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Alt 25.11.2014, 20:27   #11
jqsch
 
 
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Bernau bei Berlin
Beiträge: 5.995
Im öffentlichen Raum - also z.B. in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen etc. kann man nie feststellen, wo ein Privatgrundstück beginnt oder endet. In der Regel besteht dort sogar ein Wegerecht für die Öffentlichkeit. Kann ich mich trotzdem auf Panoramafreiheit berufen, wenn ich Außenaufnahmen des Gebäudes machen will.

Tolle Aktion Marie
__________________
... und Tschüß...

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