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27.02.2016, 14:26 | #81 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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IdR darf man ja von öffentlichem Grund in privaten Raum fotografieren, wenn dies ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leiter) möglich ist.
Wie sieht es aber aus, wenn ein Grundstück eingezäunt ist? Darf ich dann das Objektiv durch den Zaun stecken? Oder anders gefragt, muss sich nur der Fotograf auf öffentlichem Boden befinden, oder auch Kamera und Objektiv?
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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27.02.2016, 15:46 | #82 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.627
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Es kommt darauf an, wie scharf der Hund hinter dem Zaun ist...
Eigentlich ist es eine Definitionssache. Ist ein Loch Bestandteil eines Zauns? Nach meiner Überzeugung nicht, denn das war schon dort, bevor der Zaun da hin kam. Es hieß noch nicht "Loch", aber es war schon da. Ich würde auch nicht anhängen lassen, ich hätte durch einen Zaun fotografiert, wenn ich doch tatsächlich durch ein Loch (bestehend aus klarer Luft) fotografiert hätte. Ob man damit durchkommt?
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Gruß Gottlieb |
27.02.2016, 16:38 | #83 |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Ich meine kein Loch, sondern z.B. einen Maschendraht- oder Metallzaun, wo man schon konstruktionsbedingt ohne weiteres ein Objektiv hindurch stecken kann.
Anderes Beispiel wäre eine niedrige Mauer. Darf man dort sein Objektiv abstützen? Ich habe jetzt persönlich keinen konkreten Fall. Aber heute Morgen beim Spaziergang kam ich an einigen eingezäunten Fabrikanlagen vorbei und da schoss mir dann diese Frage durch den Kopf, ob mein Objektiv Privatgelände betreten darf, wenn ich selber auf öffentlichem Boden bleibe. Ich tendiere aber auch eher zu Deiner Einschätzung. Denn sonst könnte man ja mit einem 10000 mm Objektiv direkt bis ins Wohnzimmer vordringen und selber noch vor dem Grundstück bleiben.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) Geändert von BadMan (27.02.2016 um 16:41 Uhr) |
27.02.2016, 17:26 | #84 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.627
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Ein Maschendrahtzaun ist nicht blickdicht. Man kann von öffentlichem Grund einfach durchsehen. Warum sollte man nicht durchfotografieren sollen? Wer kann denn anhand des Bildes nachweisen, ob das Objektiv durch den Zaun gesteckt wurde, oder ein paar Millimter davor positioniert wurde?
Das wäre für mich eine Situation, die durch die Panoramafreiheit abgedeckt ist, und wo ich ohne Schuldbewusstsein das aufnehmen würde, was ich sehe. Wenn ich nun in die Rolle des Grundstücksbesitzers schlüpfen würde, dann müsste ich lange suchen, mit welchem Gesetz ich den Fotografen an seinem Tun hindern könnte. Fällt Dir eins ein?
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Gruß Gottlieb Geändert von der_knipser (27.02.2016 um 17:29 Uhr) |
27.02.2016, 17:51 | #85 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Wie gesagt, mir geht es nur darum, wie die die gesetzliche Regelung ist. Also reines Interesse an der Gesetzeslage ohne irgendeinen praktischen oder aktuellen Anwendungsfall. Vielleicht ist das ja sogar eine Grauzone und so explizit gar nicht geregelt, wer weiß.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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28.02.2016, 02:42 | #86 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.920
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Ich würd mal annehmen, dass es so wie mit dem Apfelbaum ist, der über den Zaun auf das Nachbargrundstück ragt. Solange die Kamera noch ohne Hilfsmittel zu deinem Körper Kontakt hat, würde ich meinen, dass sie sich juristisch noch auf öffentlichem Grund befindet.
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Ciao Stefan |
28.02.2016, 17:23 | #87 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 10.944
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Zu den verbotenen Hilfsmitteln wie Leitern, Kamerastangen, Drohnen etc. gehören meines Wissens auch Teleobjektive.
Du darfst so fotografieren, wie deine normalen Augen das Bild sehen.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
01.03.2016, 11:34 | #88 |
Forumssekretärin
Themenersteller
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
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Hier wird einiges durcheinander geworfen, die Frage ist aber spannend - Das Recht am Bild der eigenen Sache. Ich schreibe dazu einen Beitrag für die Kolumne, der in den nächsten Tagen online gehen wird. Verlinken werde ich hier aber nichts mehr, ich hab keine Lust mehr auf Anfeindungen
Fragen dürft ihr aber weiterhin sehr gerne stellen! |
04.09.2016, 18:40 | #89 |
Registriert seit: 01.02.2011
Beiträge: 1.712
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Hi,
darf mal hier noch fragen ? Und auch gleich noch etwas nicht 100% fotomässiges... Wieviel darf die Umregistrierung einer Software auf einen neuen Eigentümer in Deutschland kosten? (Ist eine Software für die Bildbearbeitung welche neu ca. 850€ kostet). Der Verkäufer hat seinen Sitz in Österreich und verkauft Online "auch" in Deutschland. Will man die Software verkaufen, verlangt der ursprüngliche Verkäufer in Österreich 125€ (netto). Man benötigt eine Seriennummer welche auf den Eigentümer registriert wird. Ganz großen Dank und beste Grüße edit: Der Verkäufer begründet die Kosten übrigends mit dem nötigen Service und kann damit nur eventuellen Support für das Produkt meinen. Nur hat der "erste" Käufer dafür doch bereits gezahlt? Die Erstellung einer neuen (anderen) Seriennummer "macht" ein Script auf der Website. Der Aufwand wird "also" nicht alzu hoch sein. Geändert von swivel (04.09.2016 um 18:44 Uhr) |
05.09.2016, 21:42 | #90 |
Registriert seit: 21.08.2008
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Beiträge: 33.950
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Unsere orange Forumssekretärin war das letzte Mal im MAI hier online. Dann hoffen wir mal, dass sie den Thread abonniert hat.
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Liebe Grüße! Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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