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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » α99: Meine A99 will einfach nicht...
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Alt 18.04.2015, 18:30   #11
stecki99
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
Im Garantiefall muss gar nichts gemacht werden, was der Garantiegeber (Hersteller oder Händler) nicht "will". Wenn man das so sagen kann. Handelt es sich also um einen Garantiefall, kann der Garantiegeber auch 20 mal reparieren lassen. Zum Austausch ist er nicht verpflichtet. Es gelten immer die Garantiebestimmungen.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus.
Hier kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen eine Neulieferung verlangen, muss aber auch Reparaturen akzeptieren, wenn diese zumutbar und verhältnismäßig sind und eine Neulieferung nicht möglich ist. (Grob zusammengefasst.) Erst nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur (unabhängig vom Schaden, es können also auch verschiedene Defekte sein) hat er das Recht vom Kauf zurückzutreten. (Wenn ein Gerät nicht mehr lieferbar ist, hat er auch keinen Anspruch auf eine Ersatz- bzw. Neulieferung.)
__________________
Viele Grüße
Mathias
stecki99 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.04.2015, 09:33   #12
sharky611
 
 
Registriert seit: 08.02.2011
Ort: Stuttgart
Beiträge: 409
Zitat:
Zitat von stecki99 Beitrag anzeigen
Im Garantiefall muss gar nichts gemacht werden, was der Garantiegeber (Hersteller oder Händler) nicht "will". Wenn man das so sagen kann. Handelt es sich also um einen Garantiefall, kann der Garantiegeber auch 20 mal reparieren lassen. Zum Austausch ist er nicht verpflichtet. Es gelten immer die Garantiebestimmungen.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus.
Hier kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen eine Neulieferung verlangen, muss aber auch Reparaturen akzeptieren, wenn diese zumutbar und verhältnismäßig sind und eine Neulieferung nicht möglich ist. (Grob zusammengefasst.) Erst nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur (unabhängig vom Schaden, es können also auch verschiedene Defekte sein) hat er das Recht vom Kauf zurückzutreten. (Wenn ein Gerät nicht mehr lieferbar ist, hat er auch keinen Anspruch auf eine Ersatz- bzw. Neulieferung.)
So ist es! In diesem Thread hier wurden bislang die Begriffe "Garantie", "Kulanz", "Umtausch" und "Wandelung" (die es längst nicht mehr gibt) durcheinandergewirbelt, dass es einem die Haare aufstellt...
sharky611 ist offline   Mit Zitat antworten
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