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Alt 03.09.2011, 19:25   #1
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Vorab: Das ist keine Rechtsberatung und bezieht sich auch nur rein spekulativ auf die Gesetzeslage in Deutschland.

Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen

Vieleicht weiss hier jemand wie es um das Gesetz steht illegale Taten zu fotografieren.

Mich nimmt es wunder, ob es illegal ist zB. jemanden bei einer illegalen tätigkeit zu fotografieren. Zb. bei einem Hausfriedensbruch in einem Garten fotografiert, oder ähnliches... Also keine Morde oder Vergewaltigung oder so was krasses...

Zum Beispiel ein Sprüher in Aktion zu fotografieren, wenn dann die Polizei kommen würde, hätte dann der Fotograf auch etwas ilegales getan? Wenn ja, was könnte dem Fotografen denn vorgeworfen werden und was könnten die Konsequenzen sein?

Wo ist die Grenze von "mitgegangen mitgefangen"?

Würde mich interessieren was Ihr dazu denkt!

Gruss Corri
Grundsätzlich ist nicht entscheidend was du fotografierst (es gibt ein paar Ausnahmen), sondern ob du dich beim Vorgang des Fotografierens strafbar machst bzw. vorher oder nachher strafbar gemacht hast, um an die Bilder zu kommen bzw. sie zu behalten.

Wenn du beispielsweise U-Bahnsprayer im Depot bei ihrer Arbeit fotografierst, begehst du wie sie Hausfriedensbruch (du bist ja auch im Depot). Dafür kannst du später belangt werden. Die Sprayer begehen ggf. weitere Delikte wie Sachbeschädigung.

Du kannst also für all deine Taten belangt werden, für deine Bilder eher nicht (wenn es sich nicht um eine der Ausnahmen dreht, die an sich schon einen Straftatsbestand erfüllen - z. B. von außen in fremde Schlafzimmer zu fotografieren).

Ob du deine Bilder "behalten" darfst, wenn du erwischt wirst, wäre dann noch mal eine andere Frage.

Zitat:
Zitat von sb69 Beitrag anzeigen
Kommt drauf an ob du zu den Sprayern mitgehörst. Im schlimmsten Fall würde die Polizei dich auffordern die Bilder zur Beweissicherung auszuhändigen,notfallls mit Gerichtsbeschluss.
Nein, die Zugehörigkeit zur Gruppe allein spielt keine Rolle, sondern immer das, was man selbst tut. Wer beispielsweise Schmiere steht, kann nicht dafür bestraft werden, dass sein Kollege einen Wachmann totgeschlagen hat, wohl aber für den Überfall/Einbruch an sich. Das ausgesprochene Strafmaß bildet hierbei letztlich die Gewichtung.

Zitat:
Zitat von Ackbar Beitrag anzeigen
Zunächst bin ich kein Anwalt und äußere nur meine Vermutungen zu dem Thema!

Ich denke, solange du dabei keine Straftat begehst (z.B. unbefugtes Betreten o.Ä.) und es nicht um eine anzeigepflichtige Straftat geht, sollte es für dich eigentlich keine Probleme geben. Allerdings ist natürlich fraglich, ob man dir glaubt, dass du nur zum Fotografieren da bist und selber nichts gemacht hast. Ich würde soetwas lieber nicht machen. Zum einen sehe ich keinen großen Reiz darin und man muss ja auch nicht unbedingt den Ärger suchen.
Das fasst es sehr gut zusammen. Je nach geplanter Straftat kann man sich beispielsweise auch selbst strafbar machen, wenn man nach Kenntniserlangung vor Ausübung diese nicht zur Anzeige bringt. Oder anders ausgedrückt: "Wenn du weißt, morgen soll wer ermordet werden, solltest du das umgehend zur Anzeige bringen, solange die Straftat noch abgewendet werden kann."

Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Da ich urbexe kann ich Dir was zum Hausfriedensbruch sagen. Und zwar hab ich da vor kurzem erst was gelesen, war aber auch eine Auslegung von nem Anwalt zu den Gesetzestexten, leider kenne ich die Quelle nicht mehr.

Und da ist es so dass jegliche vorherige Absprache gleich dazu führt, dass es kein Hausfriedensbruch mehr ist, sondern schwerer Hausfriedensbruch und auch für alle Beteiligten. Wenn Du Dich also mit nem Sprayer absprichst, den irgendwo zu fotografieren wo es Hausfriedensbruch wäre, dann bist Du mit dran wenn es Dir bewiesen werden kann.

Als Absprache zählt auch die Ankündigung in nem Forum, so nach dem Motto, ich geh da und da knippsen, wer will mit?
Dran ist man, wenn man selbst Hausfriedensbruch begeht. "Schwerer Hausfriedensbruch" wirkt sich dann ggf. erhöhend auf das Strafmaß aus.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Also ich bin kein Jurist, nur kann ich deine Meinung trotzdem nicht teilen. Wäre m.E. nicht rechtskonform. Du kann ja strafrechtlich nur für etwas verurteilt werden, wenn du was Verbotenes tust.

Wenn ich in einem Forum so was lese und ich denke mir, das wäre was für die Zeitung/Homepage, kann ich da sicher fotografieren ohne Probleme zu kriegen. Ich darf halt selbst nichts illegales tun.
Auch wenn z.B. eine Sprayergruppe die Journialisten informiert, kann der Fotograf ohne Probleme teilnehmen. Das ist ja dann in dem Sinne keine Absprache. Absprache heißt ja, dass man mitmachen will.

Die Frage, und da gebe ich dir recht ist, das notfalls zu belegen. Wenn du aber z.B. einen Presseausweis hast, sollte das normal kein Problem geben. Noch dazu mußt als Journalist die Fotos nicht zwingend rausrücken.
Dito gab es gerade in Wien in der Sprayerszene einige Berichte in Magazinen, mit Fotos und Interviews.

Problematisch ist, wenn du nicht belegen kannst, dass du das im Auftrag oder für ein Medium gemacht hast. Rechtlich dürfte dir zwar nichts passieren, genauso wie einem Passanten, der interessiert dabeisteht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizei gerne mal glaubt, dass die Teil der Gruppe bist. Klar gilt dann die Unschuldsvermutung, aber es kann Zores geben.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum eine Person mit Presseausweis anders behandelt werden sollte, als eine ohne. Journalisten haben nicht mehr oder weniger Rechte als andere auch (was in Österreich ggf. anders sein mag).

Ob Bilder herausgegeben werden müssen, ist keine Frage, ob man einen Presseausweis hat, sondern dessen, was ggf. auf den Bildern zu sehen ist. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bilder zur Aufklärung beitragen können, kann die Staatsgewalt durchaus die Beschlagnahmung veranlassen.
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.09.2011, 19:27   #2
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Wenn schon Banksys "Gift Shop" genannt wird, sollte ein Klassiker nicht vergessen sein.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 15:56   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.520
Ausrufezeichen

Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen

Vieleicht weiss hier jemand wie es um das Gesetz steht illegale Taten zu fotografieren.

.....
Na toll...

9 Seiten mit allen möglichen Beiträgen, aber die Ausgangsfrage, die wohl nach dem Wohnort des TO schweizerisches Recht betrifft, ist immer noch nicht beantwortet.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange
DonFredo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 16:13   #4
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
@mriegelhofer,
du zerreist meinen Zusammenhang.
Viele, ich schätze die Mehrzahl der Graffiti sind von öffentlichen Grund nicht machbar gemacht. Zu dem nachts. Bedeutet die Notwendig eines Landfriedensbruch für ein gutes Foto liegt hoch.

Er fotografiert auch nicht zufällig, sondern ganz bewusst mit Vorbereitung ein illegale Handlung!
Ggf provitiert er von oder motiviert zu illegalem Verhalten. So vielleicht noch nicht strafbar.
Aber in Kombination mit einem möglichen Landsfriedensbruch, kann sich der zuständige Beamte dann seine eigene Gewichtung setzen. Ob und wie er den Landfriedensbruch wertet.

Und das der TO recht undifferenziert mit der Szene sympatisiert scheint mir eindeutig.
Da darf er meinetwegen ruhig etwas riskieren.
Er unterstützt deren Tun schon durch die vielfachen Rechtfertigungen hier im Thread.

Bydey
__________________
Meinungsvielfalt -1! Keine Meinung -> kein Profil!
dey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 17:23   #5
eac
Moderator
 
 
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.925
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
9 Seiten mit allen möglichen Beiträgen, aber die Ausgangsfrage, die wohl nach dem Wohnort des TO schweizerisches Recht betrifft, ist immer noch nicht beantwortet.
Geht es denn überhaupt um die Beantwortung der Frage?

1. wäre eine Rechtsberatung ja ohnehin nicht zulässig (zumindest hier in Deutschland)
2. Habe ich das Gefühl, dem TO geht es ohnehin nur um die Beruhigung seines Gewissens.

So gesehen können wir hier auch nochmal 9 Seiten weiter diskutieren und werden zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.
__________________
Ciao
Stefan
eac ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.09.2011, 18:47   #6
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Zitat:
Zitat von eac Beitrag anzeigen
Geht es denn überhaupt um die Beantwortung der Frage?

1. wäre eine Rechtsberatung ja ohnehin nicht zulässig (zumindest hier in Deutschland)
2. Habe ich das Gefühl, dem TO geht es ohnehin nur um die Beruhigung seines Gewissens.

So gesehen können wir hier auch nochmal 9 Seiten weiter diskutieren und werden zu keinem befriedigenden Ergebnis kommen.
Auf die 2. möchte ich was sagen...

Wenn ich hier eine Frage stelle und das einzige was ich lese von euch sind abwertende, ablehnende sprüche wie: "denen sollte man in dern arsch treten" und solches geschwätz, dann ist es kein Wunder das die Diskussion jetzt da ist, wo sie ist. oder?
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 18:55   #7
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Wenn man den Eindruck erweckt das man diese Gebäude verschmieren (fremdes Eigentum) gut heißt, dann darf man sich, finde ich, über solche Kommentare nicht wundern. Auch wenn der Ton manchmal nicht ganz korrekt war.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 18:57   #8
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Das Letzte was ich dazu sagen möchte bevor ich die Antworten von Polizei und Antwälte poste....


Mann könnte echt meinen hier im Forum sind alle 70 Jahre+ alt....
Für mich hat ist fotografieren immernoch eine Ausdrucksform um gefühle, Spannungen, Intimitäten, spannende Momente etc. in einem möglichst interessanten Bild festzuhalten.

Dazu gehört für mich persönlich eine gewisse intensität der Aktion, damit es auch lohnenswert ist, belichtet zu werden....

Wer auch schon an Ausstellungen war wie der World Press Photo oder sonstigen Fotovertanstalltungen in diesem Genre weiss, was ich damit meine....

Abgesehen von von der i/legalität, nur auf das fotografische bezogen, solltet Ihr als Fotografen doch einsehen, das so etwas einen Fotografen reizen kann, eine solche Stimmung ablichten zu wollen... Wie gesagt, ich bin nicht von der Polizei, das ist nicht meine Aufgabe, die Sprayer von Ihrer Tat abzuhalten, ich als Fotograf möchte nur die Stimmung bei einer solchen Session einfangen und zwar nur aus einem Grund... es fasziniert...

Das ist doch normal für einen Fotografen, davon lebt, meiner Meinung nach ein Fotograf....

Das ist meine Ansicht...

Ob es legal ist oder nicht, entscheide nicht ich und einen Sprayer umstimmen kann ich auch nicht und es ist auch nicht meine Pflicht. Was aber sicher ist, ich sporne NIEMANDEN zu einer Straftatg an!!!
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 19:00   #9
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Abgesehen von von der i/legalität, nur auf das fotografische bezogen, solltet Ihr als Fotografen doch einsehen, das so etwas einen Fotografen reizen kann, eine solche Stimmung ablichten zu wollen... Wie gesagt, ich bin nicht von der Polizei, das ist nicht meine Aufgabe, die Sprayer von Ihrer Tat abzuhalten, ich als Fotograf möchte nur die Stimmung bei einer solchen Session einfangen und zwar nur aus einem Grund... es fasziniert...
Das ist aber ne ganz andere Geschichte.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2011, 23:39   #10
hameln
 
 
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Mann könnte echt meinen hier im Forum sind alle 70 Jahre+ alt....
Hallo Junger Mann, will ich mal so sagen. Nein, nicht 70+, sondern 70-, aber nur kanpp.: oops:
hameln ist offline   Mit Zitat antworten
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