Zitat:
Zitat von Man
Ist "Fotograf" eignetlich noch eine geschützte Bezeichnung = darf sich nur Fotograf nennen (und damit werben), der auch eine Ausbildung zum Fotografen erfolgreich abgeschlossen hat?
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Der Titel "Fotograf" ist meines Wissens seit der Novellierung der Handwerksordnung 2004 nicht mehr geschützt. Es handelt sich also um ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe. Allerdings musst du auch ein handwerkähnliches Gewerbe betreiben, um dich Fotograf zu nennen. So steht das zumindest im §18 II der HandwerksOrdnung.
Gegen Knippser als Berufsbezeichnung wird aber niemand etwas haben ;-)