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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotorecht: Grabsteinfotos dürfen veröffentlicht werden
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Alt 12.12.2015, 19:13   #11
Antagon
 
 
Registriert seit: 18.11.2015
Beiträge: 349
Zitat:
Zitat von Oldy Beitrag anzeigen
Habe ich irgendwo in diesem Thread etwas anderes behauptet?
[Klugscheißermodus]: Doch, hast Du schon - vielleicht ungewollt. Da Du davon gesprochen hast, dass "die Rechtsprechung bindend" sei. Diese Aussage ist so - pardon - unzutreffend, jedenfalls irreführend. Als Rechtsprechung i.e.S. wird eine allgemein verbreitete Entscheidungspraxis von Gerichten zu einer bestimmten Thematik bezeichnet. Bindend ist das Urteil - und das auch nur für die an diesem einen Verfahren direkt beteiligten Personen (falls keine Rechtsmittel eingelegt werden). Ich nehme an, das hast Du gemeint. [\Klugscheißermodus]
__________________
TUFKAS
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Geändert von Antagon (12.12.2015 um 19:19 Uhr)
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