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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Namen auf Grabmälern
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Alt 04.08.2014, 22:37   #1
brola
 
 
Registriert seit: 04.03.2006
Ort: Lahnau
Beiträge: 519
Namen auf Grabmälern

Hallo an alle

Ist es erlaubt, sowie in den aktuellen Threads zu sehen, das man die Namen auf Grabsteinen gut lesen kann. D.h. man darf das auch so veröffentlichen? Ich habe da immer versucht es zu vermeiden. Würde natürlich einiges viel leichter machen. Das ist wirklich eine ernst gemeinte Frage. Der Grund war Persönlichkeitschutz, wie halt überall. Wobei die Personen ja tot sind. Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

Olaf
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Olaf Bräutigam
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Argumente gegen Vorurteile nützen so wenig, wie Schokoplätzchen gegen Stuhlverstopfung. (Max Pallenberg)
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Alt 04.08.2014, 22:41   #2
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.922
Ich hab nicht die geringste Ahnung, wie es rechtlich aussieht, aber meiner Meinung nach schreibt man einen Namen auf einen Grabstein, damit er gelesen werden kann.

Auf der anderen Seite würde ich wahrscheinlich auch keine Fotos von x-beliebigen Gräbern machen, sondern wenn dann historische Gräber oder solche von Personen der Zeitgeschichte und dann würde sich die Frage wahrscheinlich eh nicht stellen.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2014, 08:49   #3
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.669
Ich sehe darin überhaupt kein Problem. Geschriebene Namen findet man überall. In öffentlichen Telefonzellen, auf Krämers Ladenschild, auf Müllers Speditions-Lkw, und eben auch auf Maiers Grabstein. Alles öffentlich zugängliche Orte. Ich kenne kein Gesetz, das es verbietet, sowas zu fotografieren.
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2014, 09:16   #4
brola

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.03.2006
Ort: Lahnau
Beiträge: 519
Na, vielleicht sehe ich das einfach schon so eng, das ich mich mehr mit Verboten beschäftige als es eigentlich notwendig ist, statt zu fotografieren.
Vielen Dank.
Ich sollte mir mal den Satz von V. Frankl mehr verinnerlichen. s.u.
__________________
Olaf Bräutigam
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Alt 05.08.2014, 10:51   #5
cdan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
Die Grenze muss jeder für sich selbst ziehen. Gerade hatte ich ein Kindergrab gesehen, das mit sehr viel Spielzeug geschmückt war, auch ein Kinderfotoaparat war dabei. Ein Foto habe ich nicht gemacht, weil ich das als zu starken Eingriff in die Privatsphäre der Trauernden ansehe. Das geht mir oft so, bei "aktuellen" Grübern. Es ist für mich also nicht die Frage was erlaubt oder verboten ist, sondern vielmehr der Punkt an dem ich meine moralische Grenze ziehe.
__________________
dandyk.de
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Alt 05.08.2014, 10:59   #6
huessi
 
 
Registriert seit: 23.01.2011
Ort: Huryde-selbstständige Stadt der Grafschaft Mark
Beiträge: 585
Alpha SLT 99

... ich war vor einiger Zeit - Herbst 2013 - auf einem unserer Friedhöfe mit einer Fotogruppe unterwegs. Vorher habe ich mich bei der Verwaltung informiert und mir eine Genehmigung erbeten. Alles kein Problem, ein Friedhof ist ein öffentliches Gelände und für jedermann zugänglich. Wir haben aber tunlichst vermieden Kinder- oder Neugeborenengräber zu fotografieren, wenn dann allerhöchsten Deteilaufnahmen um keinen Zusammenhang zu bekommen. Namen kann man, muss man aber nicht unbedingt ablichten. Allerdings gibt es nun mal da so manches, durch seine Aufmachung, sehr interessante Gräber und da ist es unvermeidlich das der Name lesbar wird. Aber auch hier kann man versuchen, durch Veränderung seines Standpunktes, den Namen nur teilweise abgelichtet zu bekommen. Veröffentlichung geht, so weit ich in Erinnerung habe auch - nicht aber wenn ein Name explizit in den Vordergrund tritt. Also gilt auch hier; allgemein halten und nicht auf etwas bestimmtes abzielen.

Gruß Jürgen
__________________
.... aussem Pott, datt is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist.

Magst Du Fotos gucken? Guckst Du hier!
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