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Alt 31.05.2016, 17:05   #3
winniepooh

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.02.2016
Ort: Rheinisch Bergischer Kreis
Beiträge: 1.009
Naja, hier geht es ja um die Legalisierung des Sampling an sich, zumindest für einen noch nicht festgelegten Zeitraum ohne dafür zahlen zu müssen. Bisher muss ich immer die Genehmigung des Urhebers haben und Sampleclearing betreiben. Es ist ja nicht nur damit getan die Zustimmung des Urhebers für das Sampling zu bekommen, ich brauch auch die Erlaubniss des Rechteinhabers der Aufnahme an sich. Oftmals sind Urheber und Rechteinhaber der Aufnahme ja nicht eine Person. In den meisten Fällen spielen für das Sampleclearing auch noch Verlage eine gewichtige Rolle. Alles in allem eine Zeitintensive und auch Kostenintensive Angelegenheit.

Durch solch ein Urteil würden natürlich neue Türen geöffnet. Wobei auch nicht geklärt ist, ob es sich bei den Samplefragmenten nur um reine Beatsamples (Drums/Percussion) handeln darf oder auch komplette Songfragmente mit allen Instrumenten (also Melodie/Harmonie gebende Instrumente) gesampelt werden dürfen.

Bin gespannt wie es weiter geht.

Gruss
Winnie
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