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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
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nun erklären könne die mir viel ...genau das will ich nicht
![]() "Frag nicht den Dieb um Rat der dich bestehlen möchte" ist ein altes klingonisches Sprichwort. ich dachte ICH seh da was falsch aber wen ich das jetzt richtig deute siehst du das auch so .... THX |
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#2 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Ich hab mir mal den weiteren Kontext der zitierten Stelle zu Gemüte geführt, und bin der Meinung, dass man eine juristische Vorbildung braucht, um die Tragweite oder Reichweite der Paragrafen zu verstehen.
Ich könnte sie jedenfalls nicht eindeutig mit praktischen Beispielen verdeutlichen. Im Zweifel würde ich meine Bilder dort mit erkennbarem, aber nicht allzu störenden Wasserzeichen versehen. Die Lizenzzustimmung gilt auch nur so lange, bis man seine Bilder dort wieder löscht. Wie es danach allerdings mit reproduzierten oder gedruckten Bildern aussieht, die man vermutlich(?!) nicht selbst löschen kann, bleibt mir ebenfalls ein Rätsel.
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Gruß Gottlieb |
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#3 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Im ersten Teil gibst Du die Genehmigung zur Vermarktung, und der zweite Teil hebt sie nicht eindeutig auf.
Klare Ansage: wer noch nicht einmal seine eigenen Grundsätze versteht ( oder nicht verstehen will) ist entweder dumm oder dreist oder hat inkompetente Juristen befragt oder sich selber was gebastelt. All das ist nicht vertrauenswürdig ![]()
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 12.06.2010
Ort: Köln
Beiträge: 266
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ich Danke euch sehr, genauso seh ich das auch.
Bin jetzt echt am Überlegen da mal anzurufen, nur um zu hören was sie sagen. ![]() |
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