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#1 | |||||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Vorab: Das ist keine Rechtsberatung und bezieht sich auch nur rein spekulativ auf die Gesetzeslage in Deutschland.
Zitat:
Wenn du beispielsweise U-Bahnsprayer im Depot bei ihrer Arbeit fotografierst, begehst du wie sie Hausfriedensbruch (du bist ja auch im Depot). Dafür kannst du später belangt werden. Die Sprayer begehen ggf. weitere Delikte wie Sachbeschädigung. Du kannst also für all deine Taten belangt werden, für deine Bilder eher nicht (wenn es sich nicht um eine der Ausnahmen dreht, die an sich schon einen Straftatsbestand erfüllen - z. B. von außen in fremde Schlafzimmer zu fotografieren). Ob du deine Bilder "behalten" darfst, wenn du erwischt wirst, wäre dann noch mal eine andere Frage. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ob Bilder herausgegeben werden müssen, ist keine Frage, ob man einen Presseausweis hat, sondern dessen, was ggf. auf den Bildern zu sehen ist. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bilder zur Aufklärung beitragen können, kann die Staatsgewalt durchaus die Beschlagnahmung veranlassen. |
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#2 |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Wenn schon Banksys "Gift Shop" genannt wird, sollte ein Klassiker nicht vergessen sein.
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#3 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.520
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![]() Zitat:
![]() 9 Seiten mit allen möglichen Beiträgen, aber die Ausgangsfrage, die wohl nach dem Wohnort des TO schweizerisches Recht betrifft, ist immer noch nicht beantwortet.
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#4 |
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
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@mriegelhofer,
du zerreist meinen Zusammenhang. Viele, ich schätze die Mehrzahl der Graffiti sind von öffentlichen Grund nicht machbar gemacht. Zu dem nachts. Bedeutet die Notwendig eines Landfriedensbruch für ein gutes Foto liegt hoch. Er fotografiert auch nicht zufällig, sondern ganz bewusst mit Vorbereitung ein illegale Handlung! Ggf provitiert er von oder motiviert zu illegalem Verhalten. So vielleicht noch nicht strafbar. Aber in Kombination mit einem möglichen Landsfriedensbruch, kann sich der zuständige Beamte dann seine eigene Gewichtung setzen. Ob und wie er den Landfriedensbruch wertet. Und das der TO recht undifferenziert mit der Szene sympatisiert scheint mir eindeutig. Da darf er meinetwegen ruhig etwas riskieren. Er unterstützt deren Tun schon durch die vielfachen Rechtfertigungen hier im Thread. Bydey
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Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
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#5 | |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
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Zitat:
1. wäre eine Rechtsberatung ja ohnehin nicht zulässig (zumindest hier in Deutschland) 2. Habe ich das Gefühl, dem TO geht es ohnehin nur um die Beruhigung seines Gewissens. So gesehen können wir hier auch nochmal 9 Seiten weiter diskutieren und werden zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.
__________________
Ciao Stefan |
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#6 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Zitat:
Wenn ich hier eine Frage stelle und das einzige was ich lese von euch sind abwertende, ablehnende sprüche wie: "denen sollte man in dern arsch treten" und solches geschwätz, dann ist es kein Wunder das die Diskussion jetzt da ist, wo sie ist. oder? |
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#7 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Wenn man den Eindruck erweckt das man diese Gebäude verschmieren (fremdes Eigentum) gut heißt, dann darf man sich, finde ich, über solche Kommentare nicht wundern. Auch wenn der Ton manchmal nicht ganz korrekt war.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Das Letzte was ich dazu sagen möchte bevor ich die Antworten von Polizei und Antwälte poste....
Mann könnte echt meinen hier im Forum sind alle 70 Jahre+ alt.... Für mich hat ist fotografieren immernoch eine Ausdrucksform um gefühle, Spannungen, Intimitäten, spannende Momente etc. in einem möglichst interessanten Bild festzuhalten. Dazu gehört für mich persönlich eine gewisse intensität der Aktion, damit es auch lohnenswert ist, belichtet zu werden.... Wer auch schon an Ausstellungen war wie der World Press Photo oder sonstigen Fotovertanstalltungen in diesem Genre weiss, was ich damit meine.... Abgesehen von von der i/legalität, nur auf das fotografische bezogen, solltet Ihr als Fotografen doch einsehen, das so etwas einen Fotografen reizen kann, eine solche Stimmung ablichten zu wollen... Wie gesagt, ich bin nicht von der Polizei, das ist nicht meine Aufgabe, die Sprayer von Ihrer Tat abzuhalten, ich als Fotograf möchte nur die Stimmung bei einer solchen Session einfangen und zwar nur aus einem Grund... es fasziniert... Das ist doch normal für einen Fotografen, davon lebt, meiner Meinung nach ein Fotograf.... Das ist meine Ansicht... Ob es legal ist oder nicht, entscheide nicht ich und einen Sprayer umstimmen kann ich auch nicht und es ist auch nicht meine Pflicht. Was aber sicher ist, ich sporne NIEMANDEN zu einer Straftatg an!!! |
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#9 | |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Zitat:
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
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#10 |
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
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