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Alt 14.01.2014, 07:20   #9
Tikal
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Da sich mir die gleichen Fragen stellen, hatte ich bereits ein wenig recherchiert und bin zu folgenden Fausformeln angekommen. Wenn es eine öffentliche Veranstaltung und Versammlung ist (Beispiel Karnevalsumzug), dann dürfen Menschen abgebildet sein. Aber diese müssen mit der Veranstaltung auf jeden Fall im Zusammenhang erkennbar sein. Bei Straßenfotos dürfen Menschen nur abgebildet sein, wenn diese nicht das Hauptobjekt darstellt, sondern nur beispielsweise zufällig auf dem Bild zu sehen sind. Am besten ist es, wenn das Gesicht sowieso nicht zu sehen ist.

Leider ist das in Deutschland nicht so frei und Straßenfotografie mit Menschen ist dadurch erschwert. Aber damit muss man sich arrangieren. Ich gehe den oben beschriebenen Weg.
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