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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Hallo minomax,
Du hast Anspruch auf eine funktionsfähige Kamera, und in diesem Teil ist sie es nicht. Wenn das nicht reparierbar ist (so habe ich Dich verstanden) greifen die gesetzlichen Regelungen der Gewährleistung. Ein Gesetz hat nichts mit Tricks zu tun. Ob Dir der Aufwand oder ein eventueller Tausch usw. das nicht Wert sind, ist ein anderes Thema.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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