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Alt 30.01.2005, 01:37   #25
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Stimmt schon.

Trotzdem hat der Gesetzgeber dies eher für die Kunden eingeführt, die sich eine Sache im Internet aufschwatzen lassen, und es oft schon bereuen, wenn die bestellte Sache ankommt.

Man kann das mit dem Kauf von unnützen Dingen an der Wohnungstür vergleichen, TV-Zeitschriften, die man eigentlich gar nicht braucht und so. Dort gibt es aus demselben Grund eine Widerspruchsfrist. Man hat das Internet da also mit der Belästigung an der Haustür gleichgesetzt, wo man u.U. eine Unterschrift geleistet hat, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben.

Eigentlich ist zu erwarten, daß in Zukunft immer mehr Dinge massiv verpackt werden, so fest, daß man die Verpackung beim Öffnen zerstören muß, und das das Kleingedruckte dann besagt, daß eine Rückgabe gemäß Fernabsatzgesetz nur bei unversehrter Ware möglich ist.

Ich hatte schonmal solche Ware erhalten, und hab sie dann lieber gleich zurückgeschickt, - ohne Begründung, und nur mit dem kurzem Hinweis, daß die Verpackung unbeschädigt ist. Das Geld kam dann auch ohne Probleme zurück.
__________________
Gruß Fritz
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