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Zitat von Peanuts
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Zitat von Jornada
Ich dachte, die Umkehr der Beweislast tritt eerst nach 12 Monaten in Kraft.
Soll heissen, nach 8 Monaten muss doch der Händler beweisen, dass es nicht schon beim Kauf defekt war.
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Sind 6 Monate. Und früher lag die Beweislast von Anfang an beim Käufer.
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Kann gut sein.
Allerdings erinnere ich mich an keinen Fall (als noch die 6 Monate gesetzliche Garantie galten), bei dem jemand mit einem Auto oder ähnlichem, das damals schon länger als die 6 Monate Garantie hatte, jemals irgend etwas beweisen mußte.
Kann es sein, daß die EU-Neuregelung von 2002(?) die Sache für den Käufer verschlechtert hat?
Tom