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Alt 17.08.2010, 06:46   #9
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Guten Morgen,

wenn das Radio täglich am Morgen und am Abend in das Büro mitkommt bzw. wieder verlässt, dann keine gesonderte Gebühr.

Extra-Gebühr nur dann, wenn das Radio am Arbeitsplatz verbleibt.


ist leider Altwissen...

Denn die Regelungen haben sich geändert.
Zitat:
Zitat von Auszug von der GEZ-Seite
Ich habe ein Rundfunkgerät an meinem Arbeitsplatz stehen. Muss ich das Rundfunkgerät anmelden und Gebühren zahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung bereits Gebühren entrichte?

Ja. Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen.
Auch wenn es OT ist, aber sowas ist in meinen Augen Abzocke....
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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