Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Sony RX100: Sony-Aktion „+1 Jahr Garantie“ = 2 oder 3 Jahre?
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 22.09.2014, 23:30   #1
simple-mind
 
 
Registriert seit: 16.01.2014
Beiträge: 12
RX100/MII Sony-Aktion „+1 Jahr Garantie“ = 2 oder 3 Jahre?

Hallo zusammen,

im Oktober 2012 habe ich meine RX100 bei Amazon gekauft. Auf der Produktverpackung war ein Aufkleber, der für ein kostenfreies zusätzliches Jahr Garantie durch Sony warb. Ich registrierte die Kamera online und landete letztlich auf den Seiten von „marken mehrwert“, wo die Registrierung erfolgreich abgeschlossen wurde. In der Tabelle der registrierten Produkte war die RX100 schließlich mit dem Hinweis „+1 Garantie“ in der Spalte „Mehrwert“ zu finden. Eine E-Mail bestätigte die Garantieverlängerung, aber ohne eine Laufzeit oder einen Ablaufzeitpunkt zu nennen.

Auch meine 2014 erworbene RX100M2 registrierte ich auf diesem Wege, wenngleich dabei keine Garantieverlängerung zum tragen kam. Ich erhielt von „marken mehrwert“ eine E-Mail mit einer PDF-Datei, die unter dem Namen „Registrierungs-Urkunde“ viele Daten enthält, auch das Garantieende. Das Datum liegt wie erwartet genau zwei Jahre nach dem Kaufdatum.

Nun habe ich selbiges Dokument telefonisch auch für die RX100 nachgefordert und per E-Mail erhalten. Das Garantieende liegt ebenfalls nur zwei Jahre nach dem Kaufdatum, nicht wie erwartet drei Jahre. Auf nochmalige telefonische Nachfrage bei „marken mehrwert“ wusste man keine Antwort – außer die vage Vermutung, dass Sony für die RX100 standardmäßig nur eine einjährige Garantie gegeben haben könnte.

Hat jemand ähnlich Erfahrung gemacht und vielleicht schon Sony kontaktiert, um Klärung herbeizuführen?


Danke,
simple-mind
simple-mind ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 23.09.2014, 00:04   #2
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Damals™ gab es von Sony für Kameras standardmäßig nur 1 Jahr - freiwillige - Herstellergarantie und nach Registrierung 2 Jahre.

Das wurde zwischenzeitlich geändert und es gibt bei neueren Kameras auch ohne Registrierung 2 Jahre Garantie. So war zumindest der Stand der Dinge vor ein paar Monaten, als ich mich das letzte mal mit dem Thema beschäftigt hatte.

Ist also alles in Ordnung.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2014, 09:20   #3
rawi
 
 
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 158
Laut Gesetz muss dir jeder Händler und Hersteller, der dir Neuware verkauft, eine Gewährleistung von 2 Jahren gewähren. Als Nachweis genügt die Kaufrechnung, die defekte Ware kannst du dem Händler geben, er muss sich um Reparatur kümmern. Praktischerweise nehmen auch die meisten Hersteller die Ware direkt vom Kunden an.
"Registrierungen" oder ähnliches sind nicht notwendig und dienen nur dem Informationshunger der Hersteller über ihre Kunden.
rawi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2014, 09:36   #4
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Zwischen Gewährleistung und Garantie besteht aber ein deutlicher Unterschied!
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung muss der Käufer bereits nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel am Produkt von Anfang an bestanden hat. Dies dürfte häufig schwierig sein.
Somit ist Sonys 2-jährige Garantie in jedem Fall besser!

Geändert von *mb* (23.09.2014 um 09:39 Uhr)
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2014, 11:11   #5
rawi
 
 
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 158
Zitat:
Zitat von *mb* Beitrag anzeigen
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung muss der Käufer bereits nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel am Produkt von Anfang an bestanden hat. Dies dürfte häufig schwierig sein.
Darunter fallen aber auch Defekte, die nach dem Kauf beim sachgemässem Gebrauch später als nach einem halben Jahr auftreten, da auch die Funktionsbeständigkeit unter die Gewährleistung fällt.
Ausnahmen sind Defekte durch unsachgemässem Gebrauch, also Fallschäden, Wasserschäden usw., da ist man mit Garantie wohl besser aufgehoben, obwohl hier ausschliesslich die Bestimmungen/Verträge des Herstellers gelten. Also auch Garantiebesstimmungen genau lesen.

Geändert von rawi (23.09.2014 um 11:16 Uhr)
rawi ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 23.09.2014, 11:12   #6
Excel
 
 
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Frankfurt / Main
Beiträge: 620
Ich hatte mal kurz nach Ablauf des 1. Jahres eine Kleinigkeit an meiner A57 reparieren lassen wollen. Der Blitz klemmte manchmal und das Daumengummi hatte sich gelöst.
Also zu Geissler geschickt. Von denen kam ein Kostenvoranschlag zurück.
Ich habe dann zurück geschrieben, dass ich eine Garantieverlängerung geamcht habe und denen auch ein Bild von "Markenmehrwert" mit der registrierten Kamera samt Seriennummer mitgeschickt. Die einzige Reaktion war jedoch, dass "eine kostenlose Reparatur nicht möglich ist", daraufhin habe ich die Kamera zurückgehen lassen und das selbst repariert, da ich die Kamera wieder nutzen wolle.
Unglücklicherweise habe ich bei Sony noch nicht gefragt, wie das sein sollte, das Geissler die Registrierung scheinbar nicht akzeptiert. Hat das schon jemand raus bekommen?
Excel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2014, 11:23   #7
rawi
 
 
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 158
Zitat:
Zitat von Excel Beitrag anzeigen
Ich hatte mal kurz nach Ablauf des 1. Jahres eine Kleinigkeit an meiner A57 reparieren lassen wollen. Der Blitz klemmte manchmal und das Daumengummi hatte sich gelöst.
Also zu Geissler geschickt. Von denen kam ein Kostenvoranschlag zurück.
Ich habe dann zurück geschrieben, dass ich eine Garantieverlängerung geamcht habe und denen auch ein Bild von "Markenmehrwert" mit der registrierten Kamera samt Seriennummer mitgeschickt. Die einzige Reaktion war jedoch, dass "eine kostenlose Reparatur nicht möglich ist", daraufhin habe ich die Kamera zurückgehen lassen und das selbst repariert, da ich die Kamera wieder nutzen wolle.
Unglücklicherweise habe ich bei Sony noch nicht gefragt, wie das sein sollte, das Geissler die Registrierung scheinbar nicht akzeptiert. Hat das schon jemand raus bekommen?
In solchen Fällen am besten Ware beim Händler reklamieren und abgeben, er muss sich dann kümmern. Gegen Servicefirmen hast du natürlich kein direktes Gewährleistungsrecht, sondern nur über deinen Händler.

Also ich habe nach über einem Jahr einen Elektronik-Vollausfall bei einer RX100 bei Saturn oder einen Wackeldefekt am Nikonobjektivtubus bei KAMERA problemlos repariert bekommen. Ohne Extragarantie oder Registrierung.
rawi ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Sony RX100: Sony-Aktion „+1 Jahr Garantie“ = 2 oder 3 Jahre?


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:57 Uhr.