Im Garantiefall muss gar nichts gemacht werden, was der Garantiegeber (Hersteller oder Händler) nicht "will". Wenn man das so sagen kann. Handelt es sich also um einen Garantiefall, kann der Garantiegeber auch 20 mal reparieren lassen. Zum Austausch ist er nicht verpflichtet. Es gelten immer die Garantiebestimmungen.
Anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus.
Hier kann der Kunde unter bestimmten Voraussetzungen eine Neulieferung verlangen, muss aber auch Reparaturen akzeptieren, wenn diese zumutbar und verhältnismäßig sind und eine Neulieferung nicht möglich ist. (Grob zusammengefasst.) Erst nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur (unabhängig vom Schaden, es können also auch verschiedene Defekte sein) hat er das Recht vom Kauf zurückzutreten. (Wenn ein Gerät nicht mehr lieferbar ist, hat er auch keinen Anspruch auf eine Ersatz- bzw. Neulieferung.)
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Viele Grüße
Mathias
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