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Alt 27.07.2004, 09:38   #5
Dabassman
 
 
Registriert seit: 26.05.2004
Ort: D-59199 Bönen
Beiträge: 136
Zitat:
Zitat von ednesier
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei
danke Dat Ei

der händler vielleicht nicht aber der kundendienst von minolta
Macht nix, ist das Problem des Händlers, da der Dein Vertragspartner ist.

Grüsse
Matthias
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