dieser Himmelslaternen verbieten und nicht nur die Nutzung.
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freundliche Grüsse, Hermann |
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#22 |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
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Da gebe ich dir recht - die Dinger werden aber in der Regel selbstgebaut. Das wird hier nicht anders gewesen sein.
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#23 | |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
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Zitat:
https://www.amazon.de/s?k=Himmelslat...ref=nb_sb_noss
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freundliche Grüsse, Hermann |
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#24 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.237
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Nur mal so aus Interesse an der Rechtslage:
Wer ist da überhaupt haftbar? Wenn 3 Personen 5 Himmelslaternen starten lassen, weiß doch niemand, wer die eine Laterne gestartet hat, die zum Brand führte. Oder kann man gemeinsam haftbar gemacht werden, obwohl nur einer die Unglückslaterne gestartet haben kann?
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter Geändert von kiwi05 (02.01.2020 um 21:20 Uhr) |
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#25 |
Registriert seit: 13.12.2019
Beiträge: 1.315
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Da ich seid mindestens 20 Jahren schon nichts mehr gekauft habe, musste ich ersteinmal googlen was Himmelslaternen sind. Das erste Ergebnis zielt direkt zu Amazon, und da gibt es Massenhaft davon. Auch wenn da Sicherheitshinweise stehen, die werden vermutlich genauso gelesen wie AGBs... Ich will das sicher nicht schönreden, auf den Gedanke das die verboten sind wäre ich beim Onlinestöbern nicht gekommen.
Vorhin haben die im Radio erzählt das sich wohl eine Dame samt ihrer beiden Töchter selbst angezeigt hat, weil sie wohl vermutet das es eine ihrer Laternen gewesen sein könnte. Wenn dem so ist, dann habe ich allerhöchsten respekt vor der Courage der Dame. |
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#26 | |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
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Hierzulande werden sie auch verkauft, mit folgendem Hinweis:
Zitat:
Eigentlich sollten die Himmelslaternen ja, wenn sie bei passendem Wetter gestartet werden, so lange steigen, bis das Feuer aus ist und erst anschliessend wieder runterkommen. Bei dem Brand geht es wohl auch darum, wo die Laternen gestartet wurden und warum die noch brennend auf dem Zoo gelandet sind. Vielleicht auch, ob gekauft oder selber gebastelt. Ich denke, da werden sich die Versicherungs-Anwälte der beteiligten Parteien auseinandersetzen müssen, ob es sich um ein fahrlässiges oder grobfahrlässiges Vergehen gehandelt hat. Etwas Verbotenes zu tun, heisst noch lange nicht, grobfahrlässig zu handeln. |
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#27 |
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
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Die Brandschutzvorkehrungen im Zoo, wie waren sie?
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#28 |
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
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Wofür soll das von Interesse sein?
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#29 |
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: HU
Beiträge: 4.824
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Soweit ich weiß wird wegen Fahrlässigkeit ermittelt, nicht grober Fahrlässigkeit. Das finde ich in Ordnung. Da wollte jemand ein ruhiges Licht ohne Lärm und Feinstaub mit Glückwünschen in den Himmel steigen lassen und hat nicht daran gedacht dass etwas passieren kann, und sich dann noch selbst gemeldet. Selbst die Polizei zollte dem Respekt. Das sollte strafmildernd sein.
Bedenklich finde ich da eher dass die drei Frauen jetzt Angst vor Racheakten haben müssen und daher ihr Wohnort geheim gehalten wird. Ihr Leben hat sich schon dramatisch geändert. Auch wenn sie natürlich zur Verantwortung gezogen werden müssen - wenn auch hoffentlich am unteren Ende des Möglichen - so tun sie mir leid. Die Laternen wurde angeblich - legal - gekauft. Geändert von *thomasD* (02.01.2020 um 22:22 Uhr) |
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#30 | |
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.086
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Zitat:
Man könnte an folgende Vorschrift denken: § 830 Mittäter und Beteiligte (1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. (2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich. Meines Erachtens handelt es sich aber nicht um eine gemeinschaftlich begangene Handlung, sondern um ebenso viele Handlungen wie Personen diese Lampions gestartet haben. Deswegen kann nur derjenige in die Haftung genommen werden, dem mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass gerade seine Lampe den namhaften Schaden verursacht hat. Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht möglich sein wird, da Reste dieser Laterne wohl (so habe ich es gelesen) nicht mehr vorhanden sind.
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Gruß Hans -------------------- |
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