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#1 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.502
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Manchmal ist es auch ein wenig befremdlich....
Sollen die Händler jetzt von jedem Modell eines öffnen zum testen und dann ungeöffnete verkaufen, sollen sie zurückgesandte Ware als "minderwertig" verkaufen? Wie soll das denn funktionieren mit diesem Online-Umtausch-Recht? "Gebraucht" ist für mich was anderes. Ich war auch mal froh als der Fotohändler einen Fehlkauf zurücknahm ohne zu Zicken und ohne Abzug, weil ich nach einem Tag feststellte, dass ich statt des 18-250 nun doch ein 16-105 wolle... Ich hatte auch schon mal eine Diskussion in einem Laden, der das 70-200G nicht auspacken wollte, als ich es kaufen und vorher mal in die Hand nehmen wollte - klar ist dann das Siegel kaputt - na und !
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Gruß aus Bayern Steve |
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#2 |
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 40
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Das Gerät sollte keine Gebrauchsspuren haben. Vor allem keine Fettfinger, Haare, Haarschuppen, Kratzer.
Eigentlich sollte ein Händler von jedem Gerät einen Aussteller haben. |
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#3 |
Registriert seit: 21.10.2004
Beiträge: 3.644
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#4 |
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 40
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Meinte diese ganz kleinen Indizien für den Gebrauch. Das kann ein 2 mm langes Haar oder ein Fingerabdruck sein. Das reicht um Ekel zu erzeugen und ein ansonsten neues Gerät als minderwertig abzutun.
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 15.06.2005
Beiträge: 17
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Da ich den Thread abgezettelt habe, hier meine Meinung dazu:
Natürlich darf ein Händler auch einen Aussteller oder eine Rücksendung zum normalen Preis verkaufen verkaufen, er muss aber im Vorfeld darüber informieren, insbesondere bei Versand. Oder die Ware halt im Laden verkaufen, denn da kann man die Ware begutachten und entscheiden - vor der Bezahlung. Aussteller oder eine Rücksendung ohne Hinweis zu versenden finde ich nicht OK, selbst wenn der Kaufpreis inkl. Versand wieder erstattet würde, denn man tritt in Vorleistung, hat Aufwand mit der Rücksendung und bei schlecht zu bekommender Ware sind Alternativen womöglich danach ausverkauft. Und ob sich jemand schon an einem Fingerabdruck oder erst an einem Kratzer stört ist jedem selbst belassen - bei wirklicher Neuware sollte weder das eine noch das andere vorhanden sein. Geändert von Cecco (18.03.2012 um 22:30 Uhr) |
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